Eltern drohen zwei Wochen Haft für Schulschwänzen ihrer Kinder

Eltern drohen zwei Wochen Haft für Schulschwänzen ihrer Kinder
Schulstangln wird in Österreich ab Herbst deutlich teuer. Die Strafen liegen dann zwischen 110 und 440 Euro.

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann plant in seinem aktuellen Gesetzesentwurf, deutlich strenger gegen Schulpflichtverletzungen vorzugehen, als das bisher Usus ist.

So darf ein Schüler künftig während der gesamten neunjährigen Schulpflicht nur noch drei Tage unentschuldigt fehlen. Danach erfolgt eine verpflichtende Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Strafen liegen dann zwischen 110 und 440 Euro. Können die Eltern die Summe nicht aufbringen, droht sogar eine Ersatzhaftstrafe von bis zu zwei Wochen. Schon davor sollen Schulleitung und Lehrer die Möglichkeit bekommen, Verwarnungen auszusprechen. Es soll aber auch gezielt auf Einzelfälle und die Ursachen des Schulschwänzens eingegangen werden. Diese können von Mobbing bis zu Notendruck reichen.

Bisher wurde das Schulschwänzen nach einem sogenannten „Fünf-Stufen-Plan’’ geahndet. Ein Verfahren wird dabei erst nach fünf Fehltagen pro Semester oder drei Fehltagen am Stück eingeleitet. Aufwendige Gespräche mit Eltern und Schülern stehen am Anfang am Programm, später werden Schulpsychologen und die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Ultima ratio war auch bisher eine Anzeige bei der Behörde.

260 Geldstrafen jährlich

Laut Wiener Stadtschulrat kam es vergangenes Schuljahr zu 546 Anzeigen und zu 260 Verurteilungen, die eine Geldstrafe nach sich zogen. Dass nun bereits nach drei Fehltagen während der gesamten Schulpflicht eine verpflichtende Anzeige erfolgt, ist sicherlich die drastischste Verschärfung des Gesetzes.

Verwaltungsstrafverfahren nach § 24 Schulpflichtgesetz (SchPflG) im Zusammenhang mit der (Nicht-Erfüllung der) Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch im Jahr 2017

Vorläufiges Ergebnis der Erhebungen bei den Landesregierungen bzw. dem Magistrat für Wien

Eltern drohen zwei Wochen Haft für Schulschwänzen ihrer Kinder

Das bisherige System des Fünf-Stufen-Plans ist seit 2013 in Kraft und wird seitens der Lehrerschaft vor allem für seine Langwierigkeit kritisiert.

Eltern drohen zwei Wochen Haft für Schulschwänzen ihrer Kinder

Der Fünf-Stufen-Plan werde selten bis zur Anzeige ausgereizt, so der Lehrergewerkschafter Thomas Krebs (FCG). Die Schüler wüssten auch, dass dieser Plan in den meisten Fällen nicht greife. Generell habe sich die Moral gegenüber der Schule geändert, immer mehr wüssten das Angebot an den Schulen nicht zu schätzen. „Oft liegt das daran, dass die Eltern ihren Erziehungspflichten einfach nicht nachkommen’’, so Krebs. In diesen Fällen könnten verschärfte Geldstrafen durchaus greifen.

Scharfe Kritik an den Plänen des Ministers übte Julia Herr, Vorsitzende der Sozialistischen Jugend (SJ). Verwaltungsstrafen könnten die Ursachen des Fernbleibens nicht beheben. Auch sie habe früher, meist vor Prüfungen, geschwänzt, gab Herr zu.

Das neue Gesetz, welches unter anderem die umstrittenen Deutschförderklassen enthält, soll im Mai beschlossen werden. Die Regelungen zum Schulschwänzen treten ab Herbst in Kraft.

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