"Dissenting Opinion": ÖVP erfüllt Reformwunsch der SPÖ nicht

14 Richter urteilen am Verfassungsgericht.
Von der Mehrheitsmeinung abweichende Meinungen von Höchstrichtern werden weiterhin nicht publik gemacht.

Vor einem Monat hat ein Urteil der Höchstrichter für Furore gesorgt: die Hofburg-Stichwahl muss wiederholt werden. Die FPÖ hatte das Ergebnis (ihr Kandidat Norbert Hofer war dem Grünen Alexander Van der Bellen unterlegen) – angefochten. Die Spitzenjuristen entschieden im Sinne der Blauen.

Das belebt eine Polit-Debatte, die hierzulande bereits geführt worden ist. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim plädiert für eine "Dissenting Opinion" (abweichende Meinung). Das heißt: Das Verfassungsgericht sollte öffentlich machen, wie die einzelnen Richter abstimmen.

Jarolims Argument: Der Richterspruch zur Bundespräsidentenwahl habe "zu Recht Besorgnis und Nachdenklichkeit ausgelöst". Gerade in diesem Fall wäre es wichtig zu wissen, ob einstimmig oder mit Mehrheit entschieden worden ist. Würden die Gegenmeinungen veröffentlicht, förderte das den demokratiepolitischen Diskurs.

Grüne und Neos hat Jarolim damit an seiner Seite. Der Koalitionspartner ist für die "Dissenting Opinion" nicht zu haben. Er sehe "keinen Mehrwert" darin, sagt ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka. Würde mehr über Entscheidungen diskutiert, brächte das "maximal Verunsicherung".

Meinungsschwenk

Die FPÖ will ebenfalls alles belassen, wie es ist. Es sei besser, wenn die Höchstrichter als Kollegialorgan urteilen – und die Entscheidung verkünden, konstatiert Verfassungssprecher Harald Stefan. Die Anonymität schütze die Richter, auf die sonst Druck – auch über die Sozialen Medien – ausgeübt werden könnte. Ein neuerlicher Meinungsschwenk der Freiheitlichen. Vor dem Ortstafel-Erkenntnis im Jahr 2000 waren sie gegen, danach für die "Dissenting Opinion" gewesen. Detto der von ihr damals gestellte Justizminister Dieter Böhmdorfer, der die FPÖ nun in der Hofburg-Causa vor dem Verfassungsgericht vertreten hat.

Am Höchstgericht ist man seit jeher skeptisch. Der einstige Vizepräsident Karl Korinek wendete ein: Im kleinen Österreich, "wo jeder jeden irgendwie zuordnet", wäre bei Offenlegung des Stimmverhaltens die Unabhängigkeit beeinträchtigt. Zudem würde das den Gerichtshof stärker politisieren.

In den USA gibt es eine "Dissenting Opinion", am Supreme Court. In Deutschland wurde das "Sondervotum" 1970 etabliert. Das Ziel: Gerichtssprüche transparent zu machen. Und die Stellung der Richter zu stärken.

Kommentare