Drei Jahre für "Amateur" Mensdorff

Drei Jahre für "Amateur" Mensdorff
Der Lobbyist kassierte von Telekom 1,1 Millionen Euro ohne Leistung. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Samstag hatte er noch zu einer seiner umstrittenen Gatterjagden auf Fasane im Burgenland geblasen, bei der die Tierschützer ungebetene Stammgäste sind. Am Sonntag war er damit beschäftigt, Anfragen zur Trennung von seiner Frau Maria Rauch-Kallat zu beantworten. Wahrscheinlich hat er die ehemalige ÖVP-Frauenministerin Rauch-Kallat im Prozess um den Blaulichtfunk Tetron ein Mal zu oft "meine Alte" genannt, die seinen Sprüchen nach "irgendwas, keine Ahnung was, in der Politik gemacht hat".

Am Montag wurde der Lobbyist und Schlossherr zu Luising Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly – von Freunden "Graf Ali" gerufen – wegen Untreue nicht rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verdonnert.

Sollte das Urteil halten, wäre wie beim ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser nach kurzer Zeit hinter Gittern ein elektronisch überwachter Hausarrest möglich, aber seine Rolle als Jagdherr müsste Mensdorff vorerst aufgeben. Halali mit Fußfessel geht gar nicht.

Der Geruch

Seine legendären Jagdgesellschaften mit Einladungen an Kabinettsmitarbeiter von Strasser und andere waren der Motor für (Polit-)Geschäfte, für die sich schon lang die Justiz interessiert. Im Februar 2009 saß der von Harald Schuster verteidigte 1,96-Meter-Mann schon einmal im Gefängnis: Nach fünf Wochen U-Haft wurde er aber damals vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen und lediglich wegen Vorlage eines gefälschten Beweismittels zu einer bedingten Strafe verurteilt. Verbunden mit dem "Geruch dieses Verfahrens", den er laut Richter nicht mehr loswerden könne.

2008 – und damit sind wir beim aktuellen Prozessthema – wurden Mensdorff vom damaligen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Verteidigung Otto Dietrich) 1,1 Millionen Euro Honorar zugeschanzt. Nach Fischers Einschätzung reißt die Summe bei einem Unternehmen wie der Telekom zwar "niemanden vom Hocker". Staatsanwalt Volkert Sackmann allerdings konnte nicht mehr still sitzen, er witterte dahinter Schmiergeld. Das kann er nicht beweisen, aber weil ihm Mensdorffs Leistung fehlt, hat er immerhin Untreue angeklagt.

Mensdorff soll für die teilstaatliche Telekom bei der Vergabe des Blaulichtfunks Tetron (klappt bis heute nicht) im damals von Ernst Strasser geführten Innenministerium lobbyiert haben. Bezahlt wurde "Graf Ali" aber laut einem nachträglich erstellten (Schein-)Vertrag für Beratungen über Osteuropa-Geschäfte. Der für diesen Bereich zuständige Telekom-Abteilungsleiter bezeichnete die Ausbeute zwar für "nutzlos", dem mitangeklagten Ex-Telekom-Chef Fischer waren die Dienste des "Informationsmaklers" Mensdorff aber heilig: "Er ist kein Dampfplauderer."

Das sieht der Gerichtssachverständige für Wirtschaftswerbung und Marketing, Georg Jeitler, erheblich anders: Er konnte keine Anhaltspunkte für eine von Mensdorff erbrachte Leistung finden, es habe weder beim Behördenfunk-Projekt noch in Osteuropa Konzepte gegeben. Der Gutachter sprach von einem "amateurhaften" Einsatz Mensdorffs, den er ausdrücklich nicht Lobbyist nennen will. Es habe keine Vorbereitungen oder Analysen gegeben, zumindest seien ihm keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.

Nur Erfolg zählt

Mensdorff hatte erklärt, Lobbyingarbeit bestehe nicht aus dem Verschicken von Akten: "Das ist nicht wie beim Gemüsehändler".

Ob Lobbyist oder nicht, wie viel war Mensdorffs (mit 1,1 Millionen Euro vergoldete) Arbeit für die Telekom denn nun wert? Jeitler veranschlagt 100.000 bis 300.000 Euro. Mangels Erfolgen könne man aber auch noch beträchtliche Abwertungen vornehmen. Im konkreten Fall hält der Gutachter bloß 75.000 Euro für gerechtfertigt.

Rasches Urteil

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk wertete das als Untreue, verurteilte Mensdorff nach kürzester Beratungszeit als Beitragsttäter zu drei Jahren sowie zur Rückzahlung der 1,1 Millionen Euro plus Zinsen an die Telekom. Wohin das an Mensdorff überwiesene Geld geflossen sei, sei nicht nachvollziehbar, sagte Tolstiuk.

Rudolf Fischer bekam (ebenfalls nicht rechtskräftig) zusätzlich zu bisherigen Strafen ein Jahr unbedingt. Dessen Schwur "auf die Bibel", niemanden bestochen und seine Befugnisse nicht missbraucht zu haben, überzeugten das Gericht nicht. Auch Mensdorffs Schlussworte, er arbeite mit Worten (zum Staatsanwalt: "Sie hören mich ja eh ab") und könne daher nicht mit (überprüfbaren) Aufzeichnungen über seine Leistungen dienen, halfen nicht.

Jetzt berate er übrigens keine Unternehmen mehr, an denen der Staat auch nur mit einer Aktie beteiligt sei, ließ Mensdorff noch wissen. Da brauche er nämlich kein Zettelwerk. Das Urteil kommentierte er (gegenüber dem ORF) mit den Worten: "Keine Ahnung, was drei Jahre Haft bedeuten. Ich bin noch nie so lange gesessen."

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