Gericht bewilligte Exekution gegen Hypo

Gericht bewilligte Exekution gegen Hypo
Hypo Leasing wollte Abfertigung für Ex-Chefin trotz Urteils nicht zahlen - da kam der Exekutor mit dem "Kuckuck".

Die Vorgeschichte: Verena di Bernardo (58), Ex-Chefin der Hypo-Leasing, war 2009 bei ihrem Ausscheiden im Zuge einer einvernehmlichen Lösung eine Abfertigung zugestanden worden. Doch die Bank weigerte sich, die 186.000 Euro auch zu zahlen. Im Gegenteil, sie machte gegen die ehemalige Mitarbeiterin Gegenforderungen in der gigantischen Höhe von 18 Millionen Euro geltend.

Über ihren Anwalt Norbert Moser brachte di Bernardo die Klage ein. Sie bekam sowohl beim Landesgericht Klagenfurt als auch in der Berufungsinstanz in Graz Recht. Weil sich die Hypo weiterhin weigerte, die Abfertigung zu bezahlen, brachte Moser Anfang November einen Exekutionsantrag ein.

Dem wurde vom Gericht stattgegeben. In der vergangenen Woche tauchte ein Vollstreckungsbeamter in der Hypo-Zentrale in Klagenfurt auf und drohte, den "Kuckuck" überall dort hinzukleben, wo ihn die Kunden am besten sehen.
"Daraufhin war die Bank bereit, das Geld herauszurücken", berichtet Moser dem KURIER. "Es ist inzwischen auf meinem Konto eingelangt."
Hypo-Sprecher Dominic Köfer will von einer erfolgten Exekution nichts wissen. "Die Bank hat freiwillig die Ansprüche von Frau di Bernardo befriedet", sagt er zum KURIER.

Noch nicht vorbei

Für beide Seiten ist damit die Angelegenheit jedoch noch nicht erledigt. Das OLG Graz hat zwar die Ansprüche der ehemaligen Leasing-Chefin bestätigt, aber gleichzeitig die Überprüfung der Gegenforderung der Bank angeordnet.
Verteidigungsmittel Das wird am 2. Dezember in Klagenfurt der Fall sein. Die Prüfung erstreckt sich allerdings nicht auf die Gesamtforderung von rund 18 Millionen Euro, sondern lediglich bis zu jenen 186.000 Euro, die di Bernardo rechtskräftig zugesprochen wurden. "Eine Gegenforderung ist ein Verteidigungsmittel", erklärt Gerichtssprecher Martin Reiter. "Es muss jetzt geprüft werden, ob sie zulässig ist."

In der nächste Woche will Richterin Birgit Reiter nur klären, ob bis zu einem möglichen Strafverfahren gegen die Ex-Leasing-Chefin (sie wird bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt, es gilt die Unschuldvermutung) unterbrochen wird. Ein entsprechender Antrag von Hypo-Anwalt Guido Held liegt vor

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