Beschränkung ja, fixe Obergrenze nein

Durch Grenzmanagement-System soll Zahl der Flüchtlinge reduziert werden.
Papier von Rechtsexperten Obwexer und Funk liegt vor. Zulassung zum Asylverfahren wird massiv eingeschränkt.

Zu Jahresbeginn hat Österreichs Bundesregierung eine Asyl-Obergrenze von 37.500 Anträgen für das Jahr 2016 festgelegt, zudem ein tägliches Limit von 80 Asylanträgen an der Südgrenze beschlossen, bis 2019 sollen es höchstens 127.500 sein. Diese Zahl gesetzlich festzuschreiben werde "völkerrechtlich möglicherweise schwierig" sein, räumte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil mit Verweis auf das Rechtsgutachten ein.

Um eben diese Zahl auch rechtlich abzusichern, wurden Europarechtler Walter Obwexer und Verfassungsjurist Bernd Christian Funk beauftragt‚ ein Gutachten zu erstellen.

Maßnahmen

Die Kurzfassung: Es ist nicht zulässig, eine fixe Zahl festzulegen und ab deren Erreichen keine Asylanträge mehr zu behandeln. Allerdings kann man Maßnahmen ergreifen, die bewirken, dass in der Praxis die Menge an Asylanträgen sinken wird, beispielsweise den Zugang zum Verfahren massiv einzuschränken.

Mikl-Leitner und Doskozil gehen davon aus, dass durch die seit dem Vorjahr anhaltende Flüchtlingsbewegung die "öffentliche Ordnung und innere Sicherheit" gefährdet sind. Daher könne Österreich die Zulassung zum Asylverfahren deutlich einschränken und nur noch solche Fälle bearbeiten, wo dies aus Gründen der Menschenrechtskonvention unbedingt nötig sei, argumentieren die beiden Minister. Dieser Notfallmechanismus soll nun im Asylgesetz verankert und nach dem geplanten Inkrafttreten Mitte Mai ausgelöst worden.

"Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wir Artikel 8 Menschenrechtskonvention", kündigte Mikl-Leitner an (mehr dazu siehe unten).

Grenze vs. Richtwert

Die Regierung sieht sich durch das nun vorliegende 86 Seiten starke Papier in ihrem Handeln bestätigt. Die Gutachten hätten ergeben, "dass es natürlich rechtliche Möglichkeiten gibt, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben", sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Mittwoch. Während er weiter von einem "Richtwert" sprach, nahm Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) erneut den Begriff der "Obergrenze" in den Mund: "Was das Grenzmanagement und die Obergrenze anbelangt, liegen nun die Gutachten vor. Diese bestätigen unsere Einschätzung, dass es rechtlich zulässig ist, Maßnahme zur Eindämmung des Zustroms zu ergreifen."

In Kraft treten könnte die Regelung des "Grenzwertes" beziehungsweise der "Obergrenze" bereits am 1. Juni. Im Parlament könnten die entsprechenden Gesetzte laut Mitterlehner in der Sitzung von 27. und 28. April beschlossen werden.

Gutachten zum Download finden Sie HIER

Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken. Das haben Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch vor Journalisten angekündigt. Grundlage soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Auch das "Durchwinken" nach Deutschland will man dann beenden.

Die beiden Minister haben am Mittwoch das Rechtsgutachten zur Umsetzung der angekündigten "Obergrenze" für Asylwerber vorgestellt (siehe oben). Mikl-Leitner und Doskozil gehen davon aus, dass durch die seit dem Vorjahr anhaltende Flüchtlingsbewegung die "öffentliche Ordnung in inner Sicherheit" gefährdet sind. Daher könne Österreich die Zulassung zum Asylverfahren deutlich einschränken und nur noch solche Fälle bearbeiten, wo dies aus Gründen der Menschenrechtskonvention unbedingt nötig sei, argumentieren die beiden Minister. Dieser Notfallmechanismus soll nun im Asylgesetz verankert und nach dem geplanten Inkrafttreten Mitte Mai ausgelöst worden.

"Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wir Artikel 8 Menschenrechtskonvention", kündigte Mikl-Leitner an. Im Artikel 8 verankert ist das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens (Stichwort: "Familienzusammenführung"). Ebenfalls zum Asylverfahren zugelassen werden sollen Personen, denen durch Zurückweisung in ein Nachbarland zum Beispiel die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung oder des Todes drohen würde. In allen anderen Fällen sollen die Flüchtlinge den Ministern zufolge in jenes Nachbarland zurückgeschickt werden, aus dem sie nach Österreich gekommen sind.

Registrierzentren

Ob die Kriterien zum Asylverfahren vorliegen, soll künftig in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze ("Registierzentren") abgeklärt werden. Wer seinen Antrag im Land stellen will, soll in ein "Registrierzentrum" gebracht werden. Wie die Nachbarländer zur Zurücknahme der von Österreich abgewiesenen Flüchtlinge motiviert werden sollen, blieb unklar.

Wie viele "Registrierzentren" eingerichtet werden, soll der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit in den kommenden Wochen definieren. Grundsätzlich können Asylwerber dort bis zu 120 Stunden festgehalten werden, um abzuklären, ob die Annahme des Asylantrages notwendig ist, wie Mikl-Leitner sagte. Ist dies nicht der Fall, wäre der Flüchtling in jenes Nachbarland zurückzuweisen, aus dem er gekommen ist.

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