Gläubiger drohen mit Exekution

HETA-Gläubiger Urs Fähndrich (links) und sein Anwalt Ingo Kapsch geben sich selbstbewusst.
Gläubiger wollen verhandeln, aber notfalls Geld per Gerichtsbeschluss eintreiben.

Er ist erst 32 Jahre alt, kämpft um stolze 200 Millionen Euro und geht mit Kärnten hart ins Gericht.


Urs Fähndrich vertritt die HETA-Gläubigergruppe Teutonia, die das Rückkaufangebot von Kärnten ebenfalls abgelehnt hat. In den Worten des Investmentexperten ist keinerlei Unsicherheit zu hören. „80 Prozent der Gläubiger lehnten das Rückkaufangebot ab. Das war ein Flop der Kärntner Regierung. Kärnten soll sich endlich mit den Gläubigern an den Verhandlungstisch setzen, und mit uns sprechen“, so Fähndrich.

Rechtlich gesehen fühlen sich die Gläubiger schon jetzt auf der Siegerseite. „Es kann nicht sein, dass plötzlich die Landeshaftungen nicht mehr gelten“, meint Fähndrich, der auch auf das vom VfGH gekippte Hypo-Sanierungsgesetz verwies. „Nach dieser Rechtsansicht der Bundesregierung ist die Ausfallsbürgschaft des Bundeslandes Kärnten gültig und bereits jetzt fällig.“ Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende Juli letzten Jahres zum 2014 beschlossenen Gesetz festgestellt, dass der Gesetzgeber Haftungen nicht im Nachhinein für wertlos erklären kann. Außerdem gebe es – auch wenn es nicht in der Verfassung stehe – eine De-facto-Beistandspflicht des Bundes für Länder.

"Wollen nicht 100 %"

Fähndrich und sein Anwalt Ingo Kapsch warnen Kärnten vor Prozessen. Die Folgen wären desaströs. „Jedes Jahr fallen acht Prozent Verzugszinsen an. Auch ist mit Rating-Downgradings anderer Bundesländer und der österreichischen Banken zu rechnen“. Der Teutonia-Gläubiger-Sprecher beharrt nicht darauf, volle 100 Prozent zu bekommen. „Schellings Behauptung, dass wir 108 Prozent wollen, ist falsch. Der Weg, den Schelling mit der Bundesanleihe eingeschlagen hat, ist gut. Die Laufzeit müsste allerdings von 18 Jahren auf sieben bis neun Jahre verkürzt werden“, definiert Fähndrich seine Vorstellungen.

Gläubiger-Anwalt Kapsch rechnet damit, dass nach dem HETA-Haircut ein zweites Moratorium folgen wird. „Das ist ein insolvenzähnlicher Zustand. Das reicht, damit die Haftungen schlagend werden“, meint Kapsch. Unterstützung bekommt Kapsch bei dieser Ansicht überraschend vom Bund. Die Regierung meint, dass die Rechte der Gläubiger gegenüber Kärnten durch das Abwicklungsregime des Moratoriums und des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz „unberührt“ blieben. Bekannt wurde diese Stellungnahme der Regierung durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, in dem eine Gläubigergruppe das Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz bekämpft. Der Jurist rechnet damit, dass es bis zu 24 Monate dauert, um den ersten Exekutionstitel gegen Kärnten zu erhalten. „Hier gilt das Prinzip: wer am schnellsten ist, wird noch Geld bekommen.“

Expertenstreit

Ganz anders ist die Meinung der Kärntner Regierungsanwälte Norbert Abel und Manfred Ketzer. Sie ziehen sogar die Gültigkeit der Landeshaftungen in Zweifel. Für eine Gültigkeit müsste die HETA insolvent werden. Eine Teilinsolvenz, wie man sie im Schuldenschnitt sehen könnte, reiche nicht. Es handle sich um Ausfallsbürgschaften, die nur unter gewissen Umständen schlagend würden.

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