Falls Hypo-Deal platzt: "Einigung statt unwägbarer Kärnten-Insolvenz"

Landeshauptmann Peter Kaiser, Finanzminister Hans Jörg Schelling: Hochspannung vor Fristende
Morgen, Freitag, läuft die Frist für Schellings Angebot an die HETA-Gläubiger ab. Bis zum Schluss wird gepokert.

Jetzt wird es um die Hypo-Abwicklung ernst. Morgen, Freitag, läuft jene Frist ab, bis zu der sich die Gläubiger entscheiden müssen, ob sie sich auf das Abschlagsangebot für ihre elf Milliarden Anleihen mit Kärnten-Haftung einlassen. Zwei Drittel der Gläubiger müssen das Angebot annehmen, damit es gilt.

Auf dem Spiel stehen rund drei Milliarden für die Steuerzahler: Für die gut zehn Milliarden Vorrang-Anleihen bietet die Republik 75 Prozent, für die 900 Millionen Nachranganleihen 30 Prozent des Nominalwerts.

Eine von Finanzminister Hans Jörg Schelling angebotene "Nachbesserung" könnte den Gläubigern 82 Prozent des Nominalwerts bringen, den Steuerzahlern immerhin noch etwa zwei Milliarden ersparen.

Große Gläubigergruppen bekräftigten auch am Mittwoch ihre seit Wochen gleichlautende Ankündigung, sie würden das Angebot ablehnen. So sagt der Verband der deutschen Versicherungswirtschaft, er verlange die volle Rückzahlung inklusive Zinsen. Begründung: "Es steht ein Eckpfeiler der Marktwirtschaft auf dem Spiel, nämlich die Vertragstreue. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Investor einen Verlust erleidet, weil ein wirtschaftliches Risiko eintritt, oder weil jemand rückwirkend die Spielregeln ändert, indem Bürgschaften für null und nichtig erklärt werden."

Diese Aussage gibt einen Vorgeschmack auf die Debatte, die im Fall eines Gläubiger-Njet zu erwarten ist.

Klage gegen Bund

Aus der Wirtschaft wird Druck kommen, dass die öffentliche Hand (in dem Fall Kärnten) für ihre Bürgschaften einsteht. So sagt der Generaldirektor der Hypo Vorarlberg, Michael Grahammer: "Ich musste 2015 schon feststellen, dass deutsche Investoren mit Österreich nichts zu tun haben und keine Anleihen mehr zeichnen wollten." Grahammer, der mit einem Njet der Gläubiger rechnet: "Österreich wäre gut beraten, in diesem Fall eine Einigung zu finden und sich nicht auf Unwägbarkeiten wie eine Pleite Kärntens einzulassen." Weitere Turbulenzen würden den ohnehin schon erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt "noch einmal verschärfen".

Kärnten wiederum trifft Vorsorge für den Fall, dass der Bund nicht zahlt und das Land hängen lässt. In dem Fall würde Kärnten alle Register ziehen und Bürgschaften und Fallfristen rechtlich bekämpfen. Auch Schadenersatzklagen gegen den Bund wegen des Versagens der Finanzmarktaufsicht sind in Vorbereitung.

Eine Schonfrist für eine Einigung gibt es noch bis maximal Ende Mai. Bis dahin muss der Zahlungsstopp über die HETA aufgehoben werden. Dann ist Zahltag oder die Klagswellen rollen an.

Fakten: Zwei wichtige Fallfristen

Freitag, 11. März 2016
Bis zum Freitag, den 11. März,
haben jene HETA-Gläubiger, für deren Anleihen Kärnten bürgt, Zeit, ein Abschlagsangebot anzunehmen. Dieses Angebot beläuft sich mit „Nachbesserung“ auf ca. 82 Prozent der Anleihen im Nominalwert von 11 Milliarden €. Spätestens im September 2017 sind alle Anleihen mit Haftung fällig.
Ende Mai 2016
Bis längstens Ende Mai 2016 muss die Finanzmarktaufsicht den Zahlungsstopp, den sie über die
HETA am 1. März 2015 verhängte, wieder aufheben. Damit einher geht ein Schuldenschnitt, der um die 50–60 % des Anleihewerts betragen könnte. Die Differenz auf 100% können die Gläubiger beim
Bürgen Kärnten einfordern.

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