Blaulichtfunkprozess: 3 Jahre für Mensdorff-Pouilly

Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer.
Der Prozess am Straflandesgericht endete heute mit Schuldsprüchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Blaulichtfunkprozess im Wiener Straflandesgericht hat es heute Schuldsprüche für die beiden Angeklagten gegeben. Der Ex-Telekom Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre Haft aus - beide unbedingt. Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Mio. Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen.

Vorgeschichte

In der Causa Blaulichtfunk geht es um die Vergabe einer einheitlichen Funk-Infrastruktur durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Das Funksystem mit Namen Tetron ist bis heute nicht flächendeckend eingeführt, was weitere Millionenkosten zur Folge hatte. Wobei das Projekt schon sehr holprig startete. Der ursprüngliche Zuschlag an ein anderes Konsortium wurde von Strasser zurück gezogen - angeblich weil die Auftragnehmer die Vorgaben nicht erfüllen konnten. Gleichzeitig wurde dem ausgeschiedenen Konsortium aber ein Schadenersatz von über 30 Mio. Euro gezahlt.

Den endgültigen Zuschlag erhielt dann ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom Austria.

Die Causa war auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zum Teil bedenkliche Verquickungen zwischen Politik und Wirtschaft offenbarte. So soll die Frau eines Kabinettsmitarbeiters von Strasser bei der Telekom Austria beschäftigt gewesen sein, ohne einen Leistung erbracht zu haben, so der Vorwurf im Parlament und auch während des Strafrechtsverfahren. Dazu kamen private Einladungen an Kabinettsmitarbeiter zu Jagden von Mensdorff.

Mensdorff hatte in seinem Schlussplädoyer noch versucht zu erklären, warum es zu seinen Lobbyingaktivitäten für die Telekom keine schriftlichen Aufzeichnungen gegeben hat. Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden, meinte er. Und Emails benutze er sowieso nicht.

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