Beamtengehälter: Erneut droht Nachzahlung von drei Milliarden Euro

Amtsübergabe mit Hypothek: Muna Duzdar übernahm als Staatssekretärin von Sonja Steßl (li.) die Beamten-Agenden. Mit den Vordienstzeiten ist ein altes Problem neu am Tisch
Zum zweiten Mal kippt ein Höchstgericht eine vermeintliche Lösung bei den Beamten-Gagen.

Sie dachten, die Sache sei erledigt und gelöst, doch sie haben sich geirrt: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zwingt die Bundesregierung nun erneut, ein budget-technisch durchaus delikates Thema wieder anzugehen: die Vordienstzeiten der Staatsbediensteten.

Wie dem KURIER am VwGH bestätigt worden ist, hat das Höchstgericht vor kurzem die erst 2015 getroffene "Lösung" gekippt. Und damit steht Beamtenstaatssekretärin Muna Duzdar vor einem Problem, das die Steuerzahler im schlimmsten Fall bis zu drei Milliarden Euro kosten kann.

Wie ist das möglich?

Dazu muss man zurückgehen in den November 2014: Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass Österreich bei der Bezahlung der Beamten über Jahre hinweg ein veritabler Fehler unterlaufen ist.

Laut EuGH hätten allen Beamten und Vertragsbediensteten ihre Vordienstzeiten für Lehre und Schule vor dem 18. Lebensjahr angerechnet werden müssen – was nicht geschah.

Egal also, ob jemand bei der Polizei, in einer Landesregierung, beim Heer, in einem Landesspital oder bei den Bundesbahnen arbeitet: Er bzw. sie hat laut EuGH ein Recht darauf, bei der Höhe des Gehalts um eineinhalb Biennalsprünge nach oben zu klettern und rückwirkend eine Nachzahlung der Gehaltserhöhung auf drei Jahre zu beanspruchen.

Bis zu drei Milliarden Euro, so schätzte damals das Finanzministerium, müsste die öffentliche Hand zusätzlich ausgeben, wenn alle Betroffenen – darunter allein 340.000 Landes- und Bundesbedienstete – mit Unterstützung der Beamtengewerkschaft GÖD ihr Recht einfordern.

Vermeintliche Lösung

Die damalige Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl fand Anfang 2015 eine gesetzliche Lösung für das Problem. Man bot den Betroffenen eine neue, finanziell minimal attraktivere Entlohnung.

Diese Lösung war mit der GÖD politisch aber eher als Provisorium konzipiert – die Beamten sollten in der weiteren Folge ein juristisch wasserdichtes, neues Besoldungsrecht bekommen.

Genau das passierte in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht.

Stattdessen "hob" nun der Verwaltungsgerichtshof die 2015er Regel, weil Betroffene die vermeintliche Lösung so nicht akzeptieren wollten.

Wie geht es weiter?

In den personal-intensiven Ministerien, also im Innen- und Verteidigungsressort, laufen Berechnungen, wie hoch die Kosten wären, sollten die Betroffenen die Nachzahlungen beantragen.

Im Büro von Staatssekretärin Muna Duzdar versucht man zu beruhigen: "Wir analysieren gerade das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes", sagt ein Sprecher zum KURIER. Das Höchstgericht habe offenbar eine "Gesetzeslücke" gefunden. Man sei aber sehr zuversichtlich, diese mit einer neuen Lösung schon bald wieder schließen zu können.

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