Die ärmsten Kinder haben nichts vom Familienhärtefonds

Armutsrisiko von Alleinerziehenden
Sozialhilfeempfänger, Aufstocker, geringfügig Beschäftigte fallen aus dem Härtefonde, zeigt die Armutskonferenz auf

Die Armutskonferenz fordert Verbesserungen beim Familienhärtefonds. Von der Maßnahme "sind die ärmsten Kinder ausgeschlossen", wiederholte das Netzwerk seine Kritik. So würden derzeit allein rund 80.000 Kinder unter Sozialhilfebedingungen leben und nicht vom Härtefonds profitieren. Auch alle Aufstocker in der Mindestsicherung würden leer ausgehen, genauso wie geringfügig Beschäftigte.

"Wir brauchen einen funktionierenden Schutzschirm für Menschen in Not - keinen mit Löchern, der Hunderttausende im Regen stehen lässt", so die Kritik der Armutskonferenz. Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) fordert die NGO zu "besseren Lösungen" auf. "Frauen, Männer, Kinder, die bisher schon große soziale und gesundheitliche Belastungen hatten, brauchen jetzt Entlastung, um nicht zusammenzubrechen."

Zu viele haben einfach keinen Anspruch

Neben denjenigen, die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beziehen, seien auch weitere Personengruppen vom Familienhärtefonds ausgeschlossen, so die Armutskonferenz. Darunter fallen alle "Aufstocker", die trotz Arbeit Leistungen aus der Mindestsicherung/Sozialhilfe beziehen müssen und alle geringfügig Beschäftigte, "die mehrheitlich in der aktuellen Krise einfach den Job verlieren und keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung /Notstandshilfe haben". Ebenfalls betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden mit gekürztem Unterhalt (weil der getrennt lebende Elternteil den Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist). Auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Eigenbezug der erhöhten Familienbeihilfe haben, würden bei den anspruchsberechtigten Personen fehlen, so die Armutskonferenz.

Die Interessensvertreter fordern Verbesserungen und verweisen auf "mehrere praktikable Vorschläge für einen funktionierenden Schutzschirm" wie etwa die Erhöhung der Mindestsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld über die Ausgleichszulage, einen Sozialfonds für die "Hilfen in besonderen Lebenslagen" mit vereinfachtem Zugang oder die Anhebung der Familienzuschläge im Arbeitslosengeld.

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