Richterin Hohenecker am 21. Verhandlungstag

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Terminal Tower: "Imaginäre Studie" für 200.000 Euro?

Terminal Tower: "Imaginäre Studie" für 200.000 Euro?

Buwog-Prozess, Tag 21. Heute am Programm: Die Vermietung des Linzer Terminal Towers - und Walter Meischbergers (vermeintliche) Leistung dabei.

02/28/2018, 08:30 AM

Die Millionenprovision in der Causa Buwog ist fürs Erste hintan gestellt. Am 21. Prozesstag ging es am Mittwoch vergleichsweise um Peanuts: Richterin Marion Hohenecker brachte die 200.000 Euro "Vermittlungshonorar", die beim Linzer Terminal Tower geflossen sein sollen, aufs Tapet.

Wie es dazu kam, sollte ihr als erster der fünf sogenannten "kleinen Angeklagten" der Ex-Porr-Mitarbeiter W., der für die Abwicklung des Projekts zuständig war, erklären.

Dramaturgisch ist das nur konsequent: Ehe die Hauptangeklagten befragt werden, will Richterin Hohenecker zuerst offenbar alle Geldflüsse, die mit Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger verbunden werden, quasi von Geberseite beleuchten.

Parallelen zu Causa Buwog

Das System, die handelnden Personen, sogar die Konten sind - so die Anklage - ja weitgehend deckungsgleich. Wieder floss das Geld über Zypern nach Liechtenstein. Wieder stehen am Ende drei Konten, von denen die Staatsanwaltschaft eines Karl-Heinz GrassGrassierter zuordnet. Und wieder stellt sich die Frage: Wo war die Leistung?

W. sagte am Mittwoch aus, er sei vom damaligen Porr-Generaldirektor Horst Pöchhacker beauftragt worden, die 200.000 Euro für Walter Meischberger im Terminal-Tower-Projekt unterzubringen. Pöchhacker ist mittlerweile verstorben. "Das war eine Weisung", sagte der Angeklagte. Eine Diskussion habe es nicht gegeben, es war ein klarer Auftrag des Generaldirektors, sagte er in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker.

Wo war die Leistung?

Meischberger sollte bezahlt werden, "weil er unterstützt hat, dass die Finanz Mieter des Terminal Tower ist", sagte der Angeklagte. "Wie hat er das unterstützt?" hakte Richterin Marion Hohenecker nach. "Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass er für 100.000 Euro die Umzugskartons getragen hat."

W.s Antwort hörte man so ähnlich auch schon im Zusammenhang mit der Causa Buwog: "Ich habe keine Wahrnehmungen, dass er (Meischberger, Anm.) Leistungen erbracht hat."

Später habe er erfahren, dass die 200.000 Euro für eine Analyse des Immobilien-Marktes in Rumänien verrechnet werden sollten. Wobei ihn diese "imaginäre Studie", wie W. die Analyse in einer früheren Einvernahme bezeichnet hatte, über weite Teile stark an eine "Roh-Studie", die er selbst erstellen musste, erinnerte.

An diese rund fünfseitige "Roh-Studie" erinnere er sich deswegen so gut, weil er den Auftrag dafür ausgerechnet an seinem Hochzeitstag erhalten habe, erzählte W. Der Generaldirektor würde die Arbeit dringend am nächsten Tag in der Früh brauchen, habe es damals geheißen. Daraufhin sei er an seinem Hochzeitstag erst um 22.30 Uhr nach Hause gekommen. "Es gab Diskussionen", sagte er - unter Belustigung der Zuhörer.

Konkret geht es bei der Causa Terminal Tower um die Einmietung der oberösterreichischen Finanz- und Zollämter in den Linzer Büroturm im Jahr 2006. Mietgegenstand sind 15.858 Quadratmeter Büro- und Lagerflächen sowie 92 Parkplätze. Nettomonatsmiete: rund 162.751,23 Euro, was 9,9 Euro pro Quadratmeter entspricht. Dabei soll auch die Schmiergeld-Zahlung für die langfristige Einmietung geflossen sein.

Hinweis: Weil kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Namensnennung von weiteren Angeklagten in das Causa Terminal Tower besteht, wird darauf verzichtet. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Am Donnerstag geht die Einvernahme von W. weiter - wir berichten wieder ab 9.30 live.

Der Ticker vom 21. Prozesstag zur Nachlese

Terminal Tower: "Imaginäre Studie" für 200.000 Euro?

  • 02/28/2018, 05:09 PM

    Antrag auf Verhandlung in Abwesenheit abgelehnt

    Der 21. Prozesstag endet dramatisch. "Ich erwarte, dass sie morgen da sind", sagt die Richterin. Es könne bei 14 Angeklagten nicht auf alle Terminkollisionen Rücksicht genommen werden.

    Anwalt Dohr ist richtiggehend entsetzt: "Es geht um die Existenz meines Mandanten."

    Hohenecker empfiehlt einen Antrag auf Vertagung bei dem Verfahren W.s in Wiener Neustadt, bleibt aber dabei: W. muss auch morgen erscheinen, die Befragung wird um 9.30 Uhr fortgesetzt. Wir werden wie immer live dabei sein - für heute verabschieden wir uns und wünschen einen schönen Abend.

    Noch der Hinweis: An dieser Stelle lesen Sie in Kürze noch eine ausführliche Zusammenfassung. 

  • 02/28/2018, 04:50 PM

    Zum Ende des heutigen Prozesstages, beantragt Anwalt Dohr noch, dass morgen in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden soll. W. soll morgen live aus Wiener Neustadt zugeschalten werden. 

    Richterin Hohenecker zieht sich zur Beratung zurück. 

  • 02/28/2018, 04:43 PM

    Richterin Hohenecker geht das Einvernahmeprotokoll weiter durch. Es geht wieder um die 700.000 Euro, die der Finanz zur weiteren Ausstattung des Terminal Towers überwiesen wurden - und diesmal wird es kompliziert: W. sagte damals, er hätte nicht gewusst, dass dieses Geld für Provisionszahlungen gedacht war. Wobei das - so seine heutige Aussage - auch gar nicht im Raum stand. W. kann den Widerspruch nicht genau aufklären. Wir bleiben etwas ratlos zurück. 

  • 02/28/2018, 04:30 PM

    Wir mussten die Pause aufgrund technischer Probleme etwas verlängern - und haben gleich einen gymnasialen Schlagabtausch von Richterin Hohenecker und Anwalt Michael Dohr verpasst. "Bitte das Handyschreiben einzustellen."

    Inhaltlich sind wir wieder bei der Mail von W., in der er die Zahlung an die Astropolis thematisiert. Der Unmut der Kollegen habe auch daher gerührt, dass Zypern ein "bekanntes Niedrigsteuer-Land" sei. "Es ist allgemein bekannt, dass über Zypern steuerschonend Transaktionen abgewickelt werden."

  • 02/28/2018, 03:59 PM

    Wir machen kurz Pause - um 16.15 geht's weiter

  • 02/28/2018, 03:58 PM

    Drei oder vier Kaufinteressenten für den Linzer Terminal Tower

    Ein hanseatischer Immobilienfonds sei am Linzer Terminal Tower interessiert gewesen, die Constantia Privatbank (CPB) sei nicht dabei gewesen, erinnert sich der Porr-Solutions-Mitarbeiter. Verkauft wurde der Terminal Tower dann an einen Raiffeisen-Immobilienfonds.

  • 02/28/2018, 03:47 PM

    Sie waren 'angfressen', dass Maischberger die 200.000 Euro bekommen hat?

    "Ja", sagt W. Und zwar auch, weil er befürchtete, dass sein Bonus (der bei solchen Projekten üblicherweise ausbezahlt wird) geringer ausfallen würde. 

  • 02/28/2018, 03:40 PM

    Zurück zur "imaginären Studie

    Richterin Hohenecker kommt zurück auf die W. im Einvernahmeprotokoll als "imaginär" bezeichnete Studie. W. habe erst nachdem er die Rohstudie unter Zeitdruck innerhalb von nur vier Stunden fertiggestellt hatte, von Kollegen H. erfahren, dass seine Rohstudie als Grundlage für eine Marktbeobachtung diente, die später als Rechnungshintergrund für Astropolis diente. 

  • 02/28/2018, 03:27 PM

    Aufregung um Dokumentation via Mail

    W. dokumentierte später in einem Mail an das Projektteam, dass Generaldirektor Pöchhacker sich bereits über die Zahlung mit Generaldirektor Scharinger von der RLB OÖ geeinigt hätte. Darin erwähnt er auch die 200.000 Euro, die an eine zypriotische Firma (Hocheggers zypriotische Firma) - ein Umstand, der die Email-Empfänger offenbar furchtbar aufregte, wie W. später zu Protokoll gab. 

    Heute präzisiert er: Schon die Tatsache, dass er dies überhaupt in einem Mail vermerkte, habe die Kollegen gestört. Dazu die Erwähnung der Astropolis, die einen üblen Beigeschmack gehabt hätte. "Die Abwicklung über Zypern hat den Geruch der Steuerhinterziehung gehabt", sagt der Ex-Porr-Mitarbeiter wörtlich.

  • 02/28/2018, 03:14 PM

    Kurz, präzise und unmissverständlich

    Weiter geht's mit dem nächsten Einvernahmeprotokoll - diesmal vom Dezember 2012. Hohenecker stößt sich an der Bezeichnung des Mieters im Mietvertrag. BMF, FInanzdienstleistungszentrum Linz, Finanz OÖ - was jetzt? 

    "Da hätte eben jeder Konsortialpartner seine eigene Bezeichnung gehabt", meint W. 

    Solche Details hätten Generaldirektor Pöchhacker auch nicht interessiert. W. sei es gewöhnt gewesen, von Pöchhacker "kurz, präzise und unmissverständlich" beauftragt zu werden. 

    Auch der Auftrag zur Abwicklung der 200.000 Euro an "Meischberger oder Hochegger" (an wen genau, daran konnte sich W. bei der Einvernahme 2012 nicht mehr erinnern) hätte nur zwei Minuten gedauert. 

    Sprich: Viel Zeit für die genaue Bezeichnung des Mieters bleibt da nicht... 

  • 02/28/2018, 03:05 PM

    Schlecht protokolliert

    Richterin Hohenecker weist W. nun auf eine Unstimmigkeit in dem Einvernahmeprotokoll hin. Es scheint so, als hätte W. die 700.000 Zusatzleistung an die Finanz und die 200.000 Euro Provision durcheinander gebracht hat. 

    Hat er nicht, meint W. Der Sachverhalt sei einfach nicht ordentlich protokolliert worden. Er habe damals versucht, das dem Beamten zur erklären, aber "der hat das offenbar schlecht protokolliert". 

    Richterin Hohenecker will das nicht so stehen lassen. 

    "Hatten Sie einen Verteidiger dabei?"

    "Ja"

    "Haben Sie das Protokoll gelesen?"

    "Ja"

    "Und Sie haben es auch unterzeichnet?"

    "Ja, diesen Fehler muss ich mir zurechnen."

  • 02/28/2018, 02:56 PM

    Makler ist nicht gleich Makler

    "Gab es bei der PVA-Einmietung im Terminal Tower auch eine Vermittlungsprovision?", fragt Richterin Hohenecker. Für die Einmietung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Linzer Terminal Tower könne er dies weder bestätigen noch ausschließen, sagt der Ex-Porr-Manager. "Vermittlungsprovision unbekannt", fragt die Richterin. "Ja", sagt der Angeklagte.

    Man dürfe im Übrigen auch nicht vergessen, dass man die Maklerleistung im Gewerblichen nicht mit jener mit Makler für Privatimmobilien verwechseln dürfe, erklärt W. Insofern könne man nicht so einfach sagen, dass einfach der Mieter bzw. Vermieter den gewerblichen Makler beauftragt habe. "Das wird normalerweise offen gelegt." 

    Ihm seien im Übrigen Makler, die sich auf gewerbliche Immobilien spezialisiert hätten lieber. "Die sind seriöser." 

  • 02/28/2018, 02:48 PM

    Wo lag die Schmerzgrenze für die Porr Solutions? 

    Hohenecker bohrt noch einmal nach, wie es letztendlich zum Mietvertrag kam. Bei 9,50 Euro pro Quadratmeter sei die Schmerzgrenze gewesen, sagt W. Im Februar 2006 wurde dem BMF 9,50 bzw. 9,75 Euro angeboten. Geworden sind's letztlich 9,90 Euro netto pro Quadratmeter - und zusätzlich noch 700.000 Euro an “die Finanz” oder “dritte Personen”.

    Der Angeklagte betonte bereits am Vormittag, dass diese 700.000 Euro für zusätzliche Handwerkerarbeiten vorgesehen waren, dafür hätte man im Gegenzug mehr Miete erhalten. Warum dies damals nicht genauer beschrieben wurde, wisse er jetzt auch nicht mehr.

  • 02/28/2018, 02:38 PM

    200.000 - eh ein Schnäppchen? 

    Ist eine "Provisionszahlung für das Zustandekommen eines Mietvertrages" eigentlich vergleichbar mit einer Maklerprovision? Weil das wäre ja eigentlich die Leistung gewesen... und dann wären die 200.000 Euro ja eigentlich ein Schnäppchen. Ein marktübliches Maklerhonorar wäre schließlich in der Höhe dreier Monatsmieten. Das wären im Fall des Terminal Towers über 480.000 Euro... aber das nur nebenbei.

    Darum geht es Richterin Hohenecker jetzt nämlich eigentlich auch gar nicht. Viel wichtiger: Wenn die 200.000 als Maklerleistung angesehen wurden, wieso weiß W. dann nichts von einer entsprechenden Rechnung? W. weiß darauf keine Antwort. 

  • 02/28/2018, 02:36 PM

    Richterin Hohenecker wiederholt sich. Wann W. der Name Plech ("Blech") und/oder Meischberger bekanntgegeben wurde - "Plech habe ich nicht erfahren" und den Name Meischberger habe er erstmals beim Jour Fixe am 9. November 2006 gehört.

  • 02/28/2018, 02:26 PM

    Wofür 200.000 Euro?

    Willkommen zurück aus der Mittagspause. Wir machen gleich weiter mit dem zweiten Einvernahme-Protokoll von W. Dabei ging es wiederum um den Leistungsgegenstand für die 200.000 Euro. Auf der "operativen Ebene", dem Projektteam, sei nicht bekannt gewesen, dass es sich dabei um Provisionen handeln würde, sagte W. damals. 

    Wer die Provision verlangte, bzw. wer sie bekam, sei nicht bekannt W. damals nicht bekannt gewesen. EIne Aussage, bei der W. heute bleibt. 

  • 02/28/2018, 01:19 PM

    Mittagspause bis 14.15 Uhr

    Richterin Hohenecker befragt W. noch zu einzelnen Telefonaten, die er 2011 geführt hat. Es geht um Telefonnummern und ein Firmenhandy. Details. Wichtig: Bis 14.15 Uhr gibt's jetzt erst mal eine Mittagspause. Endlich raus aus dem Großen Schwurgerichtssaal, aufwärmen. 

  • 02/28/2018, 01:11 PM

    Imaginäre Studie

    Richterin Hohenecker zitiert aus einer früheren Aussage von W. Demnach wurde für die 200.000 Euro eine "imaginäre Studie" Meischbergers verrechnet.

    Jetzt präzisiert W.: Seine Roh-Studie, die bereits am Vormittag ausführlich besprochen wurde, sei offenbar aufgefettet worden. Der Entwurf habe zwar keinerlei Zahlen und konkrete Länderverweise enthalten, hätte aber sonst viele Gemeinsamkeiten mit der späteren Studie, die W. bei einer vorigen EInvernahme eben als "imaginäre Studie" bezeichnete, gehabt. 

  • 02/28/2018, 12:58 PM

    Einen Plan B hätte es gegeben

    Richterin Hohenecker fragt jetzt noch einmal grundsätzlich nach, schließlich wollten die Finanzbeamten selbst ursprünglich gar nicht in den Terminal Tower ziehen. 

    Ob es eigentlich schwer gewesen sei, Mieter zu finden, will sie deshalb jetzt wissen. "Grundsätzlich ist das schon schwer", meint W. Aber durch die gute Lage ging man schon davon aus, dass man den Terminal Tower mit der üblichen Leerstandsrate vermieten können werde. 

    "War man abhängig davon, dass das Finanzministerium den Mietvertrag unterschreibt?"

    "Nein, dann hätte man eben an andere Mieter kleinteiliger vermieten müssen."

    "Gab es einen Plan B?"

    "Natürlich."

    "Standen andere Mieter schon fest?" 

    "Nein, aber es gab Interessenten." 

  • 02/28/2018, 12:44 PM

    Meischberger - der Mieterbetreuer?

    Nächste Notiz: In einem weiteren Jour fixe vermerkte W. wiederum handschriftlich, Meischberger könnte man auch für die "Mieterbetreuung" einsetzen.

    "Aber wer war denn der Mieter?", fragt Richterin Hohenecker. 

    "Na das war die Finanz." Also: "Das war ein Vorschlag, wie eine Verrechnung hätte stattfinden können, sollen, dürfen", meint W. jetzt - allerdings nicht seiner. "Ich hab's nur aufgeschrieben." 

    Der Gedanke / Vorschlag sei jedoch nicht weiter verfolgt worden. 

    Die Frage bleibt freilich, weshalb man sich Gedanken darüber machen muss, welche Leistung man für eine Gehalt finden kann - und nicht umgekehrt. 

    "Das stimmt", sagt W. Normalerweise laufe das umgekehrt". Wobei: "Normalerweise wird man auch nicht im Nachhinein darüber informiert, dass man 200.000 Euro in die Projektkosten aufnehmen muss." 

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