Echo Medienhaus-Kritik: Strache blitzte vor OGH ab

Echo Medienhaus-Kritik: Strache blitzte vor OGH ab
Der FPÖ-Chef wollte eine einstweilige Verfügung bekämpfen und scheiterte.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf das frühere rote Echo Medienhaus nicht mehr Teil eines SPÖ-Firmennetzwerks schimpfen, in dem strukturelle Korruption betrieben wird. Strache war gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung vor den Obersten Gerichtshof (OGH) gezogen, ist nun aber in letzter Instanz abgeblitzt, wie die Presse berichtet.

Ursprung des Rechtsstreits war eine Grafik auf Straches Facebook-Seite über "Das SPÖ-Firmennetzwerk im roten Wien", die unter anderem das Echo Medienhaus als indirekt im Eigentum der SPÖ Wien stehend zeigte. Neben der Grafik rief Strache dazu auf, "die strukturelle Korruption endlich auch in Wien" zu überwinden. Zum Verhängnis wurde Strache, dass das Echo Medienhaus zwar bis 2013 der SPÖ gehörte, dann allerdings von einem privaten Konsortium rund um Geschäftsführer Christian Pöttler gekauft wurde - dass die Partei nicht daran beteiligt ist, hätte der FPÖ-Chef leicht dem Firmenbuch entnehmen können, meinte das Handelsgericht Wien.

Wie der OGH nun bestätigte, ist die Rede vom Teil eines SPÖ-Firmennetzwerks in Verbindung mit der strukturellen Korruption "zweifellos eine kreditschädigende Tatsachenbehauptung" - weil Strache dafür keinen Wahrheitsbeweis geliefert hat, kann er sich laut Gericht nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

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