Fragen und Antworten zur Hofburg-Wahl

Vor Weihnachten wird noch gewählt
Am Sonntag wählt Österreich den künftigen Bundespräsidenten. Was Sie vor der und über die Wahl noch wissen sollten.

Was haben wir in den vergangenen elf Monaten nicht alles erlebt? Erster Wahldurchgang (hier), Stichwahl (hier), Möglichkeit einer Manipulation war vorhanden (VfGH), Aufhebung der Stichwahl (hier), Kleber-Affäre, Verschiebung der neu angesetzten Stichwahl (hier). Das Ganze glich einer Si­sy­phus­ar­beit - bis jetzt. Denn nun soll ein Schlussstrich unter dem Kapitel Bundespräsidentschaftswahl gezogen werden. Österreich wählt.

Die Kandidaten: Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer

Was ist noch zu beachten? Die wichtigsten Antworten.

Wo finde ich alle Informationen zur Hofburg-Wahl?

Auf kurier.at, hier. Wir berichten am Sonntag live aus dem Newsroom, der Hofburg und den Wahlkampfzentralen von Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen.

Warum wählen wir nochmals?

Nach der ersten Stichwahl im Mai, die Van der Bellen knapp für sich entscheiden konnte, hat die FPÖ die Wahl wegen "Unzahl an Unregelmäßigkeiten" angefochten. Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass erneut gewählt werden muss. Begründung: "Die Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen wurde (...) rechtswidrig vernommen." Außerdem habe die "Übermittlung von (Teil-)Ergebnissen der Wahl vor Wahlschluss an ausgewählte Empfänger durch die Bundeswahlbehörde" gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen.

Fragen und Antworten zur Hofburg-Wahl
ABD0049_20160908 - WIEN - ÖSTERREICH: Eine schadhafte Wahlkarte; fotografiert am Donnerstag, 08. September 2016, in Wien. Bei dieser Wahlkarte löste sich der Kleber des Kuverts erst nach der Stimmabgabe. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Warum wurde die zweite Stichwahl verschoben?

Stichwort Klebergate. Wegen defekter Wahlkarten konnte die Wahlbehörde eine ordnungsgemäße Durchführung der zweiten Stichwahl am 2. Oktober nicht gewährleisten. Schuld war der Kleber. "Wir haben festgestellt, dass die Druckerei für die Produktion der Wahlkarten einen neuen Kleber verwendet hat, der bei den Wahlen zuvor noch nicht zum Einsatz kam", hieß es damals vom Bundeskriminalamt. (Mehr dazu hier)

Wann öffnen die Wahllokale?

Öffnen könnten Wahllokale theoretisch schon um Mitternacht. Das war früher an Bahnhöfen oder Flughäfen mit Blick auf Reisende auch der Fall. Seit der Einführung der Briefwahl hat sich der Start der sonntäglichen Urnenwahl nach hinten verschoben: Die ersten Wahllokale werden am 4. Dezember um 6.00 Uhr öffnen - und auch nur einzelne, in Euratsfeld und Wiener Neustadt (Niederösterreich), Mariazell und Mooskirchen (Steiermark). Ein paar folgen eine halbe Stunde später, aber in den meisten Wahllokalen geht es erst zwischen 7.00 und 8.00 Uhr los.

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ABD0026_20160522 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Hinweisschild zu einem Wahllokal aufgenommen in Wien am Sonntag, 22. Mai 2016, im Rahmen der Bundespräsidentenwahl. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Wann schließen die Wahllokale?

Wien und Innsbruck nützen auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl kommenden Sonntag die maximal vom Gesetz erlaubte Wahlzeit bis 17.00 Uhr. In allen anderen Landeshauptstädten ist bis 16.00 Uhr Zeit für die Stimmabgabe - mit Ausnahme von Bregenz. Denn Vorarlberg bleibt landesweit auch diesmal beim traditionell frühen Wahlschluss von 13.00 Uhr.

Was kostet der Spaß?

Laut Innenministerium kommen Wahlwiederholung und -verschiebung auf rund 15 Millionen Euro. Die endgültige Abrechnung werde aber erst nach der Wahl erfolgen. (Mehr dazu hier)

Vor dem Wahllokal befindet sich ein Christkindlmarkt. Ist das ein Anfechtungsgrund?

Wahrscheinlich nicht. Österreichweit gibt es rund 10.100 Wahlsprengel und somit Wahllokale. Rund um diese dürfen auch Christkindlmärkte stattfinden, wird doch am zweiten Adventsonntag gewählt. Das Innenministerium hat klar gemacht, dass die Verbotszonen (in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind) auch eng gezogen werden dürfen. Diese Verbotszonen wurden gleichzeitig mit den Sprengeln und den Öffnungszeiten von den Gemeindewahlbehörden festgelegt.

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ABD0025_20151018 - Ein Mann wirft am 18.10.2015 im Wahllokal in der Freiligrathstraße in Köln (Nordrhein-Westfalen) einen Stimmzettel in eine Wahlurne. Trotz des Messerangriffs am 17. Oktober auf die parteilose Kandidatin Henriette Reker findet die Oberbürgermeisterwahl in Köln wie geplant statt. Foto: Monika Skolimowska/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Dürfen wir den Stimmzettel selbst in die Urne werfen?

Ja. Dank der Verschiebung können jene Wähler, die das unbedingt wollen, ihren Stimmzettel wieder selbst in die Wahlurne werfen. Das wäre eigentlich untersagt gewesen - hat der VfGH in seinem Erkenntnis doch streng auf die Bestimmung hingewiesen, dass nur der Wahlleiter das Kuvert einwerfen darf. Da das Innenministerium sehr bemüht ist, jeden weiteren Fehler zu verhindern, hätte das eigentlich gegolten. Im Nationalrat wurde aber das Verschiebungs-Gesetz genützt - und eine Passage eingefügt, die die früher mancherorts geübte Praxis "legalisiert". (Mehr zu den Regeln finden Sie hier)

Wann ist eine Stimme gültig?

Landläufig heißt es ja "Kreuzerl" machen, aber vorgeschrieben ist das nicht. Sie können auch ein "Hakerl" im Kreis des Kandidaten machen, einen Strich oder was auch immer Ihnen einfällt. Eine weitere Variante ist das Durchstreichen des Namens, den sich nicht wählen wollen. Oder analog dazu, das Unterstreichen des Kandidaten ihrer Wahl. Theoretisch könnten Sie den Stimmzettel auch verzieren (das ist keine Aufforderung). Es gibt nur eine Bedingung: Der Stimmzettel muss gültig und es muss eindeutig sein, wenn Sie wählen wollen. Wer sicher gehen will, sollte einfach ein "Kreuzerl" machen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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APA9572960-2 - 25092012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Fototermin mit den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes am Dienstag, 25. September 2012, in Wien. Im Bild: (v.l.) Christoph Herbst, Georg Lienbacher, Michael Holoubek, Ingrid Siess-Scherz, Christoph Grabenwarter, Sieglinde Gahleitner, Brigitte Bierlein, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, Hans Georg Ruppe, Rudolf Müller, Eleonore Berchtold-Ostermann, Claudia Kahr, Johannes Schnizer und Helmut Hörtenhuber. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER

Wann wissen wir, wer's wird?

Da Wien und Innsbruck erst um 17.00 Uhr die Wahllokale schließen, dürfen am Sonntag vorher österreichweit keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Erst ab diesem Zeitpunkt informieren die Medien über bereits eingelangte Resultate und Hochrechnungen. Diese werden heuer erst etwas nach 17.00 Uhr vorliegen. Denn der VfGH hat die Stichwahl vom Mai auch deshalb aufgehoben, weil das Innenministerium vor dem Schließen der letzten Wahllokale Hochrechnern und Medien Ergebnisse weitergegeben hat.

10 bis 15 Minuten nach 17.00 Uhr sollten die ersten Hochrechnungen der ARGE Wahlen und von SORA/ORF vorliegen - beide bereits inklusive Briefwahlschätzung.

Aber was, wenn es wieder knapp wird?

Möglich, dass wir so lange wie nie zuvor auf ein Ergebnis warten müssen. Auch im Innenministerium hält man es nämlich für denkbar (mehr dazu hier), dass das vorläufige Endergebnis erst am Dienstag nach der Wahl feststeht. Sollte es ein ähnlich knappes Ergebnis wie bei der Stichwahl am 22. Mai geben und diesmal ähnlich viele Wahlkarten auszuzählen sein, könnten es einzelne Wahlbehörden wegen der nach der Aufhebung verordneten besonders sorgfältigen Vorgangsweise nicht am Montag schaffen.

Was passiert bei einem Stimmengleichstand?

Bei einem Unentschieden sieht das Bundespräsidentenwahlgesetz vor, dass noch einmal gewählt wird. Auch der Wahltermin steht bereits fest: Exakt vier Wochen nach der Stichwahl würden die Österreicher zur Urne schreiten. (Mehr dazu hier)

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Präsidentschaftskanzlei, Hofburg

Wieder "Weißblauen Geschichten" bis zur "ZIB" Sondersendung am Montag?

Nein! Die "Weißblauen Geschichten" sind kommende Woche nicht im Programm von ORF 2. Sollte es wieder auf die Wahlkarten ankommen, und das Auszählen ähnliche lange dauern, ist diesmal die Seifenoper "Sturm der Liebe" an der Reihe. Eine kleiner Vorgeschmack auf die Folge laut orf.at:

"Um seinen Ärger über seine Mutter abzubauen, bricht William zu einer umfangreichen Bergtour auf. Als Adrian besorgt bei seinem Bruder anruft, weil ein Gewitter aufzieht, muss er zu seinem Erstaunen erfahren, dass William keineswegs allein unterwegs ist. Er hat weibliche Begleitung bei sich. Scheinbar vergeblich versucht indes Hildegard Melli zu überreden, sich freiwillig der Polizei zu stellen. Andernfalls würden Hildegard und Alfons wegen ihrer heimlichen Diebestouren in größte Schwierigkeiten geraten."

Die Geschichten von Ötzi dem Eismann und Bonny & Clyde in einer einzigen Folge vereint? Wir werden uns nicht langweilen.

Kann die Wahl wieder angefochten werden?

Ja, das ist auch bei diesem Wahlgang wieder möglich, aber nur von den Zustellungsbevollmächtigten der beiden Kandidaten. Normale Bürger können das nicht.

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ABD0231_20160424 - WIEN - ÖSTERREICH: Die Präsidentschaftskandidaten Irmgard Griss (r.), Alexander Van der Bellen (l.) und Norbert Hofer bei einem TV-Einstieg in der Hofburg im Rahmen der Bundespräsidentenwahl am Sonntag, 24. April 2016, in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Wann wird der neue Bundespräsident angelobt?

Am 26. Jänner leistet der neue Bundespräsident vor der Bundesversammlung den Amtseid - wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten wird. Denn auch die nach der Aufhebung wiederholte Stichwahl könnte wieder beim VfGH angefochten werden. Gibt es keine Anfechtung, wird die aktuelle Bundesratspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) aus Tirol die Angelobung durchführen. Sie freut sich schon (mehr dazu hier).

Aber wer wird dann die Neujahrsansprache halten?

Heuer fällt die Ansprache des Bundespräsidenten zum Jahreswechsel aus. Übrigens: Die Präsidentschaftskanzlei wird Anfang 2017 schon für ein halbes Jahr verwaist sein. Eigentlich hätte das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli 2016 angelobt werden sollen.

Heißt dass, dass der "Neue" ein halbes Jahr kürzer im Amt ist?

Nein, die Funktionsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre ab Angelobung. Womit auch künftige Hofburg-Wahlen im Advent stattfinden werden - es sei denn, ein Amtsinhaber stirbt.

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