Sozialhilfe: Flüchtlinge fast überall gleichgestellt

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ÖVP und FPÖ wollen die Mindestsicherung reduzieren. So machen es andere Länder.

Sollen Flüchtlinge weniger Sozialleistungen bekommen als Einheimische, die vom Staat finanziell aufgefangen werden müssen? Im Zuge der türkis-blauen Regierungsverhandlungen rückte diese Frage jüngst wieder ins Zentrum des heimischen Polit-Diskurses. Und geht es nach ÖVP und FPÖ, ist die Antwort darauf eine eindeutige: Ja. Das Ziel von Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache für das künftige Regierungsprogramm ist es, die Mindestsicherungsmodelle von Ober- und Niederösterreich im gesamten Bundesgebiet einzuführen.

Am Beispiel Niederösterreich zeigt sich, wohin die Reise gehen soll: Dort bekommt jemand, der weniger als fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich verbracht hat, nur 572,50 statt 844 Euro. Wie der KURIER jüngst berichtete, trifft diese Kürzung de facto nur anerkannte Flüchtlinge – zusätzliche Sachleistungen gibt es keine für sie.

Sozialhilfe: Flüchtlinge fast überall gleichgestellt
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Welche EU-Staaten unterscheiden nun bereits wie Niederösterreicher, Oberösterreicher oder Burgenländer zwischen Flüchtlingen und Einheimischen? Wie viel bekommen sie in den beiden anderen wichtigsten Aufnahmeländern wie Deutschland und Schweden? Der KURIER beantwortet die zentralen Fragen der schwelenden Debatte.

Für einen Vergleich des heimischen Asylsystems bieten sich aufgrund ähnlicher Flüchtlingsszahlen pro Einwohner vor allem Deutschland und Schweden an. Und dort sticht vor allem ein Aspekt heraus, wie Daten des Deutschen Bundestages und der EU-Kommission zeigen: Weder Deutschland noch Schweden unterscheiden bei der Auszahlung von Sozialleistungen zwischen Einheimischen und anerkannten Flüchtlingen. Allerdings setzen beide Länder bei ihren Pendants zur heimischen Mindestsicherung stark auf Sachleistungen. In Deutschland werden im "Hartz IV"-System zusätzlich zu den rund 409 Euro aufs Konto zum Beispiel Miet- und Energiekosten übernommen – solange die Betroffenen nicht in unangemessenem Luxus hausen. In Schweden bekommt ein anerkannter Flüchtling, der als Alleinstehender Sozialhilfe bezieht, derzeit etwas mehr als 3000 Schwedische Kronen überwiesen – das sind umgerechnet 316 Euro. Paare kriegen etwas weniger als 600 Euro monatlich, pro Kind gibt es in Schweden dafür zwischen 200 und 400 Euro dazu. Wie in Deutschland werden Wohnkosten in den meisten Fällen übernommen. Kurzum: Insgesamt bekommen arbeitslose Flüchtlinge in Deutschland und Schweden zwar etwas weniger Geld überwiesen als ÖVP und FPÖ ihnen hierzulande zugestehen wollen, durch vergleichsweise große Unterstützung bei Sachleistungen wie Miete oder Heizkosten steigen sie jedoch besser aus.

Zahlen auch andere EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen weniger Sozialleistungen aus als Einheimischen?

Das tun laut Zahlen der EU-Kommission und einem Bericht des Deutschen Bundestages nur sehr wenige. Zwar ist die Rechnung, wie mehrere Wirtschaftswissenschaftler erklären, aufgrund der teils föderal geregelten Sozialhilfe-Politik in den EU-Staaten nicht einfach anzustellen – derzeit aber dürfte Experten zufolge außer Dänemark und Litauen kein Land Flüchtlingen grundsätzlich weniger zugestehen. In Dänemark wurde bereits 2015 die Sozialhilfe für Flüchtlinge halbiert. Wer sich zudem nicht an Integrationshilfen hält, bekommt noch weniger. Laut der Flüchtlingsorganisation UNHCR entspricht dies allerdings nicht der Genfer Flüchtlingskonvention und einer EU-Richtlinie über Leistungen für Drittstaaten-Angehörige und Flüchtlinge. Auch bei Sozialleistungen, so die UNO-Organisation, dürfe kein Unterschied zwischen Flüchtlingen und Einheimischen gemacht werden. Österreich wäre also einer der "Vorreiter", wenn man die türkis-blauen Pläne umsetzte.

Würde die EU dem österreichischen Vorhaben einen Riegel vorschieben?

Ein Sprecher der Kommission nennt die vom UNHCR vorgebrachte Regel, dass Flüchtlinge nicht weniger Sozialgeld als Einheimische bekommen dürfen, "eher vage". Zwar steht in einer Richtlinie klar festgeschrieben, dass sie nicht schlechtergestellt werden dürfen – möglich könnte allerdings sein, dass eine Reduktion der monetären Leistungen durch Sachleistungen abgefedert wird. Ist dies – wie in Niederösterreich – nicht der Fall, "wäre das laut der Richtlinie eher nicht zulässig", erklärt der Mitarbeiter der Kommission. Allerdings wurde auch gegen Dänemark noch kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Kippen Verfassungsrichter die Kürzungspläne?

In Österreich prüft der Verfassungsgerichtshof gerade, ob die Modelle in Nieder- und Oberösterreich sowie im Burgenland mitsamt der Deckelung überhaupt erlaubt sind. Bis Mitte Dezember soll feststehen, ob die Modelle gekippt werden. Halten die Regelungen, werden FPÖ und ÖVP notfalls über ein Grundsatzgesetz versuchen, die Kürzungspläne in den Ländern durchzusetzen.

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