Rechnungshof: Zu viele Kleinschulen in Tirol und Vorarlberg

Rechnungshof: Zu viele Kleinschulen in Tirol und Vorarlberg
In Tirol und Vorarlberg werden Kleinschulen trotz zu niedriger Schülerzahlen weitergeführt. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass die Länder viele Millionen Euro für Ganztagsschulen einfach liegen lassen. Und: Die Kosten bei Tagesbetreuung schwanken für die Eltern von Land zu Land.

Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag einen Bericht vorgelegt, in dem er die zu hohe Zahl an Kleinschulen in Tirol und Vorarlberg kritisiert. Die komplexen Zuständigkeiten für die schulische Tagesbetreuung würden trotz Reformen außerdem zu zersplitterten Kompetenzen führen, kritisiert der RH. Die Folgen seien etwa unterschiedliche Kosten für Eltern. Wie die Bundesmittel für den Ausbau der Betreuung verwendet werden, sei auch oft unklar. Der RH plädiert für eine umfassende Reform.

Beim Thema Kleinschulen bemängelte die zu hohe Zahl an Kleinschulen in den westlichen Bundesländern vor allem im Bereich der Volksschulen. So verfügten im Schuljahr 2015/16 in Tirol 185 Pflichtschulen über weniger Schüler, als es die allgemeinen Errichtungsvoraussetzungen vorsahen. In Vorarlberg traf dies auf 51 Schulen zu.

Rechnungshof empfiehlt Auflassungen

Ob die Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Schulen vorlagen, sei nicht belegt. Der RH hatte die Standorte der Pflichtschulen in den beiden Ländern in den Schuljahren 2011/2012 bis 2015/16 untersucht. Tirol und Vorarlberg wurde empfohlen, die Standorte zu prüfen und gegebenenfalls die Schulen aufzulassen.

Trotz mancher Stilllegung würden weiterhin Pflichtschulen mit nur sehr wenigen Schülern geführt werden, im Extremfall Volksschulen mit drei Schülern in Tirol bzw. sieben in Vorarlberg, bemängelte der RH. Das Land Tirol wies in seiner Stellungnahme an den RH darauf hin, dass die Landesregierung eine Optimierung der Standortstruktur anstrebe und mit Beschluss vom 20. Juni 2017 die Auflassung bzw. Stilllegung von elf nieder organisierten Volksschulen genehmigt bzw. angeordnet habe.

Aus Vorarlberg hieß es hingegen, das Land erachte Empfehlung des RH für nicht zweckmäßig. Der Landesgesetzgeber habe sich im Jahr 1959 bewusst dafür entschieden, die Errichtung öffentlicher Pflichtschulen auch dann zu ermöglichen, wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung bestehe.

Tagesbetreuung: Große Unterschiede

In Hinblick auf die Tagesbetreuung prüfte der RH prüfte das Bildungsministerium sowie den Landesschulrat Salzburg, den Stadtschulrat Wien, das Land Salzburg und die Stadt Wien. Hinsichtlich der Zuständigkeiten spricht der RH von einem "sehr komplexen Bild" geprägt durch eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Akteuren.

Das hat etwa zur Folge, dass Elternbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen: In dem vom RH geprüften Bereich lagen diese zwischen 137,80 Euro an einer Pflichtschule in der Stadt Salzburg und 227,17 Euro in einem städtischen Wiener Hort. Darüber hinaus gibt es Unterschiede innerhalb beider Bundesländer.

Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aus dem Jahr 2011 hatte man sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Betreuungsplätze von rund 119.000 (Schuljahr 2012/13) auf 200.000 Plätze bis zum Schuljahr 2018/19 zu erhöhen. Dafür stellt der Bund den Ländern und Schulerhalten jährlich Mittel zur Anschubfinanzierung zur Verfügung. 2016 einigte man sich darauf, mit 750 Mio. Euro aus der Neuregelung der Bankenabgabe den Ausbau der Ganztagsschule bis 2025 so voranzutreiben, sodass ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung entsteht.

Länder sammelten bis zu 51 Millionen an

Die 15a-Vereinbarung aus 2011 habe zwar zu einem Ausbau des Angebots geführt, die Komplexität der Geldflüsse zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften wurde dadurch jedoch erhöht. Da in der Vereinbarung keine Regelung für nicht verbrauchte Mittel vorgesehen waren, sammelten sich bei den Ländern zwischen 42,87 und 50,84 Mio. Euro an. "Der Bund finanzierte somit kurzfristig disponible Mittel der Länder, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten", moniert der RH. In zukünftigen Vereinbarungen sollte daher darauf geachtet werden, dass der Bund nur dann Zahlungen leistet, wenn es dafür tatsächlich Bedarf gibt.

Ob Kinder und Jugendliche eine verschränke schulische Tagesbetreuung (mit einem Wechsel von betreuter Freizeit und Unterrichtseinheiten) besuchen, konnte der RH aus den statistischen Daten des Ministeriums nicht herauslesen, "obwohl gerade diese Unterscheidung aus pädagogischer Sicht und in der politischen Diskussion große Bedeutung hat". Mit dem Ausbau verband das Bildungsministerium jedenfalls zwei Wirkungsziele: die "Erhöhung des Bildungsniveaus" (Wirkungsziel 1) und die "Verbesserung der Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit" (Wirkungsziel 2).

Nacholbedarf bei Ferienbetreuung

Für einen Zusammenhang zwischen der Schulleistung und dem Besuch der Tagesbetreuung gebe es jedoch "keine gesicherten empirischen Bestätigungen". Der RH-Bericht drängt auf eine nachhaltige Untersuchung der Wirkungsziele.

Ob an Schulen auch Ferienbetreuung angeboten wird, hänge von der Bereitschaft der Schulerhalter ab. Im AHS-Bereich ist weiter keine solche Betreuung in schulfreien Zeiten vorgesehen. "Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie war die nicht garantierte Ferienbetreuung als essenzielles Problemfeld der schulischen Tagesbetreuung anzusehen", schreiben die Prüfer. Bei einer Weiterentwicklung des Angebots gelte es daher "Lösungsmöglichkeiten für die Ferienbetreuung auszuarbeiten".

Kommentare