Europarat: Transparenzregeln für Parteien verschärfen

Kritik übt der Bericht an den Regeln über Parteispenden.
Europarat fordert Nachbesserung bei Parteiengesetz. Bei schweren Verstößen Parteien-Förderung kürzen.

Der Europarat fordert in einem am Freitag veröffentlichten Bericht die Verschärfung der Transparenzregeln für Parteien. Die Experten bestätigen damit die Kritik von Rechnungshof und Parteien-Transparenz-Senat am 2012 beschlossenen neuen Parteiengesetz. Gefordert werden u.a. mehr Prüfrechte für den Rechnungshof und strengere Sanktionen bei Verstößen bis hin zur Kürzung der Parteienförderung.

Der Evaluierungsbericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) befasst sich sowohl mit dem Korruptionsstrafrecht als auch mit dem neuen Parteiengesetz. Während die Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung mittlerweile vollständig umgesetzt wurden, sehen die Experten die Politik bei den Transparenzregeln für Parteien nach wie vor säumig: Fünf von elf Empfehlungen sind zumindest teilweise offen.

Die wesentlichen Kritikpunkte

KONTROLLE: Unzufrieden sind die Experten mit den mangelnden Kontrollrechten des Rechnungshofes. Er kann die Parteien nicht direkt prüfen, sondern ist auf Informationen ihrer Wirtschaftsprüfer angewiesen. Damit kann der Rechnungshof auch Hinweisen Dritter auf Unregelmäßigkeiten nicht entsprechend nachgehen, heißt es im Bericht. GRECO hält daher fest, "dass entschlossenere Bemühungen erforderlich sind, um einen wirksamen Kontrollmechanismus sicherzustellen".

STRAFEN: Vermisst werden weiterhin Strafen für Parteien, die ihren Rechenschaftsbericht zu spät oder gar nicht einreichen. Außerdem schlagen die Experten vor, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Transparenzregeln die Parteienförderung zu kürzen. Weiters erinnern sie daran, dass die Parteien nach wie vor nicht zu einer Buchführung nach angemessenen Rechnungslegungsgrundsätzen verpflichtet sind.

PARTEISPENDEN: Kritik übt der Bericht auch an den Regeln über Parteispenden: So werden Spenden unter 50.000 Euro erst nach über einem Jahr offengelegt. Ein Verbot anonymer Spenden fehlt, ebenso Regeln zur Bewertung von Sachspenden. Auf diese Gesetzeslücke hat vor drei Jahren schon der Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt hingewiesen, weil die Annahme illegaler Sachspenden durch Parteien und ihre Funktionäre damit straffrei bleibt.

Bei Korruptionsbekämpfung Empfehlungen umgesetzt

Positiv sehen die Experten dagegen die Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung: Hier wurden mittlerweile alle zehn Europarats-Empfehlungen umgesetzt. Bei der Parteienfinanzierung anerkennt der Bericht zwar den grundsätzlich positiven Reformweg, fordert die Politik aber auf, "diesen Prozess fortzusetzen und die übrigen Lücken zu schließen". Vor zwei Jahren hatte die Regierung eine Evaluierung nach dem (mittlerweile abgeschlossenen) ersten "Volldurchlauf" der damals neuen Regeln zugesagt.

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