FPÖ schickt Anwälte zur Wahlanfechtung, nicht Strache

Der Verfassungsgerichtshof in Wien.
Kanzlei Böhmdorfer Schender vertritt die FPÖ bei der öffentlichen Verhandlung.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird bei der öffentlichen Verhandlung der von seiner Partei betriebenen Anfechtung der Bundespräsidentenwahl nicht persönlich dabei sein. Stattdessen schicken die Freiheitlichen kommende Woche ihre Anwälte in den Verfassungsgerichtshof (VfGH), hieß es Mittwochvormittag.

Strache war als Zustellungsbevollmächtigter des FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer vom VfGH zur Verhandlung eingeladen worden. Die Partei hat sich aber nun dazu entschieden, sich von ihrer Anwaltskanzlei Böhmdorfer Schender vertreten zu lassen, die sich schon bisher um die Anfechtung gekümmert hat. Wer konkret das sein wird, ob Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer oder ein anderer Rechtsvertreter, blieb offen. Alexander Van der Bellens Team wird durch den Zustellungsbevollmächtigten Robert Luschnik (er ist Direktor des Grünen Parlamentsklubs) vertreten sein. Als Rechtsvertreterin ist zudem die Anwältin Maria Windhager mit dabei.

50 Zeugen geladen

Die geplanten Zeugen beschränken sich nämlich auf 50 Mitglieder von - vom VfGH ausgewählten - Bezirkswahlbehörden aus verschiedenen Bundesländern. Die Vertreter der beiden Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) wurden im Sinne der Transparenz eingeladen, der Verhandlung beizuwohnen, hieß es im Gerichtshof. Sie können ihren Zustellungsbevollmächtigten oder einen sonstigen Vertreter, etwa einen Anwalt schicken - müssen aber nicht.

Verhandelt wird am Montag, 20. Juni, und Dienstag, 21. Juni, von 8.30 bis 19.00 Uhr, am Mittwoch voraussichtlich bis Mittag. Die Verhandlungen stehen Medienvertretern offen, Ton und Filmaufnahmen sind - mit Ausnahme eines Kameraschwenks zu Beginn - aber nicht erlaubt. Zugelassen ist das Livetickern, solange die Verhandlung dadurch nicht gestört wird.

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