BVT-Affäre: Kickl verteidigte Vorgangsweise

ABD0032_20180313 - WIEN - ÖSTERREICH: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) anl. einer PK zu aktuellen Anlässen am Dienstag, 13. März 2018, in Wien. - FOTO: APA/HANS PUNZ
Innen- sowie Justizminister beantworteten die Fragen des Bundesrats im Rahmen einer Dringlichen Anfrage.

Die Grünen hieven die BVT-Affäre in den Bundesrat. In der Sitzung am Donnerstag brachten sie eine Dringliche Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sowie Justizminister Josef Moser (ÖVP) zu der Causa ein. Darin wollen sie etwa wissen, ob die Ressortchefs oder deren Kabinettsmitarbeiter in die Vorbereitung der Hausdurchsuchung beim BVT involviert waren.

Dabei verteidigte Innenminister Herbert Kickl die Vorgangsweise in der Causa BVT als völlig rechtskonform. So habe er etwa - als oberste Dienstaufsichtsbehörde - aufgrund der Ermittlungen wegen des Amtsmissbrauchs-Verdachts die vorläufige Suspendieren von BVT-Chef Peter Gridling verfügen müssen. Das gebiete das Gesetz, betonte Kickl bei seinem Auftritt im Bundesrat.

Noch vor der Beantwortung der Fragen übte Kickl scharfe Kritik an den Antragstellern in den Reihen der Grünen. Er attestierte den Verfassern der Anfrage Unverantwortlichkeit. Denn sie hätten in der Begründung für die Dringliche Anfrage "falsche und längst widerlegte Behauptungen" vorgebracht, etwa die Darstellung der Hausdurchsuchung "als wären dort die wilden Horden in Kabul" eingedrungen. Vor Beantwortung der 31 "dringlichen" Fragen an ihn stellte der Ressortchef den Abgeordneten seinerseits eine Reihe eigener Fragen, die seine Position untermauern sollten.

Kickl zu Schritt verpflichtet gewesen

So fragte er in Richtung der Antragsteller, ob es deren Meinung nach Aufgabe einer obersten Dienstaufsichtsbehörde sei, bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorgänge durch Mitarbeiter, sich an der Aufklärung der Causa zu beteiligen oder nicht. Seine Meinung sei klar, so Kickl - und verwies auf die Strafprozessordnung, laut derer er bzw. seine Dienststelle in einem solchen Verdachtsfall sogar zur Anzeige verpflichtet sei.

Mit Verweis auf die Rechtslage antwortete der Innenminister auch bei einem Teil der an ihn gerichteten Fragen. Gefragt, welche konkreten Vorwürfe ihn zur (vorläufigen) Suspendierung Gridlings bewogen haben, erklärte er, er sei als Dienstaufsichtsbehörde laut Beamtendienstrecht zu diesem Schritt verpflichtet gewesen, da sich der Vorwurf des Amtsmissbrauchs auf die unmittelbare Tätigkeit Gridlings im BVT bezogen habe.

Die Frage, ob er, seine Kabinettsmitarbiter bzw. Innenministeriums-Generalsekreter Peter Goldgruber an der Planung der Hausdurchsuchung beteiligt waren, bejahte Kickl: Es habe am 27. Februar (einen Tag vor der Hausdurchsuchung) eine Einsatzbesprechung stattgefunden, an der u.a. die führende Staatsanwältin beteiligt war. Der Vorschlag Goldgrubers, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit der Sicherung der Hausdurchsuchung zu beauftragen, sei dabei angenommen worden. Auch er selbst sei in Kenntnis dieser Einsatzbesprechung gewesen, so Kickl - andere Regierungsmitglieder habe er nicht darüber unterrichtet.

Auch Moser verteidigte Vorgehen

Maßgeblich für die Entscheidung für die EGS sei gewesen, eine Einheit heranzuziehen, die keine Berührungspunkte mit der an der Causa Beteiligten hat. Der Umstand, dass EGS-Leiter Wolfgang Preiszler auch blauer Gewerkschafter und FPÖ-Gemeinderat im niederösterreichischen Guntramsdorf ist, habe bei der Entscheidung für die EGS keine Rolle gespielt, so Kickl auf eine entsprechende Frage. Die Beamten hätten auch keine Sturmhauben oder Schutzwesten getragen, sondern ihre "Standardausrüstung", betonte Kickl.

BVT-Affäre: Kickl verteidigte Vorgangsweise
ABD0039_20180314 - WIEN - ÖSTERREICH: Justizminister Josef Moser (ÖVP) am Mittwoch, 14. März 2018, während einer PK zur Causa BVT im Justizministerium in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Zuvor hatte bereits Justizminister Josef Moser (ÖVP) das Vorgehen bei der Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärt. Grundsätzlich gelte, dass "ohne Ansehen der Person restlos aufgeklärt werden" müsse, betonte der Ressortchef. Sein Haus sei im Vorfeld nicht über die Durchsuchung informiert worden, das sei aber auch nicht erforderlich. Auf die Frage, ob der Einsatz verhältnismäßig gewesen sei, sagte Moser u.a., die Staatsanwaltschaft sei davon ausgegangen, dass bei einer bloßen Konfrontation der Beschuldigten mit dem Tatverdacht (die Nicht-Löschung von Daten) "die Vernichtung von wesentlichen Beweismitteln" zu befürchten gewesen wäre.

Dass ein sehr großes Datenvolumen beschlagnahmt worden ist, sei ein ganz normaler Vorgang, sagte Moser. Die nicht relevanten Datenträger würden nach Sichtung wieder an die Betroffenen ausgefolgt bzw. die Kopien wieder gelöscht. Mit der Auswertung der sichergestellten Daten sei die Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bzw. deren IT-Experte befasst.

Empörung der Opposition

Empört über den Auftritt Kickls, insbesondere über die von ihm eingangs an den Fragestellern geübte Kritik, waren Grüne wie auch SPÖ-Bundesräte. Während der Grüne Bundesrat David Stögmüller den Minister auf die Geschäftsordnung verwies, laut derer die Abgeordneten sehr wohl ein Recht auf diese Fragen hätten, sprach die SPÖ von einer Missachtung der Gewaltenteilung.

"Ich erwarte mir von einem Bundesminister Unparteilichkeit, Objektivität und die Erfüllung seiner Aufgabe. Und dazu gehört es auch, dem Parlament vollinhaltlich Rede und Antwort zu stehen. Das hier war reine Polemik von der Regierungsbank, welche nach parlamentarischer Praxis absolut verpönt ist", meinte die geschäftsführende Fraktionsvorsitzende der SPÖ im Bundesrat, Inge Posch-Gruska, in einer Aussendung nach der Sitzung. Kickl habe auf die dringliche Anfrage inhaltlich nicht geantwortet, stattdessen sei er über die Abgeordneten "hergezogen" und wolle ihnen "vorschreiben, wie sie zu arbeiten haben".

Ein Entschließungsantrag der Grünen, wonach der Bundesrat beschließen möge, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Entlassung Kickls vorzuschlagen, fand lediglich vier grüne Unterstützer.

Kommentare