Fall Grasser: Ainedter ortet "Schwachsinn" in Anklageschrift

   
Verzögerung durch Einspruch "nach sieben Jahren auch schon wurscht." Ein anderes Zivilverfahren Grassers abseits der Buwog macht auch Schlagzeilen.

Rechtsanwalt Manfred Ainedter übt weiter Kritik an der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) gegen seinen Mandanten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Im ZiB2-Interview am Dienstag unterstellte er der Staatsanwaltschaft, dass diese schlampig gearbeitet habe. Bezüglich des angeblichen Tatplans sprach er von "Schwachsinn". Grasser werde "natürlich" auf unschuldig plädieren. Sein Mandant Karl-Heinz Grasser habe nichts von der 200.000-Euro-Provision für den Linzer Terminal-Tower gewusst, er habe damit nichts zu tun und Grasser habe nie ein Geld davon bekommen.

Den Vorwurf der Verzögerung wegen des angekündigten Einspruchs gegen die Korruptionsanklage ließ Ainedter nicht gelten. "Nach sieben Jahren gelinde gesagt ist es schon wurscht", meinte er. "Und man muss trotzdem versuchen, diesen Prozess abzuwürgen, indem der Anklage keine Folge gegeben wird."

Interview mit Manfred Ainedter in voller Länge

Weitere Front abseits der Buwog

Indes bringt ein Zivilverfahren, dass nicht im Zusammenhang mit der Causa Buwog steht, Grasser erneut in die Schlagzeilen.

Im Prozess gegen Karl-Heinz Grassers Exsteuerberater hat Grassers Gesellschaft Verfahrenshilfe beantragt und nicht bekommen. Die Sache liegt beim VfGH - derstandard.at/2000042183982/Grassers-Firma-will-Verfahrenshilfe

Hintergrund: Grasser fühlt sich von seinem Steuerberater Peter Haunold und Deloitte Tax falsch beraten, wodurch ihm nun Steuernachzahlungen in Millionenhöhe drohen. Laut Grasser hat Haunold ihm zu der Konstruktion mit Stiftungen geraten, er selber hätte sich gar nicht ausgekannt. Haunold hingegen gab vor Gericht an, Grasser sei von der vorgeschlagenen Konstruktion eigenmächtig abgewichen. Deloitte und Haunold bestreiten eine Falschberatung.

Das Zivilverfahren ist seit Jahren am Handelsgericht Wien anhängig. Inzwischen beschäftigt der Streit eben auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Wie der Standard berichtet, hat Dieter Böhmdorfer, Ex-Justizminister und Grassers Anwalt in diesem Streit, einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt - für die Valuecreation GmbH, und nicht für den frühen Geschäftsführer und Gesellschafter Grasser, wie es weiter heißt. Dieser Streit beschäftigt inzwischen indirekt den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Denn: Grassers Anwalt in dieser Sache, Exjustizminister Dieter Böhmdorfer, hat einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt – für die Valuecreation GmbH notabene, und nicht für ihren früheren Geschäftsführer und Gesellschafter Grasser. - derstandard.at/2000042183982/Grassers-Firma-will-Verfahrenshilfe

Im Prozess gegen Karl-Heinz Grassers Exsteuerberater hat Grassers Gesellschaft Verfahrenshilfe beantragt und nicht bekommen. Die Sache liegt beim VfGH - derstandard.at/2000042183982/Grassers-Firma-will-Verfahrenshilfe

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