Droht nun Türken mit Doppel-Pass die Enteignung?

Strache: Nicht von Doppel- sondern von Scheinstaatsbürgern ist die Rede
Faktencheck. FPÖ will Wohnungskäufe prüfen.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erbat am Dienstag eine Klarstellung bei den sogenannten illegalen Doppel-Staatsbürgerschaften. Man dürfe nicht von Doppelstaatsbürgerschaften reden, da ja all jene, die nach der österreichischen (wieder) die türkische Staatsbürgerschaft beantragt haben, automatisch die österreichische verlören. Korrekter müsse man von "Scheinstaatsbürgern" reden.

Während die FPÖ in diesem Punkt recht hat – wer unerlaubt einen anderen Pass beantragt, verliert automatisch den österreichischen – sind zwei von Straches Behauptungen zumindest hinterfragenswert.

Die erste: Laut Strache bzw. laut den ihm vorliegenden türkischen Wählerverzeichnissen (der KURIER berichtete) gibt es in Wien türkische Staatsbürger, die in Studentenheimen gemeldet sind, obwohl sie nicht dort wohnen. "Es besteht der Verdacht des Sozialmissbrauchs", sagt Strache. Könnte es sein, dass sich Türken durch Falsch-Meldungen Sozialleistungen erschlichen haben?

Laut Wiener Magistrat eher nein. Sozialleistungen, allen voran die Mindestsicherung, sind in Wien an zwei Kriterien gebunden: Entweder, man ist seit fünf Jahren im Land; oder man hat vorher in das Sozialsystem einbezahlt, etwa, indem man eine gewisse Zeit gearbeitet hat – und weiter für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wie man sich mit einer falschen Meldung Sozialleistungen erschleichen kann, ist unklar.

Verlust der Immobilie

Mehr Substanz hat Straches Hinweis, wonach zu prüfen wäre, ob Scheinstaatsbürger Immobilien gekauft haben.

Denn laut KURIER-Recherchen stehen illegale türkische Scheinstaatsbürger vor einem veritablen Problem: Haben Sie als Österreicher Wohnungen oder Häuser gekauft, die Staatsbürgerschaft beim Kaufzeitpunkt aber nicht wirklich besessen, droht der Verlust der Immobilie.

"Grundsätzlich sind in allen Bundesländern Liegenschaftserwerbe durch Ausländer, die nicht EU-Ausländer sind, genehmigungspflichtig", sagt Immobilien-Experte Peter Oberlechner von der Kanzlei Wolff Theiss. Käufe, die in Verletzung dieser Bestimmung passiert sind, seien "null und nichtig".

Was bedeutet das? "Das Rechtsgeschäft wurde nie geschlossen, es ist so, als hätte man nie einen Kaufvertrag abgeschlossen", sagt Oberlechner. Eine nachträgliche Rückabwicklung hält der Experte für ausnehmend komplex.

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