Hassposter muss Glawischnig Entschädigung zahlen

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Der Vergleich im Rechtsstreit der Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen einen Tiroler ist rechtswirksam

"Die Widerrufsfrist hat gestern geendet und weder wir noch die Gegenseite hat widerrufen", sagte Rechtsanwalt Lukas Gahleitner am Dienstag im Gespräch mit der APA und bestätigte damit einen Bericht des ORF Tirol. Glawischnig hatte eine Privatanklage wegen übler Nachrede eingebracht. Der Mann soll auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet und ihr dabei Aussagen zu Asylwerbern in den Mund gelegt haben, die nicht von ihr stammten. Der Tiroler müsse nun einen Entschädigungsbetrag von 400 Euro zahlen und die Prozesskosten in Höhe von rund 1.000 Euro übernehmen. Bei dem Vergleichsangebot habe es ein "ausdrückliches Entgegenkommen" der Grünen-Chefin gegeben, meinte Gahleitner. Die 400 Euro sollen gespendet werden.

Widerruf muss veröffentlicht werden

Der Tiroler habe sich zudem verpflichtet, das Posting zu widerrufen. Außerdem müsse er diesen Widerruf drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen, hatte Rechtsanwalt Matthias Kapferer, der die Vertretung in Tirol übernommen hatte, nach der Verhandlung vor rund drei Wochen am Landesgericht Innsbruck vor Journalisten gesagt. Der Beschuldigte hatte sich laut Kapferer bereits vor dem Verhandlungstermin schriftlich entschuldigt.

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