Forschungsförderung erhöht sich bis 2020 auf 140 Mio. Euro

Geplanter Anstieg wäre die höchste Ausschüttung bisher. Ministerrat arbeitete noch einige Gesetzesvorhaben ab.

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat eine Änderung des Gesetzes für die "Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung" beschlossen. Damit soll von 2018 bis 2020 die Ausschüttung auf jährlich 140 Mio. Euro steigen. Das wäre die höchste Summe, die bisher aus der Stiftung für Forschungs- und Innovationsförderung zur Verfügung gestellt wird.

Die Stiftung war 2003 als Teil eines Wachstums- und Standortpakets gegründet worden, um insbesondere "langfristig verwertbare interdisziplinäre Forschungsmaßnahmen" zu fördern. Dafür sollten nach dem Willen der damaligen Regierung jährlich 125 Mio. Euro aus Zinserträgen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sowie des ERP-Fonds ausgeschüttet werden, wobei 75 Mio. Euro von der OeNB und 50 Mio. Euro aus dem ERP-Fonds kommen sollten.

Diese Summen wurden in den ersten Jahren auch tatsächlich erreicht, doch seit 2007 hat die Zinsentwicklung diesen Vorgaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Im Vorjahr kamen nur 18 Mio. Euro aus diesen beiden Quellen. Aufgestockt wurde die Summe im Vorjahr mit 33,7 Mio. Euro aus dem "Österreich-Fonds", der durch Einnahmen aus den neuen 55-Prozent-Steuersatz für Einkommensanteile über 1 Mio. Euro gespeist wird und dessen Mittel auch künftig in die Nationalstiftung fließen.

Die höhere Dotierung der Nationalstiftung wird laut Informationen des Finanzministeriums durch eine Anhebung der Obergrenze des OeNB-Anteils von 75 auf 100 Mio. Euro erreicht. Zudem erhielt die Stiftung 100 Mio. Euro aus der Einmalzahlung der Banken nach Neuregelung der Bankenabgabe.

Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) freute sich in einer Aussendung über die Dotierung der Nationalstiftung von in Summe 420 Millionen Euro bis 2020, die "so hoch wie noch nie zuvor" sei. Dies sei ein entscheidender Impuls, um die kompetitive Forschung voranzutreiben.

Anträge für die Mittel können der Wissenschaftsfonds FWF, die Forschungsförderungsgesellschaft FFG, die Austria Wirtschaftsservice (aws), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) und die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) stellen.

Ministerrat arbeitete noch einige Gesetzesvorhaben ab

Abseits ihres Streits um Schulautonomie und Sicherheitspaket hat sich die Bundesregierung im Ministerrat am Mittwoch durchaus geschäftig gezeigt. Beschlossen wurde etwa ein Vergaberechtspaket, mehr Forschungsgelder, eine Wirtschaftsprüfergesetzesnovelle, eine Mindest-Berufsschulzeit für Lehrlinge sowie die Verlängerung der "Initiative Erwachsenenbildung".

Mit dem Vergaberechtspaket werden die EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umgesetzt und die Weichen für die E-Vergabe in Österreich gestellt, hieß es seitens der Wirtschaftskammer. Öffentliche Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post werden damit zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren (dem sogenannten "e-procurement") verpflichtet. Weiters können ökologische, soziale und innovative Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren verstärkt berücksichtigt werden.

Mit der Novelle des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes zeigte sich vor allem Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) zufrieden. "Mit dieser Novelle setzen wir einerseits die notwendigen Vorgaben der EU gegen Geldwäsche um", erklärte er in einer schriftlichen Stellungnahme: "Zudem reagieren wir mit der Trennung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und bringen mehr Experten ins System. Dadurch attraktiveren wir diese Berufszweige und schaffen so mehr Angebot für die Unternehmen."

Die Verlängerung der "Initiative Erwachsenenbildung" für die Jahre 2018 bis 2021 freute wiederum Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ). Mehr als 111,5 Millionen Euro werden dafür von Bund, Ländern und Europäischem Sozialfonds gemeinsam zur Verfügung gestellt, betonte sie. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung geht das Förderprogramm in seine dritte Periode. In Österreich lebende Jugendliche und Erwachsene können dadurch unentgeltlich grundlegende Kompetenzen und Bildungsabschlüsse auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase erwerben.

Die Anpassung der Berufsschulzeit für alle Lehrberufe auf mindestens 1.260 Stunden freute die Gewerkschaft vida. Lehrlinge im Tourismus sowie Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger hatten bisher weniger Berufsschulstunden für ihre Ausbildung zur Verfügung, hieß es in einer Aussendung.

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