Am Mittwoch ist der Strafprozess um die frühere Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank und den kroatischen Ex-General
Vladimir Zagorec mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Richterin Michaela Sanin hat Ex-Banker
Günther Striedinger und den Hypo-Kunden Zagorec zu je zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, der Liechtensteiner Anwalt Gerold H. kam mit zwei Jahren bedingter Haft eher glimpflich davon. Der Steuerberater Hermann G. wurde vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Striedinger und Zagorec sollen die Hypo im Zusammenhang mit kroatischen Immobilienprojekten um 17,68 Millionen Euro geschädigt haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Striedinger und Zagorec werden gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen, der Verteidiger des Liechtensteiners Anwalts hat sich Bedenkzeit erbeten. Laut Aktenlage sollen Striedinger und der Vaduzer Anwalt dem Investor Zagorec dabei geholfen haben, dass dessen Liechtensteiner Stiftungs-Netzwerk für kroatische Immobilienprojekte überhöhte und wirtschaftlich nicht vertretbare Kredite von der Hypo bekam. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobiliengesellschaften und dem Kredit soll der Ex-General lukriert haben.
"Kein Beweis"
Insgesamt hatte die Hypo an den Ex-Militär 49,43 Millionen Euro Kredite ausgezahlt, wovon 36 Millionen Euro von Kroaten angeblich abgeschöpft wurden; fast die Hälfte davon in Form von Kickback-Zahlungen. Laut Staatsanwalt Robert Riffel konnten rund 17 Millionen Euro auf Liechtensteiner Konten sichergestellt werden. Diese Millionen zahlte Zagorec an die Hypo zurück.
"Mein Mandant hat sich nichts zuschulden kommen lassen", sagt Striedingers Verteidiger
Sebastian Lesigang zum KURIER. "Er hatte keinen gemeinsamen Tatplan mit General Zagorec, Geld abzuschöpfen. Dafür gibt es auch keinen Beweis." Der Ex-Banker hat heuer noch drei weitere Hypo-Verfahren am Hals. Am Montag beginnt der Prozess um das kroatische Hotel Miramare. Dabei hat Striedinger schon vier Jahre Haft hinter sich, weitere neun Jahre Haft drohen ihm. Da diese Urteile aber nicht rechtskräftig sind, werden diese Strafen nicht mitgezählt.
Fakt ist: Striedinger kann aber maximal zehn Jahre Haft ausfassen. Kein Wunder also, dass Anwalt Lesigang die weiteren Anklagen als "absurd" bezeichnet.
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