Ein Kanzler mit Budget-Hoheit? "Rechtlich äußerst problematisch"

Angehender Regierungschef Sebastian Kurz
Die ÖVP überlegt, dem Kanzler die Macht über das Budget zu verleihen. Experten sehen das kritisch.

Wenn Regierungen gebildet werden, haben auch die Spekulationen Hochsaison. Und in der derzeitigen Phase des Koalitionspokers zwischen ÖVP und FPÖ ist es vor allem ein realpolitisch äußerst bedeutsames Gerücht, das sich hartnäckig hält: In der künftigen Koalition könnte der angehende Regierungschef Sebastian Kurz mit mehr Macht als seine Vorgänger ausgestattet werden, indem er die bisher im Finanzressort beheimatete Budget-Sektion ins Kanzleramt holt.

Mit der Finanzhoheit würde sich Kurz, so die in der ÖVP forcierte Theorie, mehr Handlungsspielraum bei Reformvorhaben verschaffen. Offiziell hält sich die Volkspartei dazu bedeckt – nur so viel: Noch sei man in den Verhandlungen nicht so weit, über Ressorts und Personelles zu sprechen.

Verfassungsänderung

So oder so, diesem Vorhaben stünde wohl die Verfassung im Weg, wie mehrere Topjuristen erklären. Der Grund dafür findet sich im Artikel 51b der Bundesverfassung: Dort steht geschrieben, dass nur der "Bundesminister für Finanzen" für die Haushaltsführung des Staates zuständig ist. "Es wäre verfassungsrechtlich also äußerst problematisch", sagt der renommierte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zum KURIER, "die Budget-Kompetenz ins Kanzleramt zu verlegen". Laut Funk müsste man wohl die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit im Parlament ändern (dafür wären die Stimmen von Neos oder SPÖ notwendig), damit dies funktionierte – was unrealistisch ist.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht zwar die theoretische Möglichkeit, einen "kleinen Trick" anzuwenden: "Man könnte", so Öhlinger, "den Kanzler zum Finanzminister machen und das von der Budget-Sektion befreite Finanzressort anders nennen". Allein: "Es bliebe damit ein verfassungsrechtliches Problem" – man könnte das Gesetz schließlich auch so auslegen, dass es einen eigenen Finanzminister klassischer Prägung geben müsse.

Wichtige Machtbalance

Damit noch nicht genug: Zusätzlich zu den Vorbehalten gegen einen Kanzler mit Budget-Vollmacht wäre auch ein "Finanzminister ohne Budget-Kompetenz" wohl nicht befähigt, Österreich in der Runde der EU-Finanzminister zu vertreten, sagt Funk – dies müsste dann also ein anderes Regierungsmitglied tun. "Die Budget-Kompetenz ist schließlich eine Bedingung, um in dieser Runde dabei zu sein", erklärt er. Das sieht auch Öhlinger so.

"Letztlich", sagt Funk, "hat es schon seine Berechtigung, dass im Sinne einer Machtbalance die Funktion des Finanzministers von jener des Kanzlers getrennt ist".

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