Bürgermeister wehren sich gegen "noch mehr" Haftung für Politiker

Irmgard Griss
Praktiker und Experten halten wenig von den Plänen der neuen Neos-Kandidatin.

Als Irmgard Griss jüngst vom KURIER gefragt wurde, was ihr wichtigstes Anliegen als Nationalratskandidatin sei, da antwortete die Neos-Kandidatin de facto mit einem Wort: Verantwortung.

Griss vermisst genau die in der Politik. Und um mehr Verantwortungsbewusstsein zu bekommen, kann sich die Höchstrichterin vorstellen, dass der Rechnungshof neue Kompetenzen erhält und mittels Antrag bei Gericht zivilrechtliche Ansprüche gegen Politiker geltend macht.

Griss’ knappe Forderung: "Politiker sollen für ihre Handlungen haften."Das klingt grundvernünftig. Betroffene und Experten irritiert die Forderung aber – aus vielerlei Gründen. Der wichtigste ist dieser: Es ist eben nicht so, dass Politiker im Amt tun und lassen können, was sie wollen, im Gegenteil: Gerade auf der untersten politischen Ebene, in den Gemeinden, sind Bürgermeister Baubehörde erster Instanz.

Das bedeutet: Sie unterschreiben Bescheide – und haften. Einer, der gerade erlebt, wie sich so etwas anfühlt, ist Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden. Er steht seit Anfang Juni wegen eines Swap-Deals vor Gericht. Der Vorwurf: Untreue.

Causa Schaden

Vereinfacht gesagt geht es um Geschäfte, die die Stadt 2007 an das Land abgetreten hat. Laut Anklage entstand ein Schaden von 4,9 Millionen Euro. Eine Summe, für die der Bürgermeister persönlich haften könnte, Prozesskosten und Anwälte nicht inkludiert. Der 63-Jährige könnte – einen Schuldspruch Ende Juli vorausgesetzt – alles verlieren.

"Das wäre nicht nur eine wirtschaftliche Katastrophe, sondern auch eine politische und menschliche", sagt der frühere Präsident des Gemeindebundes Helmut Mödlhammer. Dass Kommunalpolitiker für Fehler haften, hat Mödlhammer zeitlebens kritisiert: "Wenn ich für jeden Fehler selber drankomme, wird das die Motivation, sich politisch zu engagieren, nicht steigern."

Das bestätigt auch Herbert Prinz. Der Zwettler Bürgermeister stand vor Jahren vor Gericht, weil er laut Anklage einen Abriss-Bescheid hätte ausstellen müssen. "Ich wurde wegen Amtsmissbrauch angeklagt und in erster Instanz verurteilt", sagt Prinz. Mehr als 50.000 Euro seien auf dem Spiel gestanden. "Das Urteil wurde später von der Instanz aufgehoben, ich freigesprochen. Aber solche Verfahren sind eine enorme Belastung."

Griss’ Einschätzung, wonach das politische System zu wenige Klags- oder Haftungsmöglichkeiten vorsieht, teilt Prinz nicht. "Man entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen und ist bei großen Projekten nie alleine. Da ist zumindest der Gemeinderat involviert." Soviel zur Praxis.

Wesensfremd

Der frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler kritisiert Griss’ Wunsch aus einem anderen, formalen Grund: "Er bringt den Rechnungshof in eine schwierige Lage." Derzeit sei es so, dass der Rechnungshof eine Institution prüfe, dieser schriftlich mitteile, was verbessert werden könne. "Und wenn grobe Fehler vorliegen, kann die Behörde das bei der Justiz anzeigen."

Den Rechnungshof nun zum Antragsteller vor Gericht zu machen, hält Fiedler für überflüssig. "Diese neue Rolle ist für den Rechnungshof einfach wesensfremd."

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