Genesung ersetzt keine Impfung: Grüner Pass nur nach drei Stichen

++ THEMENBILD ++ CORONA: GRÜNER PASS / IMPFNACHWEIS / IMPFZERTIFIKAT / APP
Mit 1. Juni fällt die generelle Maskenpflicht auch im Handel. Die entsprechende Verordnung liegt seit Montag vor und sieht eine Neuerung beim Grünen Pass vor.

Soweit bekannt, fällt mit 1. Juni die generelle Maskenpflicht auch im Handel. Die entsprechende Verordnung liegt seit Montag vor. Das gilt dann bundesweit – aber nicht in Wien, wo Bürgermeister Michael Ludwig längst klargestellt hatte, dass in den Öffis und in Spitälern weiter Maske getragen werden muss.

Grüner Pass

Eine Neuregelung gibt es aber beim Grünen Pass: Die Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauchs bestimmt, dass die Möglichkeit, die Vollimmunisierung mit nur einer Impfung und einem zusätzlichen Antikörpernachweis oder einem Genesungsnachweis zu ersetzen, nur noch bis 23. August möglich ist.

Anders gesagt entfällt dann die Möglichkeit für einen grünen Pass mit nur einer Impfung und einem Nachweis einer Genesung. Dann brauchen alle Genesenen alle drei Teilimpfungen für eine offizielle Vollimmunisierung. Der Nachweis einer Genesung reicht dann nicht mehr.

Frist bis 23. August

Nicht vollständig Immunisierte haben also noch bis Mitte August Zeit, sich impfen zu lassen. Wie es in der beigefügten rechtlichen Begründung zur Verordnung heißt, will das Gesundheitsministerium damit verhindern, „dass Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr unerwartet ihre Gültigkeit verlieren“ und zum anderen solle „sichergestellt werden, dass betroffene Personen ausreichend Zeit haben, die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen“.

Kommentare