Flüchtlinge: Kern gibt Okay für Umverteilung von 50 Minderjährigen

Christian Kern
Aus Italien sollen 50 Minderjährige nach Österreich kommen. Wegen Aufnahme von knapp 2.000 Flüchtlingen bis Herbst 2017 sieht Kern aber noch Verhandlungsbedarf.

Nach dem ablehnenden Brief aus Brüssel hat Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sein Okay für den Start des Flüchtlingsumverteilungsprogramms der EU gegeben. Aus Italien sollen 50 Minderjährige nach Österreich kommen. Punkto Aufnahme der insgesamt knapp 2.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland bis Herbst 2017 sieht Kern aber noch Verhandlungsbedarf, wie er im Ö1-Mittagsjournal sagte.

"Also ich bin davon überzeugt, dass das angesichts des Zeitraums und angesichts der Reaktion der EU-Kommission eine sinnvolle Vorgehensweise ist. Jetzt geht es zunächst einmal um diese 50 unbegleiteten Jugendlichen. Für die muss in Österreich selbstverständlich Platz sein und alles Weitere, weil dann geht es ja um den wirklich großen Teil der Quote, werden wir uns noch mit der Kommission unterhalten", so Kern am Rande einer Veranstaltung in Wien. (Wie die Umverteilung in der EU funktioniert, erfahren Sie im unteren Abschnitt.)

Laut Mittagsjournal will Kern in die Quote zur "Relocation" auch jene Flüchtlinge einrechnen, die, bevor sie nach Österreich kamen, schon in Italien und Griechenland registrierte wurden. Vergangene Woche war rund um das Umsiedelungsprogramm der EU ein Koalitionsstreit zwischen SPÖ und ÖVP entbrannt.

FPÖ: "Nur aus Inszenierung"

Die FPÖ hat Kanzler Kern unterdessen für sein Verhalten beim EU-Programm zur Umverteilung von Flüchtlingen kritisiert. Das Abblitzen in Brüssel sei "eine Blamage der Sonderklasse", die rot-schwarze Regierungspolitik bestehe "nur aus Inszenierung", und Kern lasse dabei "auch kein Fettnäpfchen aus", schrieb FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Donnerstag auf Facebook.

Der freiheitliche Generalsekretär Herbert Kickl sieht die Vorgangsweise von SPÖ und ÖVP beim Relocation-Programm als "Paradebeispiel für unseriöse Regierungsarbeit", wie er in einer Presseaussendung schrieb. Er erinnerte daran, dass Kern das Programm auf EU-Ebene inhaltlich mitgetragen hat. "Alles war danach kam, waren Scheingefechte", so Kickl.

Juncker-Absage war für Kurz "vorhersehbar"

Nicht überrascht hat sich Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) über die Absage von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in Sachen EU-Flüchtlingsumverteilung gezeigt. Es sei "vorhersehbar" gewesen, dass die Kommission auf die Einhaltung der Verpflichtungen seitens Österreichs dränge, sagte Kurz am Mittwoch vor Journalisten in Innsbruck.

Flüchtlinge: Kern gibt Okay für Umverteilung von 50 Minderjährigen
 
In dieser Frage habe es einen "Dissens" in der Bundesregierung gegeben, erinnerte der Außenminister. Er sei "nicht involviert" gewesen, die Frage müssten nun jene beantworten, die in der Regierung dafür zuständig seien, so Kurz.

Die Republik habe Relocation-Programmen bisher "unzählige Male" zugestimmt, meinte der Minister weiters. Kurz verwies zudem darauf, dass viele Entscheidungsträger in der Europäischen Union stets für die Umverteilung von Flüchtlingen eingetreten seien, während er den Schutz der Außengrenzen als oberstes Ziel ausgegeben habe.

Zur Vorgeschichte: Juncker hatte Kern in Sachen EU-Flüchtlingsumverteilung eine Absage erteilt. Kern hatte die EU-Kommission vor einer Woche in einem Schreiben an Juncker um die Ausnahme Österreichs vom Relocation-Programm ersucht. Juncker stellte daraufhin in einem Brief an Kern klar, dass Österreich seinen Verpflichtungen nachkommen müsse. "Österreich ist gesetzlich zur Umverteilung verpflichtet, und ich erwarte persönlich von Österreich dass es dieser Verpflichtung nachkommt", schrieb Juncker in dem Brief an den Bundeskanzler.

Flüchtlinge: Kern gibt Okay für Umverteilung von 50 Minderjährigen
Christian Kern und Jean-Claude Juncker
Im Rahmen des Programms hatte sich Österreich 2015 verpflichtet rund 1.900 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland zu übernehmen. Wegen des hohen Flüchtlingszustroms in Österreich selbst hatte man aber eine Ausnahme bis März 2017 erwirkt. Es sei ihm bewusst, dass Österreich in den letzten beiden Jahren "einer der wichtigsten Vertreter und Unterstützer für eine umfassende europäische Migrationspolitik war", die Situation zu den Jahren 2015 und 2016 habe sich aber erheblich verändert, erklärte Juncker in seinem Antwortschreiben an den Bundeskanzler. Eine europäische Grenz- und Küstenwache wurde aufgebaut, die Hotspots in Italien und Griechenland seien voll funktionsfähig, die Anzahl der Asylanträge in Österreich sei zurückgegangen. Die aktuelle Lage in Österreich könne laut Juncker nicht als "plötzlicher Zustrom" von Drittstaatsangehörigen charakterisiert werden, der eine weitere Aussetzung aus den Ratsbeschlüssen rechtfertigen würde. "Ich vertraue daher darauf, dass Österreich seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen wird und mit der Umverteilung sowohl aus Italien als auch aus Griechenland beginnt", schrieb der Kommissionspräsident an den Bundeskanzler.

1. Österreich benennt eine "nationale Kontaktstelle". Diese ist beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) angesiedelt.

2. Österreich - und auch die anderen EU-Mitgliedsstaaten - geben regelmäßig bekannt, wie viele Flüchtlinge über das Relocation-Programm übernommen werden sollen.

3. Italien und Griechenland bestimmen gemeinsam mit dem EU-Asylbüro EASO die konkreten Personen. Infrage kommen nur Nationalitäten mit einer EU-weiten Anerkennungswahrscheinlichkeit von über 75 Prozent, de facto sind das nur Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea.

4. Italien und Griechenland übermitteln der Kontaktstelle in Österreich Namen und Unterlagen, der für die Umsiedelung vorgesehenen Personen.

5. Österreich überprüft diese Personen. Bei "drohender Gefahr für die nationale Sicherheit und Ordnung" können Flüchtlinge auch abgelehnt werden.

6. Nach dem Okay aus Österreich informieren Italien und Griechenland die Flüchtlinge über die bevorstehende Relocation. Österreich organisiert zeitgleich geeignete Unterkünfte.

7. Die Flüchtlinge werden nach Österreich überstellt.

8. Nach Ankunft in Österreich wird ein normales Asylverfahren eingeleitet, die Flüchtlinge registriert, einem Quartier zugewiesen und die Schutzgründe geprüft.

Wann nun tatsächlich die ersten der 50 Jugendlichen aus Italien nach Österreich kommen, kann das Innenministerium mit Verweis auf das Verfahren noch nicht sagen. Derzeit tausche man sich mit den italienischen Behörden aus, man sei bei Punkt 2 des Verfahren, so ein Sprecher zur APA.

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