Brandstetter will "Justizkonferenzen" über umstrittene Urteile

Höhere Strafen seit 2016: Brandstetter will Evaluierung
Nach Kurz-Vorstoß: Justizminister will Balance der Strafdrohungen zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten. SPÖ-Jarolim offen für höhere Strafen.

Am Samstag hat ÖVP-Chef Sebastian Kurz höhere Strafen bei Gewaltdelikten gefordert. Höhere Strafen gibt es aber bereits seit 2016. Im KURIER-Gespräch kündigt Justizminister Wolfgang Brandstetter daher eine umfassende Evaluierung der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 2016 an. Sie wird sich nicht nur mit Strafen für Gewaltdelikte beschäftigen, sondern "auch die effektiven Auswirkungen im Bereich der Vermögensdelikte untersuchen.

Letztlich geht es um das Gefühl fehlender Ausgeglichenheit der Strafen bei Vermögensdelikten und bei Gewaltdelikten". Entscheidungen der unabhängigen Justiz seien als wesentlicher Teil des Rechtsstaates natürlich zu akzeptieren (siehe komplette Stellungnahme unten). Künftig will Brandstetter aber "Justizkonferenzen" veranstalten, bei denen Richter und Staatsanwälte über jene spektakulären Fälle diskutieren, deren juristische Erledigung auf starke Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen ist.

"Das selbe haben wir auch für das Familienrecht vor, weil es hier etwa bei Sorgerechtsstreitigkeiten immer wieder zu solchen Fällen kommt."Brandstetter will, dass sich die Justiz mit Kritik befasst, "um das eigene Problembewusstsein zu schärfen". Diese Diskussion wird die Justiz intern führen, die Ergebnisse werden publik gemacht. Die erste "Justizkonferenz" wird nach der Wahl stattfinden, weil sich die kritische Auseinandersetzung mit Justizfällen als Wahlkampfthema nicht eigne, sagte der Minister.

Kurz-Vorstoß

Als Reaktionen auf den Vorschlag von ÖVP-Obmann Kurz, Gewaltdelikte künftig mit höheren Strafen zu ahnden, gibt es eine klare sozialdemokratische Antwort: "Die SPÖ ist offen für härtere Strafen bei Sexualdelikten", erklärte Justizsprecher Hannes Jarolim. "Bei sexueller Gewalt, bei Gewalt gegen Frauen und Kindern und Übergriffen in der Familie müssen wir hart durchgreifen."

Brandstetter will "Justizkonferenzen" über umstrittene Urteile
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim äußerste sich nun erstmals zum Sicherheitspaket des ÖVP-Justizministers.

Gleichzeitig warf er der ÖVP vor, dass "ohne den Widerstand der ÖVP schon mehr auf den Weg gebracht worden wäre". Er erinnert an den Po-Grapsch-Paragrafen. Anfang 2013 forderte die SPÖ ein Gesetz, damit dieses Delikt strafrechtlich verfolgt wird. Die damalige ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl wies das Anliegen zurück. Seit 2015 wird Po-Grapschen geahndet. Für Besonnenheit im Wahlkampf bei einer sensiblen Materie sprach sich Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern aus. Das tat auch der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.

Für ihn sei der Vorschlag von Kurz eine Kritik an seinem Justizminister Brandstetter, weil dieser die Verantwortung für die letzte Reform trage. Die Strafrechtsreform von 2016 verfolgt die Tendenz, Körperverletzungsdelikte strenger und Vermögensdelikte milder zu ahnden. Mit der Reform erfolgte eine Neugewichtung der Strafandrohungen – vom Sexualstrafrecht bis zu Wirtschaftsdelikten.

Laut einer Aussendung der Parlamentsdirektion begrüßten SPÖ, ÖVP und NEOS die Novelle als "guten Kompromiss". Die ÖVP sprach von einem "Strafrecht auf Höhe der Zeit". Gegenüber dem KURIER präzisierte Brandstetter das Anliegen von ÖVP-Chef Kurz. Er betonte, dass "mit Wirkung 2016 die Strafdrohungen für Gewaltdelikte teils erheblich verschärft wurden. Das darf sich aber wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots nur auf neue Fälle ab 2016 auswirken".

ÖVP: Härtere Strafen bei Sexual- und Gewaltverbrechen

KURIER: Herr Vizekanzler, ÖVP-Chef Sebastian Kurz verlangt höhere Strafen für Gewaltdelikte. Außerdem soll die bestehende Relation der Strafdrohungen für Gewaltdelikte einerseits und für Vermögensdelikte andererseits neu ausgerichtet werden. 2015 hat es ein Strafrechtsänderungsgesetz gegeben, dass von der ÖVP damals als „auf der Höhe der Zeit“ bezeichnet worden ist. Genügt diese Reform des Jahres 2015 nicht? Die Reform ging doch auf Sexualdelikte, Zwangsheirat, etc…. ein.

Brandstetter: Das ist korrekt, wir haben erst mit Wirkung vom Vorjahr die Strafdrohungen für Gewaltdelikte teils erheblich verschärft. Das darf sich aber wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots nur auf neue Fälle ab 1.1.2016 auswirken, wir haben es aber derzeit auch noch mit Altfällen zu tun, für die die geringeren Strafdrohungen gelten. Unabhängig davon will ich diese für das Verständnis der Justiz und das Vertrauen in sie wichtige Frage anhand aller relevanten Einzelfälle wissenschaftlich untersuchen lassen, damit wir sehen, ob die in der Öffentlichkeit kritisierten Einzelfälle weitere legistische Änderungen erfordern oder nicht. Ich bin dafür offen, denn Gewaltdelikte richten Schäden an, die mit Geld allein gar nicht gut zu machen sind.

Ich teile die Auffassung von Sebastian Kurz, und das nicht erst seit gestern. Sebastian Kurz hat wie kaum ein anderer ein sensibles Organ für das, was die Menschen wirklich bewegt, und ich kann ihn nur bestätigen: Auch ich wurde schon seit langem von vielen Menschen darauf angesprochen, dass die Gewaltdelikte, insbesondere an Frauen und Minderjährigen begangen, als unzureichend bestraft empfunden werden. Ich konnte dieses Unbehagen selbst auch durchaus nachvollziehen, das war auch der Grund dafür, mit der jüngste Strafrechtsnovelle, die Strafdrohungen bei Gewaltdelikten teilweise erheblich zu verschärfen. Und man darf auch nicht vergessen, dass wir mit dieser Änderung auch ganz neue Tatbestände eingeführt haben, wie jenen gegen sexuelle Belästigung. Den haben wir übrigens gerade heuer erst verschärft, um bei Tatbegehung in Gruppen noch besser bekämpfen zu können.

Ich teile daher das Anliegen von Sebastian Kurz, und es macht absolut Sinn, sich mit einer genauen wissenschaftlich fundierten Evaluierung anzusehen, wie man hier sinnvoll nachschärfen kann. Wir haben da einige Ansatzpunkte, und die werden in unser Justizprogramm neben weiteren Vorschlägen im sicherheitspolitischen Bereich einfließen.

Was soll am Strafrecht verbessert bzw. erneuert werden?

Vorrangig geht es dabei um Gewaltdelikte gegen Leib und Leben, die bei den Opfern und Betroffenen oft langjährige psychische oder physische Leiden verursachen. Wir werden weitere Verbesserungen beim Opferschutz überlegen, denn Opfer, oftmals Frauen und Kinder, müssen hier das Gefühl haben, auch von Seiten des Gesetzes ausreichend geschützt zu werden. Ich werde auch in diesem Bereich wissenschaftlich erheben lassen, welche legistischen Änderungen hier helfen könnten. Ich kann daher auch diesbezüglich die Forderung von Sebastian Kurz, für eine raschestmögliche Umsetzung zu sorgen, nur unterstreichen.

Werden Sie einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen?

Ein neuer Gesetzesentwurf in der laufenden Legislaturperiode wird wohl nicht mehr möglich sein. Wir sind auch nicht für Schnellschüsse zu haben, unsere Vorschläge werden streng sachorientiert sein und auf der Basis wissenschaftlich fundierten Daten erarbeitet werden. Genau um solch eine Evaluierung geht es uns jetzt vordringlich. Auf dieser Grundlage werden wir konkrete Vorschläge erarbeiten, und letztlich wird der Wähler zu entscheiden haben, welche sicherheitspolitischen Konzepte und Vorstellungen er für die sinnvollsten hält.

Soll künftig das Strafausmaß für Vermögensdelikte reduziert werden?

Die Evaluierung wird sich mit der Gesamtauswirkung der Strafrechtsreform vom 1.1.2016 beschäftigen und daher natürlich auch die effektiven Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Vermögensdelikte untersuchen. Letztlich geht es ja um das Gefühl der fehlenden Ausgeglichenheit der Strafen bei Vermögensdelikten und jenen bei Gewaltdelikten, und wir müssen uns ansehen, inwiefern wir unser Ziel, diese Relation im Sinne der Einschätzung der Bevölkerung zu verbessern, mit dieser Novelle erreicht haben. Eines ist mir als Justizminister noch ganz wichtig festzuhalten: selbstverständlich sind regelmäßige Entscheidungen der unabhängigen Justiz im Einzelfall zu respektieren, das ist ein wesentlicher Teil des Rechtsstaats.

Wir werden aber in Zukunft „Justizkonferenzen“ veranstalten, bei denen Richter und Staatsanwälte untereinander über genau jene spektakulären Fälle diskutieren sollen, deren juristische Erledigung auf besonders starke Kritik der Öffentlichkeit gestoßen ist. Das selbe haben wir auch für den Bereich des Familienrechts vor, weil es hier bspw. bei Sorgerechtsstreitigkeiten auch immer wieder zu solchen Fällen kommt.

Mit dieser öffentlichen Kritik soll und muss sich die Justiz auch immer wieder auseinandersetzen, um das eigenen Problembewusstsein zu schärfen und um zu klären, inwieweit sich bei diesen Einzelfallanalysen durch Richter und Staatsanwälte vielleicht doch auch strukturelle Mängel zeigen, denen man legistisch abhelfen kann. Diese Diskussion soll und wird die Justiz intern zu führen haben, ihre Ergebnisse werden wir jedoch gerne bekannt geben. Die erste dieser „Justizkonferenzen“ wird jedoch ganz bewusst erst nach den Wahlen stattfinden, weil sich die kritische Auseinandersetzung mit Einzelfällen aus der Justiz als Wahlkampfthema grundsätzlich nicht eignet.

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