Datenschutz? Ein Überkuvert hätte es auch getan

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Fehlerhafte Wahlkarten-Lösung wäre gar nicht nötig gewesen, sagt der Datenschutzrat - mit der Zwischenlösung bleiben aber die datenschutzrechtlichen Bedenken.

Jene Wahlkarten, die es nun am 4. Dezember richten sollen, sind bereits seit 2009 ausgemustert. Bedenken des Datenschutzrates haben damals zu der Lösung mit der patentierten Klebetasche geführt. Name, Geburtsjahr und Unterschrift waren dort nicht mehr sichtbar – jedenfalls so lange die Lasche klebte.

Brief- und Geheimnisträger

Dass diese Daten mit der nunmehrigen Lösung wieder sichtbar sein werden, soll zumindest juristisch kein Problem sein. Der Datenschutzrat habe damals ein politisches Zeichen - nämlich Anonymität zu gewährleisten - setzen wollen, sagte Gerhard Hesse, der Leiter des Verfassungsdienstes heute Morgen in Ö1. Juristisch sei die "technisch extrem komplizierte Lösung", wie Innenminister Sobotka die schadhaften Wahlkuverts nannte, nicht geboten gewesen.

Ohnehin handle es sich um öffentlich einsehbare Daten. Briefträger seien da kein Sicherheitsrisiko, auch sie unterlägen Geheimhaltungsvorschriften.

Ganz so einfach sieht der Vorsitzende des Datenschutzrates Johannes Maier, der die Änderung der Kuverts 2009 ins Rollen brachte, die Sache jedoch nicht. "Wenn die alten Briefkuverts zum Einsatz kommen, sodass Name, Geburtsdatum und Unterschrift auch für dritte Personen erkennbar sind, bleiben unsere Bedenken von damals aufrecht", sagt er gegenüber Kurier.at.

Missbrauch von Unterschriften?

Und diese Bedenken betrafen damals wie heute nicht nur den Datenschutz. "Dadurch, dass mit der eidesstattlichen Erklärung auch die Unterschrift sichtbar ist, ist die Möglichkeit der Fälschung der Unterschrift gegeben", sagt Maier. Ausgangspunkt für die Diskussion im Jahr 2009 war ein Brief eines Auslandsösterreichers an die damalige Datenschutzkommission, der darin auf die Gefahren der "Öffentlichmachung dieser Unterschriftvorlage" hinwies - und zwar weniger was die Gültigkeit der Wahl, als vielmehr potenzielle kriminelle Handlungen betrifft.

Die "Öffentlichmachung der Unterschriftsvorlage mag im Postverkehr mit Deutschland, Italien und anderen EU-Staaten kein Problem sein", heißt es in dem Brief, der Kurier.at vorliegt. "Derartige Wahlumschläge werden aber auch in Nigeria und vielen anderen Staaten verwendet, wo der massive Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann." Die Polizeibehörden fast aller europäischen Länder würden vor der leichtfertigen Angabe von Daten in derartigen Ländern warnen. Dem "sollte man hier nicht Vorschub leisten."

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sieht eine solche Gefahr gegenüber Kurier.at jedoch nicht gegeben. "Was soll man denn mit der Unterschrift groß anstellen? Die ist doch für alle öffentlich einsehbar", sagt Öhlinger. Diesbezüglichen Einsprüche gegen das Wahlergebnis räumt er jedenfalls keine Chancen ein. Auch aus dem Inneniministerium heißt es, dass man auf die Rechtmäßgikeit der alten Wahlkarten vertraue - ähnliche Modelle würden auch in der Schweiz und in Deutschland ohne Probleme verwendet werden.

Es wäre auch einfacher gegangen

Fix ist jedenfalls: Die komplizierte Lösung mit der Klebetasche hätte es auch für den Datenschutzrat nicht gebraucht. In seiner Stellungnahme an das Innenministerium zu Handen von Wahlleiter Robert Stein vom 3. Juli 2009 wurden in Reaktion auf den oben zitierten Brief sogar zwei mögliche Optionen angeregt.

Neben einer Lösung, die sicherstelle, dass lediglich die Wahlbehörde die notwendigen Daten einsehen könne (woraus offenbar die Lösung mit der Klebetasche resultierte), hätte es dem Datenschutzrat 2009 offenbar auch ein einfaches Überkuvert getan, in das man die alte Wahlkarte geben hätte können. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme:

"Der Datenschutzrat regt an, dass die Verwendung eines Überkuverts geprüft werden soll. Falls diesem Vorschlag aus verwaltungstechnischen Gründen nicht näher getreten werden kann, soll geprüft werden, ob auf der Wahlkarte ein Hinweis zur Möglichkeit der Verwendung eines Überkuverts angebracht werden kann und/oder die Allonge so gestaltet werden kann, dass die für die Erstprüfung durch Wahlbehörde notwendigen Daten nicht abgedeckt werden."

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