Die technischen Details zu Wahl

Wen wählen und wie? Durch die Wahlrechtsreform gibt es einige Neuerungen.

Die Österreicher haben heuer bei der Nationalratswahl am 29. September vier Mal die Wahl: Sie können nicht nur eine Partei ankreuzen, sondern auf allen drei Ebenen Vorzugsstimmen - für Kandidaten der gewählten Partei - vergeben. Wie bisher für einen Kandidaten im Wahlkreis und einen im Bundesland und erstmals auch für einen auf Bundesebene. Die 2008 erstmals erlaubte Briefwahl blieb erhalten, aber die Spielregeln dafür wurden verschärft. So ist "taktisches Wählen" nach Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses nicht mehr möglich.

Denn auch die Briefwahl-Stimmen - aus dem In- und dem Ausland - müssen nun spätestens am Wahlsonntag 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die achttägige Nachfrist wurde mit der Wahlrechtsreform 2011 gestrichen. Ganz neu ist das den Österreichern nicht mehr: Dies galt auch schon bei allen Landtagswahlen seither und der Volksbefragung im Jänner.

Nicht mehr möglich sein sollte es bei dieser Wahl, an "fremde" Wahlkarten zu kommen und damit missbräuchlich zu wählen. Nach einigen solchen Fällen wurden die Regelungen für Antrag bzw. Abholung der Wahlkarten verschärft: Die Identität muss jetzt verpflichtend nachgewiesen werden, eine telefonischer Antrag ist nicht mehr möglich. Wahlkarten können bereits - bis in die Woche vor der Wahl - schriftlich, persönlich oder in vielen Gemeinden auch online über E-Mail oder Internet-Formular beim Heimatgemeindeamt bzw. in Wien beim Magistrat beantragt werden.

Ebenfalls mit der Wahlrechtsreform 2011 wurde der Wahlausschluss Strafgefangener neu geregelt: Sie verlieren ihr Wahlrecht nicht mehr automatisch, sondern die Gerichte müssen in jedem Einzelfall entscheiden - und zwar bei Freiheitsstrafen über fünf Jahre bzw. über einem Jahr bei Straftaten gegen den Staat.

Vorzugsstimmen

Im März 2013 gab es - als ersten Teil des "Demokratiepakets" - eine weitere Änderung des Wahlrechts: Vorzugsstimmen wurden auch auf Bundesebene eingeführt und die Hürden für ein Vorzugsstimmen-Mandat auf Landes- und Wahlkreisebene ein wenig niedriger angesetzt. Um auf der Bundesliste auf Platz 1 zu kommen, sind sieben Prozent der gültigen Stimmen einer Partei nötig. Im Land sind es nun zehn Prozent, im Wahlkreis 14 Prozent der jeweiligen Parteistimmen. Bisher waren im Land so viele Vorzugsstimmen nötig, wie ein Mandat kostete (Wahlzahl), im Wahlkreis entweder die Hälfte davon oder ein Sechstel (rund 17 Prozent) der Parteistimmen.

Für aussichtslos gereihte Kandidaten auf Landes- und Wahlkreislisten ist es damit ein wenig leichter geworden, vielleicht doch ein Mandat zu ergattern. Auf Bundesebene ist laut Experten eher nicht damit zu rechnen, dass ein Vorzugsstimmenwerber den Spitzenkandidaten seiner Partei überholt - aber immerhin ist es jetzt möglich, im Bund einen "Vorzugsstimmenkaiser" zu küren.

Die neue Wahlkampfkostenbegrenzung gilt übrigens auch in diesem Bereich: Für jeden Vorzugsstimmen-Kandidaten sind 15.000 Euro vorgesehen; verbraucht einer mehr für seinen Persönlichkeitswahlkampf, wird das zulasten der Gesamtpartei auf die generelle Begrenzung von sieben Mio. Euro pro Partei angerechnet.

Nur 39 Wahlkreise

Ganz unverändert beibehalten wurden zwei Wahlrechts-Bestimmungen, die 2008 Premiere hatten: Auch heuer dürfen wieder alle Österreicher ab 16 Jahren (früher 18) wählen - und die Legislaturperiode des Nationalrats betrug erstmals fünf Jahre, die auch voll ausgeschöpft wurden.

Die Zahl der Abgeordneten, die am 29. September gekürt werden, blieb ebenfalls unverändert. Überlegungen der Regierung im Zuge des Sparpakets 2012, die Mandate auf 165 zusammenzukürzen, scheiterten am Widerstand des Parlaments.

So wählen die rund 6,4 Wahlberechtigten auch heuer wieder 183 Abgeordnete. Dies (abgesehen von den Vorzugsstimmen) nicht direkt, sondern über die Wahllisten der Parteien für die drei Ebenen Regionalwahlkreis, Bundesland und Bund. Wegen der steirischen Verwaltungsreform etwas weniger geworden ist die Zahl der Wahlkreise: Jetzt gibt es nicht mehr 43, sondern 39.

Ministerium informiert

Wem das alles zu verwirrend ist, keine Sorge: Das Innenministerium informiert heuer intensiv über die Wahl. Ende August bekommen alle Haushalte per Post einen Folder mit den wichtigsten Infos über Wahlkarten, Briefwahl und Vorzugsstimmen - samt Anforderungsvordrucken für Wahlkarten. Ab 20. August gibt es auch telefonische Auskunft: Auf der Hotline 0800/20 22 20 werden werktags zwischen 7.30 und 17.00 Uhr alle Fragen zur Wahl beantwortet. Der Folder enthält auch zwei Anforderungskarten für die Bestellung der - für die Briefwahl nötigen - Wahlkarten.

Weitergehende Informationen über die Wahl finden sich auf der Homepage des Innenministeriums. Vor allem an Auslandsösterreicher richtet sich das Außenministerium mit seinen Wahlinfos. Viele Gemeinden bieten auf ihren Homepages die Möglichkeit an, Wahlkarten online zu beantragen.

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