BP-Wahl: Stadt Linz stoppt Aussendung der Wahlkarten
Die Stadt Linz hat die Aussendung von Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember gestoppt. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begründete dies im ORF Radio OÖ, dass Missbrauch nicht ausgeschlossen werden könne. Das Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt derzeit gegen Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Pass-Nummer zu beantragen.
So soll es laut dem Bürgermeister in Linz gelungen sei, ohne Passnummer eine Wahlkarte zu beantragen. Dies hieße, es könnten Karten beantragt worden sein ohne Wissen der jeweiligen Person. Daher habe er veranlasst, den Versand von mehr als 2.000 ausgestellten Wahlkarten einzustellen. Sie müssten nun neuerlich überprüft werden. Ab sofort könne nur mehr über das Internetportal des Innenministeriums eine Wahlkarte online beantragt werden.
Eine angebliche Sicherheitslücke beim Bestellvorgang von Wahlkarten für die Bundespräsidentschafts-Wahl sorgt für Diskussionen. Nach Recherchen von NZZ.at und Salzburger Nachrichten, wonach eine Bestellung trotz falscher Passnummer möglich wäre, war man im Innenressort bemüht, die Wogen zu glätten: Zwar sei ein solcher Vorgang möglich, ausgeliefert werden dürften die Karten aber dann nicht.
"Kriminelle Handlung"
Mehrere Journalisten des Online-Portals NZZ.at und der Salzburger Nachrichten hatten zuvor aus Recherchegründen (in Vorarlberg, Niederösterreich, Linz, Graz und der Stadt Salzburg) versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben - was ohne Probleme möglich war. Abgeschickt worden seien die so bestellten Anträge aber von den Journalisten offenbar nicht, betonte man im Innenministerium. Dennoch nahm das Vorarlberger Landeskriminalamt Ermittlungen auf - das Landeskriminalamt werde in solchen Fällen automatisch aktiv, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.
Grundsätzlich möglich wäre ein solcher Bestell-Vorgang schon, sagte der zuständige Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl. Eine Auslieferung von derart bestellten Wahlkarten sollte aber dennoch nicht vorkommen und wäre auch illegal. Denn die Gemeinden müssten die Anträge auf ihre Korrektheit prüfen. Man habe die Gemeinden in einem Rundschreiben nochmals auf ihre Verantwortung hingewiesen worden, sagte Vogl gegenüber. "Derzeit sind uns keine Fälle bekannt, wonach missbräuchlich eine Wahlkarte ausgestellt worden wäre."
"Grenzen der Überprüfbarkeit"
Auch Vogl betonte, dass man Sicherheiten eingebaut habe. Zwar gebe es "Grenzen der Überprüfbarkeit", sollte etwa jemand die Passnummer sowie sonstige Daten eines Wahlberechtigten kennen, dann könnte er elektronisch oder schriftlich eine Wahlkarte bestellen. "Da gibt es keine Handhabe." Allerdings bekomme man dann die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt, was eine weitere Hürde darstelle.
Nur wenn man die Karte mittels elektronischer Signatur online bestellt, brauche man keinen weiteren Nachweis mehr und bekommt die Karte auf normalem Postweg zugesandt. "Der reibungslose Ablauf von Wahlen ist selbstverständlich auch vom korrekten Verhalten der Behörden sowie aller Bürger abhängig. Einer gewissen kriminellen Energie kann man allerdings nicht immer vorbeugen", sagte Vogl.
FPÖ erneuert Kritik am Briefwahlsystem
Die FPÖ nahm die aktuelle Diskussion dennoch zum Anlass, ihre Kritik am Briefwahlsystem zu erneuern. Generalsekretär Herbert Kickl forderte die Verantwortlichen auf, zu überlegen, ob man bei der Wahlrechtsreform nicht noch nachschärfen müsste. Man sollte Maßnahmen überlegen, "die die Sicherheit garantieren" und gleichzeitig allen Wahlberechtigten die Möglichkeiten geben, zur Wahl zu gehen. So könnte man etwa einheitliche Öffnungszeiten der Wahllokale in ganz Österreich oder eine Wahlmöglichkeit am Vortag des Wahltages andenken.
FPÖ-Chef Hein-Christian Strache sagte, "Mindestanforderung" sei, dass man sich die Briefwahlkarte persönlich abholen muss. Einen möglichen Grund für eine Anfechtung der Stichwahl-Wiederholung sieht aber auch er nicht: "Darüber denke ich nicht einmal nach."
"Das ist eine klare Themenverfehlung"
Grünen-Chefin Eva Glawischnig kommentiert die Angelegenheit gelassen: "Wenn sich jemand rechtswidrig verhält, gibt es das Strafrecht", merkte sie an - und sieht darin keinen weiteren Anfechtungsgrund. Die NEOS kritisierten, dass man - "anstatt alles daran zu setzen, mögliche Sicherheitslücken zu schließen" - gegen jene Personen vorgehe, "die das Problem erst aufgedeckt haben. Das ist eine ganz klare Themenverfehlung", so Verfassungssprecher Nikolaus Scherak.
Sektionschef rät vor Selbsttests ab
Sollten Staatsbürger Hinweise auf nicht korrekte Vorgänge haben, können sie sich übrigens an das Innenministerium wenden. Das BMI-Wahlservice ist unter der Telefonnummer 0800 20 22 20 erreichbar. Jeder Fall werde selbstverständlich sofort bearbeitet, betonte Vogl. Vor Selbsttests rät der Sektionschef ausdrücklich ab - dies könne zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
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