BP-Wahl: Wien plant Klage gegen Kuvert-Hersteller

Innenminister Sobotka erklärte 2016 den Fehler bei den Kuverts
Die pauschale Abgeltung durch den Bund decke den Aufwand der Stadt durch die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl nicht zur Gänze ab. Ein angefordertes Gutachten zum Kleber der Briefwahlkuverts will das Innenministerium nicht herausgeben.

Die aufwändige Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 könnte ein weiteres Nachspiel haben. Die Stadt Wien bereitet eine Klage gegen jenes Unternehmen vor, das die schadhaften Briefkuverts produziert hat. Ein Sprecher des zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) hat einen entsprechenden Bericht des Ö1-Morgenjournals bestätigt. Konkret geht es um die Summe von 302.000 Euro.

Dies sei jener Betrag, der nach Abrechnung der wiederholten Wahl noch ausständig sei, hieß es. Zwar hat der Bund den Ländern eine pauschale Abgeltung für die durch die Verschiebung bzw. Wiederholung entstandenen Kosten überwiesen, diese, so wurde im Wiener Rathaus versichert, decke den Aufwand jedoch nicht zur Gänze ab. Man sei auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben.

Kleber-Gutachten angefordert

Um die Klage in Gang zu bringen, hätte Wien gerne ein dem Bund vorliegendes Gutachten. In diesem sollen Mängel beim Klebstoff als Grund für die Kalamitäten rund um die defekten Kuverts genannt worden sein. Doch mit diesem Begehr blitzte das Rathaus beim Innenministerium ab.

Den Bund treffe eine Verpflichtung die Stadt Wien bei der Geltendmachung eines Schadens zu unterstützen, heißt es laut dem ORF-Bericht in einem Schreiben der Magistrationsdirektion an das Innenministerium (BMI). Das BMI gab bisher dazu keine Stellungnahme ab und verwies auf die Finanzprokuratur.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, begründete die Nicht-Herausgabe mit dem im Herbst 2016 geänderten Bundespräsidentenwahlgesetz, mit dem der Gesetzgeber die Mehraufwände der Gemeinden durch die Verschiebung und Wiederholung pauschal abgegolten hat. Damit sei die Sache zwischen den Gebietskörperschaften durch den Gesetzgeber bereinigt worden, so Peschorn.

Außergerichtlich Stillschweigen vereinbart

Der Bund selbst wiederum hat sich als alleiniger Auftraggeber des Druckauftrags mit der Druckerei außergerichtlich auf einen Schadenersatz von 500.000 Euro geeinigt und so die Angelegenheit bereinigt. Zusammen mit der Gewährleistung bekam die Republik von der Druckerei rund eine Million Euro Wiedergutmachung für die Verklebungsprobleme, die die Stichwahl-Verschiebung nötig machten.

In den Verhandlungen habe man den finanziellen Spielraum des Herstellers ausgereizt und auch Stillschweigen darüber vereinbart, sagte Peschorn gegenüber Ö1. Falls sich an dieser Haltung nichts ändert, müsste die Stadt Wien ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

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