Brandstetter: "Strafvollzug wurde vernachlässigt"

Wolfgang Brandstetter: "Ich beeinflusse keine Verfahren."
Der Justizminister nimmt in der ORF-Pressestunde zu Strafvollzug, Aliyev und Hypo Stellung.

Der Strafvollzug sei in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden. Das sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter in der ORF-Pressestunde am Sonntag. Die theoretischen Grundlagen wären nicht so schlecht, allerdings sei vieles schiefgelaufen – zumeist aus Kostengründen: "Man war den eigenen Grundsätzen nicht mehr treu." Viele psychisch beeinträchtigte Rechtsbrecher seien in der falschen Einrichtung, da werde jetzt aber intensiv gegengesteuert, so Brandstetter: "Das Bewusstsein hat sich geändert."

Ende Juni wird dazu eine Reformgruppe starten, um die bestmögliche Betreuung solcher Insassen sicherzustellen. Man will etwa gezielt Beamte mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen anwerben.

Einmal mehr plädierte Brandstetter auch für eine Reform des Weisungsrechts des Justizministers über die Staatsanwälte und für eine Beschleunigung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Inhaltlich nicht kommentieren wollte der Minister seine anwaltliche Tätigkeit für den nun in U-Haft genommenen kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Aliyev. "Ich kann und darf zu früheren Fällen, die ich einmal betreut habe, aus berufsrechtlichen Gründen nichts sagen."

Sondergesetz verteidigt

Außerdem hat Brandstetter das geplante Hypo-Sondergesetz verteidigt, mit dem die Forderungen der Nachranganleihe-Gläubiger der Kärntner Hypo gestrichen werden. Die Alternative dazu wäre eine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten gewesen, und das habe man auf jeden Fall vermeiden müssen, sagte Brandstetter.

Der Justizminister zeigte sich überrascht von der Kritik an dem Sondergesetz, denn man habe schon seit längerer Zeit angekündigt, nachrangige Gläubiger und auch die früheren Eigentümer an den Kosten zu beteiligen. Das nun geplante Sondergesetz sei "mit Unsicherheiten behaftet", räumte Brandstetter ein, da hier "Neuland betreten" werde. Es gebe keine 100-prozentige Garantie, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof als Letztinstanz halten werde - aber immerhin habe man sich beim Sondergesetz auf eine EU-Richtline gestützt: "Ich bin juristisch 100 Prozent sicher, dass man nur schwer dagegen vorgehen kann." Mehr dazu lesen Sie im KURIER-Interview.

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