Ein "sowie" zu viel: Adamovich würde Kärntner Verfassungstext ändern

Ludwig Adamovich: "Rutschiges Grenzgebiet"
Die Passage über die Kärntner Landessprache sei "angreifbar und ungeschickt", sagt der Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs

Aus der Zivilgesellschaft – von Professoren, Studenten, dem Autor Lojze Wieser – kommt Kritik an der geplanten Kärntner Landesverfassung. Sie sei im Umgang mit der slowenischsprachigen Minderheit kein Fortschritt, sondern würde viel mehr "das Primat der deutschen Sprache festschreiben".

Auf Ersuchen des KURIER hat sich der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, die Passagen angesehen. Adamovich ist in Sachen Kärntner Minderheitenrechte versiert und gestählt. In seine Zeit als Berater von Bundespräsident Heinz Fischer fielen das Ortstafel-Erkenntnis und die Auseinandersetzung mit Landeshauptmann Jörg Haider über dessen Weigerung, die Ortstafeln aufzustellen.

Adamovichs Befund über den geplanten Text zur Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung lautet: "Die Passagen bewegen sich in einem rutschigen Grenzbereich." Sie seien zwar "nicht eindeutig rechtswidrig", aber sie würden "berechtigte Fragen aufwerfen".

Adamovich vergleicht den Artikel 8 der Bundesverfassung mit dem geplanten Artikel 5 der Landesverfassung. Diese Artikel lauten:

Bundesverfassung, Artikel 8 "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik."

Geplanter Artikel 5, Kärnten-Verfassung "Die deutsche Sprache ist die Landessprache sowie die Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten."

In der Bundesverfassung ist die deutsche Sprache als "Staatssprache" bezeichnet. Adamovich: "Das heißt, die Organe des Staats äußern sich in dieser Sprache und sie verwenden sie im Verkehr mit den Bürgern. Im Begriff ,Staatssprache’ ist nicht drinnen, in welcher Sprache die Menschen untereinander reden." Man könne den Begriff "Landessprache" als Äquivalent für "Staatssprache" verwenden – zum Beispiel sei das in der oberösterreichischen Landesverfassung der Fall. Doch der Kärntner Entwurf tue das nicht. Und zwar wegen des Wörtchens "sowie".

Adamovich: "Wenn man sagt, Deutsch ist die Landessprache sowie die Sprache der Gesetzgebung und Vollziehung, so heißt das nach allen Regeln der Grammatik, dass in der Landessprache noch etwas anderes drinnen steckt als Gesetzgebung und Vollziehung. Was das sein soll, ist nicht ausgedrückt, und das kann zu Missverständnissen führen." Das sei "angreifbar und ungeschickt". Verfassungstexte sollten "präzise formuliert" sein. Demnach sollte klar hervorgehen, dass mit "Landessprache" analog zur "Staatssprache" nicht mehr gemeint ist als "Gesetzgebung und Vollziehung", also nicht auch die Sprache, die die Bürger untereinander verwenden.

Dass die slowenische Volksgruppe erst im Artikel 7 der geplanten Kärntner Verfassung erwähnt wird, und nicht schon im Artikel 5, sieht für Adamovich danach aus, "als ob man sich auf ein Existenzminimum zurück zöge". Adamovich: "Das ist zwar rechtlich nicht angreifbar, aber sehr schön ist es nicht."

Der geplante Artikel 7 lautet: "Das Land Kärnten bekennt sich gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie in Kärnten in der slowenischen Volksgruppe zum Ausdruck kommt (...)."

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