Neues Gesetz könnte viel Geld kosten

Beamten-Staatssekretärin Steßl strebt neues Gehaltssystem an
Urteil des EuGH: Rechtsspruch verlangt dringende Reparatur beim Beamten-Dienstrecht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt in einem Urteil vom 11. November (Rechtssache Schmitzer, C-530/13), dass das Gehaltssystem des Bundes "altersdiskriminierend" sei, wie die ZiB 13 am Samstag berichtete.

Konkret geht es um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag (z. B. Lehr- und Schulzeiten) und deren Auswirkungen auf die Entlohnung. Das EuGH-Urteil befasst sich mit einem Gesetz aus dem Jahr 2012, das als Reparatur des Besoldungssystems gedacht war. 2007 wurde nämlich beschlossen, dass Berufsmonate vor dem 18. Lebensjahr als Vordienstzeiten angerechnet werden können. Gleichzeitig wurde aber die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe drei Jahre nach hinten geschoben. Dadurch hatten die Betroffenen keinen Gehaltsvorteil.

Nach einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof wandte sich dieser an den EuGH, um die Sache zu klären (Vorab-Entscheidung). Wie Österreich dieses Urteil in einem neuen Besoldungsgesetz umsetzt, ist noch offen.

"Man muss akzeptieren, dass der EuGH beim Fall aus Österreich so entschieden hat. Klar ist, dass wir nun das Gehaltssystem des Bundes neu regeln müssen", sagte Staatssekretärin Sonja Steßl, die für den öffentlichen Dienst zuständig ist, am Samstag zum KURIER.

Beamten-Gewerkschafter gehen davon aus, dass die die Umsetzung des EuGH-Urteils viel Geld kosten könnte. Von einer budgetschonenden Variante, die Juristen der Regierung anstreben, wollen Gewerkschafter des öffentlichen Dienstes aber nichts wissen. Die Höhe der Nachzahlungen ist unbekannt und "noch nicht abschätzbar", heißt es im Büro von Steßl.

Kurios an dem Österreich-Urteil des EuGH ist, dass die Richter in Luxemburg in einem ganz ähnlichen Fall aus Deutschland anders entschieden haben, heißt es im Bundeskanzleramt.

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