Der lange Weg zum neuen U-Ausschuss

Parlament: Nationalratspräsidenten und Klubchefs wollen am 24. Juni so lange verhandeln, bis die neuen Geheimhaltungsregeln stehen
Barbara Prammer rechnet im September mit Beschluss – und verteidigt Karlheinz Kopf.

Ihm wurde da sehr unrecht getan." Barbara Prammer kränkt die Sache mit ihrem Stellvertreter, ein wenig zumindest. Und deshalb wollte die Präsidentin des Nationalrats am Dienstag manches zurechtrücken. Über Pfingsten war der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf gescholten worden, weil er dem Hohen Haus eine "Geheimschutzordnung" und damit neue, strengere Geheimhaltungsregeln verpassen wolle.

Das stimme so einfach nicht, sagte Prammer am Dienstag. Kopf habe erstens in ihrem Auftrag gehandelt – er erarbeitete nur eine "Diskussionsgrundlage"; und zweitens werde in die Geheimschutzordnung "zu viel hineingeheimnisst".

Wie ist die Sache wirklich? Laut Prammer handelt es sich dabei um ein Stück Normalität, "das es in den meisten Parlamenten längst gibt". Konkret soll die Geheimschutzordnung regeln, bei welchen der Tausenden Dokumente, die im Hohen Haus zirkulieren, Geheimhaltung legitim bzw. geboten ist. "Grundsätzlich bleibt die Arbeit des Parlaments natürlich öffentlich", sagt Prammer. "Aber derzeit haben wir für den Umgang mit sensiblen Dokumenten gar keine Regeln. Die Präsidentin entscheidet im Freiflug."

So sei es zuletzt etwa problematisch gewesen, dass bei der Abstimmung über den ESM Dokumente zur finanziellen Verfasstheit des Staates zugänglich waren, die im schlimmsten Fall zum Nachteil der Republik hätten verwendet werden können.

U-Ausschussreform

Insbesondere für die Reform der Untersuchungsausschüsse, in denen vielfach sensible Akten wie Einvernahme- oder Abhörprotokolle thematisiert werden, sei es unumgänglich, klare Regeln zu haben – zumal das letzte Wort ohnehin beim Hohen Haus bleibe. Im Falle eines U-Ausschusses bedeutet das: Die Behörde bzw. Verwaltung legt eine Geheimhaltungsstufe fest. Das Parlament prüft diese, kann sie aufheben – und bei Streit mit dem Ministerium vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, um eine Entscheidung zu erzwingen.

Am 24. Juni will das Präsidium des Parlaments so lange verhandeln, bis die Geheimhaltungsordnung steht. Einmal paktiert, ist der Weg für den neuen U-Ausschuss frei.

Derzeit geht Prammer davon aus, dass die U-Ausschuss-Reform bis Mitte Juli politisch fixiert und im September im Plenum beschlossen wird. "Im Herbst könnte dann der erste U-Ausschuss nach den neuen Regeln abgehalten werden."

Strittig ist bei der Reform vor allem der Vorsitz, konkret: Ob ein pensionierter Richter als Zweit-Vorsitzender installiert wird.

Die Frage, ob Abgeordnete in parlamentarischen Ausschüssen twittern dürfen und ob es für verbal ausfällige Mandatare Bußgelder geben soll, wurde übrigens vertagt. Sie wird erst bei der großen Reform der Geschäftsordnung im Herbst entschieden.

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