Brandstetter hält strittige Weisungsratentscheidung für "vertretbar"

Justizminister Wolfgang Brandstetter
Der Justizminister hat aber "keine Freude" mit der Entscheidung.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) stellt sich trotz öffentlicher Kritik hinter den Weisungsrat im Justizministerium: Die Entscheidung eine Anklage gegen einen Anwalt niederzuschlagen, der die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen hat, sei "vertretbar und plausibel", sagte der Minister vor dem Ministerrat. Die Statistik zeige, dass die Anklagen nach dem Verbotsgesetz gestiegen seien, wobei die Zahl der Anzeigen gleich geblieben sei - die Staatsanwaltschaften verfolgten derartige Delikte also sehr konsequent, betonte Brandstetter. Bei dem Fall in Oberösterreich handle es sich um einen besonders gelagerten "Einzelfall". Der Weisungsrat habe festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft übers Ziel hinausgeschossen sei. "Ich habe das für plausibel gehalten", erklärte der Minister.

"Vertretbar und plausibel"

Es handle sich sicher um eine Entscheidung, die man so oder so sehen könne, "dass ich mit solchen Entscheidungen keine Freude habe, ist klar". Dennoch halte er die Argumentation des Weisungsrats für "vertretbar und plausibel". Darauf angesprochen, dass der Leiter der Strafrechtssektion, Christian Pilnacek, die Empfehlung für falsch hält, meinte Brandstetter, niemand sei unfehlbar. In dem Fall geht es um einen Verteidiger, der im Verfahren gegen einen wegen Hasspostings angeklagten Mann wörtlich gemeint hatte: "Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war." Die Welser Staatsanwaltschaft wollte Anklage erheben, wurde aber vom Weisungsrat zurückgepfiffen, dessen Leiter Werner Pleischl sieht die Aussagen des Anwalts zwar ebenfalls als unerträglich an, meint aber, dass dieser wohl nicht schuldig gesprochen worden wäre. Bei geringer Verurteilungswahrscheinlichkeit dürfe eben keine Anklage erhoben werden.

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