Die Hofburg ist Habsburgern nicht mehr verwehrt

Die Amtsräume des Bundespräsidenten im Leopoldinischen Trakt der Hofburg.
Bei den Bundespräsidentschaftswahlen im Frühjahr treten einige Neuerungen in Kraft.

Am 24. April 2016 endet die Ära Heinz Fischer - die Verfassung erlaubt dem Bundespräsidenten nur maximal zwei sechsjährige Amtsperioden direkt hintereinander - , dann wird ein neues Staatsoberhaupt gewählt. Neuerungen gibt es auch im Vorfeld des Urnengangs: Erstmals dürfen Habsburger kandidieren, Kandidaturen müssen eine Woche früher eingereicht werden und Briefwähler haben keine Nachfrist mehr.

Vom Gesetz ist noch lange Zeit für die Kandidatensuchen: Erst 37 Tage vor der Wahl bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das ist sieben Tage früher als 2010, damals standen 30 Tage im Gesetz. Der Grund dafür ist, dass die achttägige Nachfrist für die Briefwähler gestrichen wurde: Auch ihre Stimmen müssen, wie schon bei der Nationalrats- und den Landeswahlen, heuer am Wahlsonntag zu Wahlschluss bei der Bezirkswahlbehörde liegen.

Unterschriften sammeln müssen alle

Ehe sie einreichen können, müssen die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln - und zwar alle zumindest 6000 Unterschriften von Wahlberechtigten. Denn bei der Direktwahl des Staatsoberhauptes zählen, anders als bei Nationalratswahlen, die Unterschriften von Bürgern und Abgeordneten gleich viel. Auch von Parteien nominierte Kandidaten müssen also ab dem Stichtag (der Ende Februar angesetzt werden dürfte) Unterschriften sammeln.

Antreten könnte heuer auch Ulrich Habsburg-Lothringen: Er hatte schon 2010 Unterschriften gesammelt, hätte aber nicht kandidieren dürfen, auch wenn er - was nicht der Fall war - die 6000 nötigen bekommen hätte. Denn damals war "Mitgliedern regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" das Antreten bei der Bundespräsidentenwahl noch verboten. 2011 wurde dieses "Habsburger-Kandidaturverbot" gestrichen.

Erfolgreichste "Überparteiliche": Knoll, Lugner

Gelingt Irmgard Griss die Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl, gehört sie übrigens zu jenem Drittel der bisher 31 Bewerber, die nicht von einer Parlamentspartei nominiert wurden. Das beste Ergebnis der Parteifreien schaffte Gertraud Knoll im Jahr 1998 mit 13,6 Prozent.

Die Hofburg ist Habsburgern nicht mehr verwehrt
ZU APA II-TEXT Der amtierende und wieder gewählte Bundespräsident Thomas Klestil und Präsidentschaftskandidatin Getraud Knoll heute abend im Innenministerium. APA-Photo: Herbert Pfarrhofer
Knoll war allerdings nicht ganz ohne Parteiunterstützung in diese Wahl gegangen: Abgeordneter dreier Parlamentsparteien - SPÖ, Grüne und LIF - hatten ihre "überparteiliche" Kandidatur unterstützt; offizielle Wahlempfehlungen gab es jedoch keine. Der Rekord gelang ihr auch, weil die SPÖ bei der Wiederwahl Thomas Klestils keinen eigenen Kandidaten ins Rennen schickte. Davon profitierte 1998 noch ein zweiter parteifreier Bewerber: Richard Lugner gelang mit 9,9 Prozent das zweitbeste "unabhängige" Ergebnis.

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