Bankomatgebühren: Stöger will sie verbieten

Alois Stöger
Neues Verbraucherzahlungskontogesetz wird heute im Nationalrat beschlossen.

Die geplante Einführung von Gebühren fürs Abheben von Bargeld sorgt weiterhin für Aufregung. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will Bankomatgebühren überhaupt verbieten. Ob das rechtlich möglich ist, möchte er von Juristen prüfen lassen, kündigte er am Donnerstag an.

Zuerst will Stöger aber an die Banken appellieren, von ihren Plänen abzulassen. Zum Einwand, dass Bankomatgebühren nicht per Gesetz verboten werden können, weil es sich dabei um eine Preisregelung handle, sagte Stöger im ORF-Morgenjournal: "Es gibt auch Formen, wo Preisregelung im Interesse von Konsumentinnen und Konsumenten notwendig ist. Es geht auch darum zu überprüfen, ob hier nicht auch kartellartige Maßnahmen von Banken stattfinden, zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten."

Weitere Gebühren erfinden geht nicht

Viele Kunden hätten mit ihrer Bank eine Vereinbarung über Kontogebühren, die auch die Abhebung beinhalte. "Dass sie darüber hinaus noch weitere Gebühren erfinden, um damit diesen Vertrag zu verändern, sage ich, geht nicht."

Diejenigen heimischen Banken, die eine Bankomatgebühr einführen wollen, argumentieren, sie erbrächten auch Leistungen und hätten das Recht, dafür ein Entgelt zu verlangen. Außerdem gebe es in den Nachbarländern schon seit Jahren Gebühren fürs Bargeldabheben. Der Sozialminister dazu: "Ich bin gerne bereit, mit den Banken auch gemeinsam eine europäische Lösung zu finden, die in die Richtung der Konsumenteninteressen geht."

In einer Aussendung verwies Stöger weiters auf das Verbraucherzahlungskontogesetz, das heute im Nationalrat beschlossen wird. Dieses beinhaltet die Einführung eines Basiskontos sowie eine bessere Vergleichsmöglichkeit von Bankgebühren.

Dass alle Bürger das Recht auf ein Konto ohne Überziehungsmöglichkeit haben müssen, ist eine EU-Vorgabe. In Österreich haben 150.000 Menschen kein Konto, weil sie zum Beispiel verschuldet sind oder waren oder ein zu geringes Einkommen haben. Jetzt dürfen sie von den Banken nicht mehr abgewiesen werden.

Gratis ist das Basiskonto aber nicht. Für sozial bedürftige Menschen, zum Beispiel Mindestsicherungsbezieher, darf das Basiskonto maximal 40 Euro im Jahr kosten, ansonsten höchstens 80 Euro. Voraussetzung ist, dass man kein anderes Konto hat. Theoretisch kann jeder Österreicher nun sein Girokonto kündigen und ein Basiskonto beantragen.

Mit dem neuen Gesetz wird außerdem die Arbeiterkammer (AK) mit der Errichtung einer Bankentgelt-Vergleichsplattform im Internet betraut. Weiters muss der Kontowechsel künftig einfacher vonstattengehen: Die alte und die neue Bank müssen ihn selbstständig abwickeln.

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