Burka-Verbot: Was die Deutschen planen

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In Österreich wurde Burka-Verbot schon beschlossen, jetzt zieht Deutschland nach. Die Regelungen im Vergleich.

Der deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend ein neues Gesetz gegen die Gesichtsverhüllung beschlossen. Ein Gesetz, das wesentlich „sanfter“ ist als die Regelung, die in Österreich schon am 1. Juli in Kraft treten soll.

Während das Verbot der Vollverschleierung in Deutschland nur für Soldatinnen und Beamten gilt, sind in Österreich alle im öffentlichen Bereich gemeint – auch Touristinnen. Wer von der Polizei mit Burka oder Niqab angetroffen wird, muss 150 Euro Strafe bezahlen und wird aufgefordert, den Gesichtsschleier zu entfernen.

In Deutschland müssen muslimische Frauen in der Öffentlichkeit nur dann den Schleier lüften, wenn die Polizei eine Ausweiskontrolle macht – das Gesicht soll identifizierbar sein.

Neutralität: Verschiedene Auslegungen

Argumentiert wird in beiden Ländern mit dem Neutralitätsgebot.

In Deutschland bezieht sich das nur auf die Verhüllung des Gesichts, die – wenn das aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht – der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst, etwa bei Beamtinnen und Soldatinnen, widerspreche.

Burka-Verbot: Was die Deutschen planen
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Anders in Österreich: Da wird auch ein Kopftuch (Hijab oder Chador) bei Frauen oder eine Kippa bei jüdischen Männern als Widerspruch zum Neutralitätsgebot gesehen. Betreffen wird das vorerst niemanden: In Österreich gibt es aktuell niemanden im Polizeidienst, im Richteramt oder bei den Staatsanwaltschaften, der Kopftuch oder Kippa trägt.

In einigen deutschen Bundesländern gibt es aber bereits ein Kopftuchverbot an Schulen und Unis. Mit dieser Forderung setzte sich ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz in Österreich nicht durch.

Debatte ums Kreuz

Im Zuge des neuen Gesetzes wurde darüber debattiert, ob dann konsequenterweise auch das Kreuz im Klassenzimmer und im Gerichtssaal entfernt werden muss. Dafür setzte sich auch die Richtervereinigung ein. Erfolglos: Die ÖVP hält ohne Wenn und Aber am Kreuz fest. Argumentiert wird mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2011, wonach das Kreuz nicht nur ein religiöses Symbol sei, sondern Teil der christlich-abendländischen Kultur.

Der österreichische Ministerrat hat das Vollverschleierungsverbot als Teil des großen Integrationspakets, erarbeitet vom Außenministerium und Integrations-Staatssekretariat, Ende März beschlossen. Demnächst wird es im Parlament zur Abstimmung gebracht und tritt dann am 1. Juli in Kraft.

Trennung Staat und Kirche

In Deutschland ist man etwas weiter hinten: Die Opposition hat gestern gegen die Vorlage der Bundesregierung gestimmt. Bevor die neue Regelung in Kraft treten kann, muss sie noch vom deutschen Bundesrat abgesegnet werden.

In Frankreich werden nach laizistischer Tradition Staat und Religion seit jeher strikt getrennt. Als erstes EU-Land wurde dort 2011 ein Vollverschleierungsverbot eingeführt. Auch dort drohen – wie demnächst in Österreich – 150 Euro Strafe.

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