Ex-Vorstand Schieszler wird der erste Kronzeuge

APA11514410 - 18022013 - WIEN - ÖSTERREICH: Im Telekom-Prozess rund um die Kursaffäre aus dem Februar 2004, in der frühere Telekom Austria-Vorstände auf der Anklagebank sitzen, ist am Montag, 18. Februar 2013, das Beweisverfahren eröffnet worden. Im Bild: Zeuge Gernot Schieszler, der die Kronzeugenstellung anstrebt und deswegen nicht auf der Anklagebank sitzt. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Gegen eine Zahlung von 300.000 Euro und gemeinnütziger Leistung bleibt Schieszler ein Prozess erspart.

Jetzt ist es fix. Gernot Schieszler, ehemaliger Controlling-Chef der Telekom Austria, wird der erste Kronzeuge der heimischen Justiz. Die Staatsanwaltschaft machte dem 43-jährigen Manager ein unwiderstehliches Angebot. Gegen eine Geldbuße von 300.000 Euro und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit wird das Strafverfahren eingestellt. „Sie können sicher sein, dass wir auf das Angebot eingehen werden“, erklärte Schieszler-Anwalt Stefan Prochaska.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schieszler, der seit seinem Abgang von der Telekom als Vorstand beim Grazer Anlagenbauer Christof Group jobbt, den Kronzeugen-Status erstmals im Sommer 2011 in Aussicht gestellt. Beim in erster Instanz abgehandelten Telekom-Prozess über die Kursmanipulations-Affäre belastete Schieszler als Zeuge die Angeklagten massiv. Das Verfahren endete mit (nicht rechtskräftigen) Haftstrafen für ehemalige Telekom-Vorstände. Schieszler hatte schon zuvor die Summe von 300.000 Euro als Schadens-Wiedergutmachung auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Auch beim noch laufenden Prozess über Geldflüsse der Telekom in Richtung FPÖ war er mit seinen Aussagen der Staatsanwaltschaft äußerst hilfreich. Weil die Telekom-Causen berichtspflichtig sind, musste das Justizministerium den Vorschlag auf Zuerkennung des Kronzeugen-Status noch absegnen.

Mit dieser Anfang 2011 in der Strafprozessordnung eingeführten Regelung sollen Straftäter dazu animiert werden, der Justiz bei der Aufklärung von komplizierten und umfangreichen Wirtschaftsverbrechen behilflich zu sein. Wäre der Fall Schieszler nicht positiv entschieden worden, hätte sich diese Regelung erledigt. Denn dann würde vermutlich kein Straftäter mehr das Risiko auf sich nehmen, alles auszupacken.

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