Familien: Nachzug soll vor allem für Afghanen erschwert werden

Innenministerin Mikl-Leitner muss die SPÖ und ihren Kanzleramtsminister Ostermayer erst für ihre Asyl-Reformpläne gewinnen.
Für Flüchtlinge aus Syrien werden die schärferen Regeln aber praktisch wenig ändern.

Seit Samstag hat die SPÖ die Asylreform-Pläne der ÖVP. Begeistert ist sie davon nicht. Und so wird es noch eine Weile dauern, bis die Koalitionspartner handelseins sind. Die Schwarzen wollten die Neuerungen schon bei der heutigen Regierungssitzung absegnen, frühestens kommenden Dienstag wird es so weit sein. Die ÖVP drängt darauf, das Asylrecht zu verschärfen – um dieses Polit-Feld nicht der FPÖ zu überlassen.

"Asyl auf Zeit" Wer Asyl zugesprochen bekommen hat, darf vorerst nur drei Jahre in Österreich sein. Dann wird geprüft, ob es den Grund für den Asylstatus, etwa Bürgerkrieg in Syrien, noch gibt. Ist das nicht der Fall, muss der Flüchtling in das Heimatland zurück.

Familien Derzeit gibt es keine besonderen Voraussetzungen für den Familiennachzug. Künftig soll finanziell Belastendes vonnöten sein; "Selbsterhaltungsfähigkeit" wird das genannt. Alleinstehende müssen ein monatliches Netto-Einkommen von 872,31 Euro haben, Ehepaare von 1307,89 Euro. Für jedes Kind sind zusätzlich 134,59 Euro nachzuweisen. Sozialleistungen wie die Mindestsicherung gelten nicht als Einkommen.

Weitere Auflage: eine Krankenversicherung, die alle Leistungen in Österreich erbringt – "und alle Risiken abdeckt". Und: Es muss einen Mietvertrag geben – für eine Unterkunft, die "ortsüblich für eine vergleichbar große Familie" ist. All diese Bedingungen gelten für einen Flüchtling und seine Angehörigen – aber erst drei Monate, nachdem er Asyl bekommen hat.Und so geht man in der SPÖ davon aus, "dass sich in der Praxis nichts ändert". Es werde wohl niemand, der Asyl zugestanden bekommen hat, wochenlang warten, um Asyl für seine Familie zu beantragen. Offiziell heißt es in der Kanzlerpartei, es werde geprüft, ob der Entwurf von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner menschen- und EU-rechtlich in Ordnung sei. Dass er nicht behagt, macht SPÖ-Klubchef Andreas Schieder deutlich: "‚Asyl auf Zeit‘ gibt es jetzt schon. Wenn der Asylgrund wegfällt, ist möglich, dass man Asyl aberkennt. Die Frage ist: Was bedeutet es für die Verwaltung, wenn ich diese zwinge, automatisch jeden Asyl-Akt wieder zu prüfen?"

"Empfindliche Nachschärfung"

Was sagt man im Innenministerium zu den Bedenken? Dass beim Familiennachzug alles bleibe wie gehabt, stimme nicht: bei "subsidiär Schutzberechtigten" werde "empfindlich nachgeschärft". Derzeit könnten diese nach einem Jahr beantragen, die Angehörigen ins Land zu lassen; in Zukunft sei das erst nach drei Jahren möglich. Vor allem Menschen aus Afghanistan würden betroffen sein, heißt es. Im Vergleich zu Syrern (90 %) bekommen diese seltener "echtes" Asyl (55 %). 45 Prozent wird nur subsidiärer Schutz zugesprochen.

Zu Schieders Befund, "Asyl auf Zeit" gebe es bereits, sagt ein Sprecher Mikl-Leitners: Derzeit könne eruiert werden, ob der Asylgrund noch vorliegt, fortan werde das "systematisch geprüft".

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