Griss hat Hälfte der nötigen Stimmen gesammelt

Bis 18. März müssen 6000 Unterstützungserklärugen gesammelt werden.
Präsidentschaftskandidatin fordert eine Änderung des aufwendigen Prozederes.

Dass sie es schaffen kann, daran besteht für Irmgard Griss kaum ein Zweifel: "Wir haben bereits gut die Hälfte der notwendigen 6000 Unterschriften gesammelt", sagt die Präsidentschaftskandidatin zum KURIER. 6000 Unterstützungserklärungen muss jeder, der bei der Wahl zum Bundespräsidenten auf dem Stimmzettel stehen möchte, bis zum 18. März sammeln. Griss hofft auf 10.000 – "das wäre ein Signal, dass mit uns zu rechnen ist".

Mehr als eine halbe Million Euro hat die frühere Höchstrichterin mittlerweile auf ihrem Kampagnen-Konto (aktueller Stand siehe www.griss16.at). Doch selbst mit dieser Summe ist es für die Juristin alles andere als selbstverständlich, überhaupt antreten zu dürfen.

Der Grund: Das Prozedere zum Sammeln der Unterstützungserklärungen ist aufwendig. Viel zu aufwendig – und außerdem bevorzugt es Partei-Kandidaten, wie Griss und ihr Team aus der Praxis wissen.

Da ist zunächst einmal die Sache mit dem Hauptwohnsitz: Wer eine Unterstützungserklärung abgeben will, kann dies nur am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes tun.

"Pendler müssen sich de facto einen Tag freinehmen, um unterschreiben zu gehen", kritisiert Griss. Die Option einer Unterstützung via Internet, die dank Bürgerkarte oder Handysignatur bei vielen anderen Behördenwegen (Finanzerklärung, etc.) längst Alltag ist, wird bei der Hofburg-Wahl nicht angeboten. Und die bisweilen unflexiblen Öffnungszeiten mancher Gemeindeämter erschweren es Bürgern zusätzlich, das Antreten eines Kandidaten zu ermöglichen.

Keine Stimmabgabe

Weitaus schwerer wiegen aus Sicht von Griss die Vorbehalte, die man gegen den konkreten Vorgang am Gemeindeamt haben kann.

Derzeit genügt es nicht, wenn am Amt oder Magistrat festgehalten wird, dass jemand eine Unterstützungserklärung abgibt. Es wird zudem registriert, für wen der- oder diejenige unterschrieben hat.

Vor allem in kleineren Kommunen ist das mitunter ein erhebliches Hemmnis – wer will sich schon vor dem Gemeindesekretär für einen Kandidaten deklarieren?

"Es muss möglich sein, auf der Gemeinde eine Blanko-Unterstützung zu unterschreiben, und den Namen des oder der Unterstützten erst danach einzutragen. In der Wählerevidenz wäre am Amt nur zu vermerken, dass eine Unterstützungserklärung abgegeben wird", sagt Griss. Damit allein sei auch ausgeschlossen, dass jemand mehrere Unterstützungserklärungen abgibt.

Aus Sicht des Team Griss würde es den politischen Wettbewerb freilich ohnehin beleben, könnte man als Bürger das Antreten verschiedener Kandidaten unterstützen. Solange es kein zentrales, aus allen Gemeinden zugängliches Wählerverzeichnis gibt, ist all das aber Zukunftsmusik.

Und warum ist es vorgesehen, dass man als Bürger nur einen Kandidaten unterstützen kann, dass man also gewissermaßen vorwegnehmen muss, wen man bei der Wahl später ankreuzt? Selbst Robert Stein, beschlagener Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, kann das nicht abschließend beantworten: "Das sind Regelungen, die zum Teil aus den 1920er-Jahren stammen. Die Motive des Gesetzgebers von damals sind für mich aber nicht im Detail nachvollziehbar."

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