FPK droht mit Klage gegen Euro-Rettungschirm abzublitzen

Nach Strache versuchte Kärntens Ex-Regierung den ESM-Vertrag aufzuschnüren.

Diese Gerichtsverhandlung kommt ein Jahr zu spät: Die Euro-Krise hat sich beruhigt, die FPK-Regierung in Kärnten ist Geschichte. Dennoch: Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof in Wien das Verfahren zum ESM, dem permanenten Euro-Rettungsschirm, eröffnet.

Zwei Tage zuvor hat das Höchstgericht einen ähnlich lautenden Antrag von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gegen den ESM aus formalen Gründen abgewiesen. Dabei hätte Straches Kampf gegen die Euro-Rettung gut zum angekündigten schärferen EU-Kurs gepasst, mit dem sich die FPÖ nach den Wahlniederlagen vom Team Stronach abgrenzen will.

So ruhen die Hoffnungen der Euro-Skeptiker nun auf den Resten der FPK-Regierung. Dieser Rest nimmt am Mittwoch in Gestalt von Edmund Primosch vor den 14 Verfassungsrichtern Platz. Er ist Leiter des Verfassungsdienstes der Kärntner Landesregierung – und muss gleich in seiner ersten Ausführung eingestehen: „Nach dem Antrag der Kärntner Landesregierung an den VfGH ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ergangen. Damit sind einige Punkte unseres Antrags ausgeräumt.“

Tatsächlich verweist die Bundesregierung in ihrer Verteidigung auf dieses Urteil vom 27. November 2012: Laut Urteil ist der ESM mit dem Unionsrecht vereinbar. Er verstoße auch nicht gegen die „no-bail-out-Klausel“, die eigentlich ein Eintreten für Schulden anderer Mitgliedsländer verhindern sollte. Das war am 22. Oktober, als das Land Kärnten die Klage einbrachte, so noch nicht klar.

Skepsis

„Ich habe nicht verstanden, wie man nach dem Urteil auf die Idee kommen kann, im ESM-Vertrag einen Staatsvertrag zu sehen, durch den die vertraglichen Grundlagen der EU geändert werden, wenn der EuGH zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt“, meint daher VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.

Dennoch hält Kärnten an seiner Klage fest – und hofft auf Erfolge in Detailfragen. Kritisiert wird etwa, dass Hoheitsrechte an internationale Organe übertragen werden, dass im Vertrag nicht klar definiert werde, ob beim Zahlungsausfall mehrerer Länder Österreich im Extremfall mehr als die vereinbarten 19,5 Milliarden Euro zahlen müsste, oder dass die Direktoren des ESM auch gegen den Willen eines Mitglieds genehmigtes, aber noch nicht eingezahltes Kapital abrufen können.

Kärnten punktet

In einigen Punkten mussten die Regierungsvertreter – die hart befragt wurden – tatsächlich beipflichten: So seien in zwei Fällen Hoheitsrechte von Österreich an den ESM übertragen worden. Eine „Auslegungserklärung“ – mit der in Deutschland Verfassungsbedenken ausgeräumt wurden – wurde in Österreich bloß als „Information“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber nicht im Parlament beschlossen. Und: Das genehmigte Kapital (19,5 Milliarden) werde durch die Unterzeichnung des Vertrages „unwiderruflich zur Verfügung gestellt“.

Ein Urteil soll in den nächsten Wochen ergehen – wenn die neue Kärntner Regierung die Klage nicht vorher zurückzieht.

ESM: Streit um 700 Milliarden Euro


Rettungsschirme: Mit Griechenland, Portugal und Irland bewahrte die EU bisher drei Länder vor der Pleite. Sie erhielten Kredite über den Euro-Rettungsschirm EFSF, um die gemeinsame Währung nicht zu gefährden. Als Konsequenz aus der Euro-Rettung wurde 2012 ein permanenter Rettungsschirm eingerichtet, der ESM. Das Stammkapital des „Europäischen Stabilitätsmech- anismus“ beträgt 700 Milliarden, 80 davon müssen die Euro- Staaten in bar zahlen. Zusätzlich kann er Anleihen aufnehmen.

Österreich: Österreich muss bis 2014 in Summe 2,2 Milliarden Euro in bar einbringen. Bei Bedarf werden bis zu 17,3 Milliarden „Rufkapital“ fällig. Das Parlament hat die Teilnahme im Juli 2012 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

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