Grasser erhebt Einspruch gegen Buwog-Anklage

Grasser erhebt Einspruch gegen Buwog-Anklage
Über seinen Anwalt Manfred Ainedter lässt Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Einspruch gegen die Anklage in den Causen Buwog und Terminal Tower erheben.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wehrt sich gegen die Anklage wegen Korruptionsverdachts bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und beim Linzer Terminal Tower. Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter hat am Donnerstag einen Einspruch gegen die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angekündigt. Über den Einspruch entscheidet das OLG Wien.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach sieben Jahre dauernden Ermittlungen Anklage gegen Grasser und 15 weitere Beschuldigte erhoben. Vorgeworfen wird ihnen, dass sich Grasser mit Hilfe von Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech bereichert habe, indem er für sein Insiderwissen bzw. eine Entscheidung als Ressortchef Bestechungsgeld fließen ließ. Der Gesamtschaden beträgt laut Anklage 10 Mio. Euro, den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Wie lange das Rechtsmittelverfahren beim Oberlandesgericht Wien dauern wird ist offen. Experten rechnen mit bis zu einem Jahr.

Einspruchsfrist

Ainedter wird auch einen Antrag stellen, dass das Gericht die Bestimmung, eine Einspruchsfrist könne nicht verlängert werden, dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. Dieser solle prüfen, ob diese Bestimmung verfassungswidrig sei. "Es ist unzumutbar, gegen eine Anklage mit 825 Seiten in 14 Tagen einen seriösen, qualifizierten Einspruch zu erheben", sagte Ainedter.

Mehr über die bisherigen Entwicklungen in der Causa Buwog lesen Sie in der KURIER-Serie.

Auch Einspruch von Meischberger erwartet

Auch der Anwalt von Walter Meischberger, Eduard Salzborn, ging von einem Einspruch seines Mandanten und weiterer der insgesamt 16 Beschuldigten im Zusammenhang mit der Privatisierung der Buwog aus (der KURIER berichtete). Salzborn will den jüngsten Rundumschlag Meischbergers gegen die Justiz nicht ausdrücklich kommentieren, sagt aber: "Das ist seine Privatmeinung und hat nichts mit meiner Verteidigungsstrategie zu tun." Er wisse auch nichts davon, dass Meischberger über Vorgänge "auspacken" wolle.

Im Gegensatz zu Salzborn hält Karl-Heinz Plankel, Anwalt des ebenfalls angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger, einen Einspruch für strategisch unklug - er möchte die Unschuld seines Mandanten lieber vor Gericht beweisen.

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