FPÖ-Gemeinderat soll "Heil Hitler" gerufen haben: Bürgermeister plant Anzeige

(Symbolbild)
Die FPÖ-Mitgliedschaft des Politikers ist vorerst ruhend gestellt.

Ein steirischer Bürgermeister will gegen einen FPÖ-Gemeinderat wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz einbringen. Der blaue Mandatar soll während einer Gemeinderatssitzung Ende September den Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" gerufen haben. Die FPÖ-Mitgliedschaft des beschuldigten Kommunalpolitiker ist vorerst ruhend gestellt.

Anwalt Thomas Neger bestätigte Montagabend einen Bericht der Onlineausgabe des Standard, wonach der Bürgermeister den Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wolle. Der Vorfall soll bei der Neubesetzung der Gemeindeausschüsse passiert sein. Beschuldigt wird der FPÖ-Ortspartei-Chef und Gemeindekassier. Er habe wegen einer Abstimmung bei offener Tür vor dem Sitzungssaal gewartet. Als eine Gemeinderätin einer Bürgerliste ihr Handzeichen bei der Abstimmung gab, soll der blaue Politiker vor der Tür die rechte Hand gehoben und "Heil Hitler" gerufen haben.

Hintergrund könnten - so vermutete die Gemeinderätin gegenüber dem Standard - Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrem Platz in einem der Ausschüsse sein. Sie habe den Politiker zur Rede gestellt, dabei aber eine spöttische Antwort und ein Lachen bekommen. Sie meldete das Verhalten des Gemeinderats dem Bürgermeister. Ein ÖVP-Gemeinderat soll die geschilderten Handlungen und Äußerungen außerdem bezeugen können.

Die Gemeinderätin erwarte sich eine Entschuldigung, der Bürgermeister hat Anwalt Thomas Neger eingeschaltet. Er soll nun eine Anzeige wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz an die Staatsanwaltschaft ausarbeiten und am Dienstag einbringen.

Seitens der steirischen FPÖ hieß es auf APA-Nachfrage, dass FPÖ-Bezirksparteiobmann Josef Riemer die "gegenständliche Causa erst durch die Medien bekannt geworden" sei. Man nehme seitens der Landespartei "die erhobenen Vorwürfe sehr ernst und haben daher die Mitgliedschaft des betroffenen Funktionärs bis zur Klärung des Sachverhalts ruhend gestellt." Der Betroffene bestreite die Vorgänge und habe ebenfalls bereits einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Schritte würden nun dem Landesparteivorstand obliegen, der sich nach rechtlicher Klärung der Vorgänge mit dem Fall auseinandersetzen wird.

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