Alle Informationen zur Stichwahl am 22. Mai

Am 22. Mai darf Österreich nochmals wählen.
Wahlberechtigte bleiben gleich. Auslandsösterreicher haben schon leere Stimmzettel.

Da kein Kandidat am Sonntag mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen hat, ist zur Kür des nächsten Bundespräsidenten eine Stichwahl nötig. Am 22. Mai wird entschieden, ob Norbert Hofer (FPÖ) oder Alexander Van der Bellen (Grüne) in die Hofburg einziehen. Stimmen dafür können - im Weg der Briefwahl - erst ab 3. Mai abgegeben werden.

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Denn der zweite Wahldurchgang wird erst am 2. Mai ausgeschrieben, vorher kann man daran nicht teilnehmen.

Wahlberechtigt in der Stichwahl sind wieder die 6,382.484 Österreicher, die spätestens am 24. April 16 Jahre alt waren.

Informationen zur Wahl

Auch im zweiten Wahlgang kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Auslandsösterreicher sowie jene Wahlberechtigten, die wegen einer längeren Abwesenheit darum gebeten haben, haben auch schon die Wahlkarte dafür in der Hand - mit einem leeren Stimmzettel für die Stichwahl. Darauf müssen sie selbst den Namen ihres Favoriten eintragen.

Alle anderen Wahlberechtigten, die am 22. Mai nicht in "ihrem" Wahllokal abstimmen können, müssen auch jetzt wieder einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen. Möglich ist dies schriftlich bis Mittwoch, 18. Mai, und persönlich bzw. bei Abholung durch einen "Boten" bis Freitag, 20. Mai.

Ab 3. Mai kann damit dann sofort gewählt werden: Entweder am Postweg oder indem man die Wahlkarte - bis inkl. 22. Mai - persönlich bzw. per "Boten" bei der Bezirkswahlbehörde abgibt. Außerdem kann man mit der Wahlkarte am 22. Mai in jedem Wahllokal Österreichs abstimmen. Briefwahlschluss ist auch bei der Stichwahl der allgemeine Wahlschluss, also Sonntag, 22. Mai, um 17.00 Uhr.

Endergebnis am 25. Mai

Die Briefwahlstimmen werden im zweiten Wahlgang ebenfalls wieder am Montag nach der Wahl ausgezählt. Am 25. Mai wird das Endergebnis "amtlich" - und erst dann kann die Wahl beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden, auch wenn ein Kandidat Mängel im ersten Wahlgang beanstandet. Ganz fix ist der nächste Bundespräsident erst mit Kundmachung des Endergebnisses durch den Bundeskanzler - die erst vorgenommen werden kann, wenn die Frist für die Anfechtung ohne eine solche verstrichen ist oder der VfGH über eine Anfechtung entschieden (und keine Nachwahl angeordnet) hat.

Sein Amt übernimmt der neue Bundespräsident offiziell mit der Angelobung durch die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) am 8. Juli.

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