Grasser: Rückschlag für Staatsanwaltschaft

Grasser: Rückschlag für Staatsanwaltschaft
In Liechtenstein beschlagnahmte Unterlagen dürfen nicht eingesehen werden - der Durchsuchungsantrag war abgelaufen, so die Begründung.

Die Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Affäre um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) kommen nicht voran. Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat nun die Hausdurchsuchung bei einem Wirtschaftsprüfer Grassers für rechtswidrig erklärt. Der österreichische Antrag dafür sei befristet und zum Zeitpunkt der Durchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz bereits seit elf Tagen abgelaufen gewesen. Laut Ö1-Morgenjournal erhalten die österreichischen Ermittler keine Einsicht in die beschlagnahmten Unterlagen und Daten zur Causa Buwog.

Die bei einem Wirtschaftstreuhänder und Wirtschaftsprüfer eingesammelten Verträge, Besprechungsprotokolle, Kalendereintragungen, Reiseunterlagen und Kontoeröffnungsunterlagen bleiben bei der Justiz in Liechtenstein. Laut höchstgerichtlichem Urteil hat es aus Österreich auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gegeben. Außerdem unterliege der Wirtschaftstreuhänder Grassers der Geheimhaltungspflicht. Auch aus diesem Grund ist die Hausdurchsuchung dort der Entscheidung zufolge rechtswidrig.

Staatsanwaltschaft hofft auf zweites Rechtshilfeersuchen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien erfuhr laut ORF erst durch den Radiobericht von dem Rückschlag bei den Ermittlungen. Es seien aber davor schon Schritte gesetzt worden, um doch zu den beschlagnahmten Unterlagen zu kommen, wird Martin Ulrich als Sprecher der Staatsanwaltschaft zitiert. Es sei bereits ein zweites Rechtshilfeersuchen gestellt worden. "Wir erwarten demnächst die Übermittlung der sichergestellten Unterlagen aus Liechtenstein", so Ulrich.

Die Ermittler erhoffen sich Aufschluss über die Geschäftsbeziehungen zwischen Grassers Trauzeugen Walter Meischberger und der Karibik-Firma Mandarin, die mutmaßliche Grasser-Treuhandfirma Ferint, die angeblichen Hypo-Alpe-Adria-Geschäfte mit Grasser-Schwiegermutter Marina Giori-Lhota, die Meinl-Aktienkäufe in Millionenhöhe, die Grasser getätigt haben soll, und die Verbindungen der mutmaßlich von Grasser genutzten Firma Mandarin mit einem angeblich russischen Geschäftspartner namens Igor G.

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