Flüchtlingskosten: Regierung rechnet mit 2 Milliarden

Flüchtlinge in Spielfeld.
Das meiste Geld gibts für Sozialleistungen. Kalkulation schon mit der Obergrenze.

Die Regierung rechnet heuer mit zwei Mrd. Euro "Flüchtlingskosten" - davon 1,6 Mrd. Euro für Sozialleistungen. Das geht aus dem der APA vorliegenden Stabilitätsprogramm hervor, das am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde. Die EU-Defizitziele kann Österreich heuer nur unter Ausklammerung der Zusatzkosten für Flüchtlinge erreichen, wobei die Regierung darauf drängt, das auch 2017 zu erlauben.

Dass die nach Brüssel gemeldeten Summe größer ist als die bisher von der Regierung genannte Milliarde Euro liegt auch daran, dass darin nun auch Kosten der Länder und Gemeinden (etwa für den Länderanteil an der Grundversorgung und für die Mindestsicherung) eingerechnet sind. Den Ländern wird wegen der Zusatzbelastung erlaubt, anstatt des im Stabilitätspakt vereinbarten Nulldefizits ein Defizit von 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung zu schreiben.

Aufschlüsselung der Kosten

Im Stabilitätsprogramm schlüsselt das Finanzministerium die Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf den gesamten Staatshaushalt für heuer und die vergangenen zwei Jahre auf (siehe Tabelle): Demnach sind die Gesamtkosten von 442 Mio. Euro im Jahr 2014 im Vorjahr auf 757 Mio. Euro angestiegen. Heuer sollen es rund zwei Mrd. Euro sein. Dies vor allem wegen der Kosten für die Versorgung der im Vorjahr ins Land gekommenen Flüchtlinge: Demnach gab es 2015 88.175 Erstanträge auf internationalen Schutz, heuer sollen es maximal 37.500 sein ("Obergrenze").

Die 1,6 Mrd. Euro Sozialleistungen für Flüchtlinge entsprechen übrigens etwa zwei Prozent der gesamten österreichischen Sozialausgaben (73,6 Mrd. Euro, Stand 2015).

Auf EU-Ebene ist vereinbart, die 2015 und 2016 angefallenen Mehrkosten für die Flüchtlingsbetreuung bei der Abrechnung der Budgetziele ("strukturelles Nulldefizit") zu berücksichtigen: Im Vorjahr machte dieser Anstieg 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung aus, heuer dürften es 0,4 Prozent sein. Das Finanzministerium weist das strukturelle Defizit daher in zwei Varianten aus: einmal ohne und einmal mit den zusätzlichen Flüchtlingskosten (letzteres deshalb, weil die EU-Kommission formal nicht das Herausrechnen der zusätzlichen Flüchtlingskosten aus dem Defizit zulässt, sondern nur ihre Berücksichtigung angekündigt hat).

Asylanträge und Flüchtlingskosten

2014 2015 2016

  • Asylanträge 28.065 88.175 37.500
  • Anerkannt 7.096 15.045 -
  • Kosten (in Mio.Euro) 441,9 756,9 1.984,2
  • davon
  • Arbeitnehmerentgelt 24,8 42,4 111,2
  • Sozialleistungen 346,8 594,2 1.557,2
  • Kosten (in % des BIP) 0,1 0,2 0,6

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