Dreieinhalb Jahre Haft für Ex-Minister

Laut Verteidiger Kralik (im Hintergrund) ein "hochdemokratischer Mensch": Strasser
Ernst Strasser ist erneut wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden - er wird berufen.

Auch wenn das linke (nach einem Skiunfall) immer noch eingegipst ist: Ernst Strasser steht am Tag des Urteils, ohne Krücken, wieder auf beiden Beinen. Doch bei der Neuauflage seines Prozesses reißt der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete – um im Pistenjargon zu bleiben – wieder eine Brezen.

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit (Urteil nicht rechtskräftig), um ein halbes Jahr weniger als im ersten Prozess, so lautet das neue Urteil (der Oberste Gerichtshof hatte das vorherige aus formalen Gründen aufgehoben). Die Gewährung der Fußfessel in der ersten Halbzeit der Strafe wurde Strasser aus generalpräventiven Gründen und zur Verhinderung weiterer Straftaten ausdrücklich verwehrt. 21 Monate müsste er also jedenfalls absitzen. Verteidiger Thomas Kralik findet die Strafe "deutlich überzogen" und legte sofort volle Berufung ein.

Für 20 Uhr hatte der Drei-Damen-Senat (Richterin und zwei Schöffinnen) im Gerichtsbuffet ein Abendessen gebucht, das ging sich knapp aus.

Doppelgänger

Strasser wurde angelastet, sich gegenüber zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten bereit erklärt zu haben, für 100.000 Euro Jahreshonorar auf konkrete EU-Gesetze Einfluss zu nehmen. Er habe stets auf die "rote Linie" geachtet, so verteidigte sich der Angeklagte: Hier sein politisches Amt, dort der "Brotberuf" als Lobbyist für seine Klienten.

"Aber Sie sind doch nur eine Person", gab die Staatsanwältin zu bedenken. "Auseinander teilen" könne er sich freilich nicht, sagte Strasser frei nach dem "Doppelgänger"-Song von Georg Danzer: "I bin der Danzer" ("weu i lassert ma von dem doch ned mein Ruf ruiniern...").Aber er habe seine Firmen zu führen und seine Parlamentsarbeit zu erledigen gehabt, "und beide Personen heißen Ernst Strasser".

Im Übrigen habe es zwischen den vermeintlichen Lobbyisten und ihm (noch) gar keine Vereinbarung gegeben, betonte Strasser. Was Richterin Helene Gnida jedoch umgehend relativierte: Es gab einen Vertragsentwurf, der vordatiert werden sollte, um Strassers bis dahin geleistete Arbeit (Kontaktaufnahme mit anderen Abgeordneten, Recherchen über EU-Richtlinien) abzudecken. "Aber die hatten ja nicht einmal meine Kontonummer", sagte Strasser.

Zu seiner Verteidigungstaktik, er habe einen Geheimdienst aufdecken wollen, sagte die Richterin: Wenn man ein Kartenhaus aufbaue, müsse man den Strafrichter von vorn bis hinten durchführen. Wenn es aber "schon im Wohnzimmer zusammenbricht", müsse man eine Schutzbehauptung konstatieren.

Hier geht es zur Nachlese des letzten Prozesstages im Prozess gegen Ernst Strasser.

Die Grünen nehmen das Urteil in der Causa Strasser zum Anlass, wieder eine Verschärfung des Lobbyistengesetzes zu fordern. Sie verlangen ein vollständiges Lobbyisten-Register samt deren Aufträge und Kunden, härtere Sanktionen bei Verstößen sowie eine Einsichtnahme des Parlaments. Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser sieht derzeit lediglich eine "Placebo-Regelung", wie sie gegenüber der APA sagte.

"Der Fall Strasser muss zu transparentem Lobbyistengesetz führen", so Moser, die auch den Korruptions-Untersuchungsausschuss leitete. Der am Donnerstag erneut zu Haft verurteilte ehemalige Innenminister habe sich als Lobbyist bezeichnet, "tatsächlich ist er aber ein käuflicher Politiker". Das österreichische Lobbyistengesetz, so Moser, wäre aber ohnehin nicht auf Strasser anwendbar gewesen. "Seine Umtriebe sind aber ein Anlass in Österreich ein ordentliches Gesetz zu machen."

Nicht öffentliche Einträge

Der "wesentliche Mangel" der derzeitigen Regelung ist für die Grün-Abgeordnete der "Teil A" der Datenbank: Dort werden die einzelnen Aufträge der Lobbyisten eingetragen. "Das wäre die wesentliche Information um den Einfluss nachzuvollziehen. Genau dieser Teil ist aber nicht öffentlich", bemängelt Moser. Das Gesetz im Zuge des Untersuchungsausschusses 2012 werde selbst von der Branche als "schlecht und völlig unzulänglich" bezeichnet.

Was die Grünen geändert haben wollen: Auch die Firmenaufträge selbst und nicht nur Lobbyisten und kontaktierte Funktionsträger sollen Einblick in die Auftragslage bekommen. Diesbezüglich solle man sich an den USA orientieren, wo dies wesentlich transparenter dargestellt werde. Moser vermisst in Österreich Kontrollmöglichkeiten für die Öffentlichkeit und die Politik. "Empfindliche Strafen inklusive Berufsverbot" solle es bei unvollständigen und falschen Meldungen geben.

Zudem fordert Moser bei einem Wechsel zwischen Politik bzw. hoher Verwaltung und Wirtschaft eine "Abkühlphase". Eine Kommission müsste schließlich die Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit feststellen. Auf EU-Ebene werde dies künftig verankert.

Ihre Forderungen wollen die Grünen abermals via Initiativen im Nationalrat einbringen.

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